Überbelegung der Nachbarwohnung?

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Johannes09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbelegung der Nachbarwohnung?

Hallo,

Wir haben seit etwas einem halben Jahr neue Nachbarn. Sie haben sich nie vorgestellt, daher wissen wir auch nicht, wer nun eigentlich dort wohnt. Regelmässig gesehen haben wir zwei Erwachsene und zwei Kinder, also offensichtlich eine 4-köpfige Familie.

Wir beobachten aber hier schon von Anfang an einen aktiven Publikumsverkehr. Fast jeden Tag stehen diverse Schuhe vor der Tür, an manchen Tagen sind es mehr als 10(!) Paare. Wir führen darüber kein Buch, aber es fällt schon auf, dass manche Paare fast jeden Tag dort stehen, aber offensichtlich nicht den Bewohnern gehören, da sie ab ca. 22 Uhr und vor 8 Uhr morgens nicht dort stehen. Das mag nach Verdächtigungen klingen, aber es ist nahezu jeden Tag zu hören, dass abends eine größere Gruppe die Wohnung verlässt.
Abgesehen von der Lärmkulisse, die durch die zahlreichen Personen entsteht, ist z.B. auch die Toilettenspülung hier laut zu hören: nicht selten 3-4 mal pro Stunde.
In den letzten zwei Wochen lagen hier zudem Briefe im Flur, die an irgendwelche unbekannten Namen gerichtet waren. Der Briefträger lässt sie offensichtlich im Hausflur liegen, weil keiner der Briefkästen mit diesen Namen beschriftet ist.

Es ist jetzt wohl schon klar, worauf ich hinaus will: die Indizien sprechen dafür, dass sich dort wesentlich mehr Personen tagsüber in der Wohnung aufhalten, als dort tatsächlich wohnen. Ich will mich dort nicht in die Privatsphäre einmischen - im Normalfall bin ich sowieso tagsüber nicht zuhause, aber wenn ich an unsere Nebenkostenabrechnung denke, kommen mir doch Bedenken.

Bevor ich mich an den Vermieter wende, würde ich daher gerne wissen, inwieweit dieser Publikumsverkehr rechtlich ok ist?
Darf der Nachbar täglich größere Personengruppen (schätzungsweise 5-6 Menschen) beherbergen?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Das Nutzungsrecht des Nachbarn beinhaltet auch die Entscheidung, wieviel Besuch er empfängt. Da haben unterschiedliche ethnische Gruppen (mal vermutet, weil nicht ganz selten) oft sehr unterschiedliche Einstellungen. Die Grenze liegt dort, wo andere dadurch belästigt werden. Wenn das der Fall ist, Vermieter informieren.

-- Editiert von Eric61 am 24.01.2009 22:37

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass der Raum vor der Wohnungstür in der Regel nicht mitgemietet und daher nicht nach Belieben als Abstellraum/-fläche benutzt werden darf: Was geht es einen Mieter an, wem die Schuhe vor der Tür des Nachbarn gehören?

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#4
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Sie haben sich nie vorgestellt, daher wissen wir auch nicht, wer nun eigentlich dort wohnt.


Das ist dann wohl ein Makel da in der Wohanlage? ;)

quote:
Fast jeden Tag stehen diverse Schuhe vor der Tür, an manchen Tagen sind es mehr als 10(!) Paare.


Im Hausflur haben "rechtswegens" Schuhe überhaupt nix zu suchen...

quote:

Wir führen darüber kein Buch, aber es fällt schon auf, dass manche Paare fast jeden Tag dort stehen, aber offensichtlich nicht den Bewohnern gehören, da sie ab ca. 22 Uhr und vor 8 Uhr morgens nicht dort stehen.


Ohhh...sie gehen bestimmt nach 22:00 und nach 8:00 mit dem Dackel Gassi, oder? Oder sind sie etwa ein Schuh-Fetischist?

quote:

ist z.B. auch die Toilettenspülung hier laut zu hören: nicht selten 3-4 mal pro Stunde.


Pühh..ja das ist ganz schlimm...verlangen sie eine Änderung des Mietvertrages wo dann Pinkelzeiten/Häufigkeiten definiert sind.

quote:

In den letzten zwei Wochen lagen hier zudem Briefe im Flur, die an irgendwelche unbekannten Namen gerichtet waren. Der Briefträger lässt sie offensichtlich im Hausflur liegen, weil keiner der Briefkästen mit diesen Namen beschriftet ist.


Bloss nicht öffnen die Briefe..das ist ne Straftat (Postgeheimnis)...informieren sie die Post über das Verhalten ihres Briefträgers.

quote:

Es ist jetzt wohl schon klar, worauf ich hinaus will: die Indizien sprechen dafür, dass sich dort wesentlich mehr Personen tagsüber in der Wohnung aufhalten, als dort tatsächlich wohnen.


Das kommt vor, wenn man Besuch hat, dass die da nicht alle wohnen. ;)

quote:

aber wenn ich an unsere Nebenkostenabrechnung denke, kommen mir doch Bedenken.


Was hatn das damit zu tun? Welche Zusatzkosten verursacht den der Besuch ihrer Meinung nach :???:

quote:

Darf der Nachbar täglich größere Personengruppen (schätzungsweise 5-6 Menschen) beherbergen?


Beherbergen :???: Ich dachte die Schuhe stehen da zwischen 22:00 und 8:00 nicht.

Logo darf jeder Besuch haben, auch jeden Tag..solange nicht anderweitige Gesetze (Ruheverordnung etc) übertreten werden. Sollten die Personen da dauerhaft wohnen (evtl stellen sie die Schuhe ja in der Nacht rein) ist das NICHT zulässig.

*koppklatsch*

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