Ich lebe in Scheidung und wohne zur Zeitbei einer Bekannten.
nun braucht mein Anwalt einen Mietvertrag für das Gericht zwegs Prozesskostenhilfe.Ist es ausreichend wenn sie mir bescheinigt das ich ihr 150 Euro im Monat Miete zahle, oder müssen wir einen Untermietvertrag ausfüllen.Vilen Dank Für eure Antworten!
UNTERMIETVERTRAG
20. Mai 2005
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Frage vom 20. Mai 2005 | 19:00
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
UNTERMIETVERTRAG
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2005 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
bescheinigung müsste reichen (da es ja auch ein mündlicher mietvertrag sein kann), untermietvertrag wäre aber evtl. glaubwürdiger ....
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