Ich habe durch Zufall, durch den ableser, bemerkt das viel Wasser verbraucht wird. Und zwar durch die heizung. Das wurde auch am nächsten Tag behoben. Jetzt habe ich eine Nachzahlung über 1340.- Euro! Vermieter stellt sich dumm. Er wusste es ja nicht. Ich auch nicht!! Wenn meine Waschmaschine kaputt ist frag ich auch keinen anderen, ob er es zahlt. Bin am Ende, auch krank zur Zeit und wenig Geld.
-- Editiert von fb432686-47 am 14.12.2018 16:01
Überdruck Ventil kaputt, hohe Wasserrechnung
14. Dezember 2018
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Frage vom 14. Dezember 2018 | 16:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Überdruck Ventil kaputt, hohe Wasserrechnung
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 16:08
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Wofür haben SIe eine Nachzahlung? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus?
#2
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 16:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo, es ist ein kl Einfamilienhaus. Glg
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 16:40
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
OK und da war einzig für Wasser eine Nachzahlung von 1300 EUR?
-- Editiert von AltesHaus am 14.12.2018 16:41
#4
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 16:45
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Heizung Wasser in der Höhe verbraucht, wie auch? Ist es so, dass das Warmwasser über die Heizung aufbereitet wird?
#5
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Wie viel Verbrauch (in Kubikmeter) war das denn? Der Ableser hat das abgelesen, aber die Preise kennt der nicht unbedingt.ZitatUnd zwar durch die heizung. Das wurde auch am nächsten Tag behoben. :
Wie viel Kubikmeter verbrauchst du sonst pro Jahr?
Durch die Heizung?
Wo ist denn das Wasser hingelaufen?
#6
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 17:35
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatDurch die Heizung? :
Wo ist denn das Wasser hingelaufen?
Ja darüber grübel ich auch noch ... muss ja irgendwo dann noch ein schicker Wasserschaden existieren.
#7
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 20:11
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Was soll denn heißen "stellt sich dumm"?ZitatVermieter stellt sich dumm. Er wusste es ja nicht. Ich auch nicht! :
Weder darf der Vermieter ständig in der Mietsache (beim EFH das komplette Haus samt Heizraum) herumhängen, um die Haustechnik zu beobachten - noch muss er es. Der Vermieter darf sogar nur alle paar Jahr mal sein Eigentum kontrollieren - und selbst dann muss ein konkreter Anlass dazu bestehen!
Am ehesten hättest bei einem EFH alleine du als Mieter/Nutzer etwas merken können.
Wenn ein komplettes EFH vermietet ist, dann beginnt die Wohnung des Mieters und sein Hausrecht schon ab der Haustüre - also ist dem Vermieter auch der Zutritt zur Heizungsanlage ohne konkreten Anlass verwehrt. Somit war die Heizung alleine deinem Einfluss ausgesetzt bzw. alleine deiner Beobachtung und unterlag alleine deinen Sorgfalts- und Obhutspflichten.
Wenn du die Zähler "nur durch Zufall" (wenn einmal im Jahr der Ableser da ist) anguckst, dann bist alleine du schuld daran, dass du den Wasserverlust nicht viel früher bemerkt hast, um dem Vermieter mitzuteilen, dass hier wohl ein Mangel vorliegt bzw. eine Reparatur nötig ist.
Von daher klingen deine Worte eher nach "der Mieter kommt jetzt aber dumm daher".
Das nur aufgrund deiner Wortwahl so ... bei rein sachlicher Frageformulierung kommt die Antwort auch gerne sachlicher.
Kurzum:
Dem Vermieter obliegen hier keine Überprüfungspflichten - also hat er auch keine Pflichten verletzt und ihn trifft kein Verschulden.
Dann gilt das Prinzip: der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen (soweit eben kein anderer haften muss)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz
Einen üblichen Mietvertrag, bei dem der Mieter die Kosten für Wasserverbrauch gemäß Wasseruhr des von ihm gemieteten EFH zu tragen hat, bleibt der Mieter also auf seinem Schaden sitzen.
Bei einem MFH würde das anders aussehen: da haben die Mieter i.d.R. die Kosten Kosten für Wasserverbrauch gemäß Wasseruhr der jeweils gemieteten Wohnung zu tragen. HIer ist das fortgelaufene Wasser der Schaden des Vermieters, auf dem dann eben der Vermieter sitzenbleibt - weil es in solchen Fällen eben keinen haftbaren Dritten als Verursacher gibt.
Im übrigen teile ich die Meinungen, dass alleine ein schadhaftes Überdruckventil kaum einen Wassermehrverbrauch von knapp 300m³/Jahr verursacht (1400m³ : 5Euro als grobe Annahme).
Also Zähler beobachten und ggf. nochmal eine Mängelanzeige an den Vermieter.
#8
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 12:11
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitat:ZitatDurch die Heizung? :
Wo ist denn das Wasser hingelaufen?
Ja darüber grübel ich auch noch ... muss ja irgendwo dann noch ein schicker Wasserschaden existieren.
Im Kanal.
http://haustechnik-wissen.de/sicherheitsventil-heizung/
gruß Charly
#9
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 13:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
@charly
.... das hätte der TE doch bemerken müssen ... sind ja etliche Wannen durch, das ist ein Einfamilienhaus also wäre da auch der Zugang möglich. Für mich immer noch sehr mysteriös.
#10
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 13:48
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Zitatsind ja etliche Wannen durch, :
Wannen ist gut, bei hiesigen Wasserpreisen sind das rund 600000 Liter, bzw wenn in der oben genannten Nachzahlung das Schmutzwasser bereits enthalten ist "nur" noch knapp 300.000 Liter.
P.s.
In Charlys Link steht, dass die Sicherheitsventile halbjährlich / jährlich zu überprüfen sind, ist das nur eine Empfehlung der Sanitärbranche oder irgendwo vorgeschrieben?
-- Editiert von spatenklopper am 17.12.2018 13:48
-- Editiert von spatenklopper am 17.12.2018 13:49
#11
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 15:51
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatIn Charlys Link steht, dass die Sicherheitsventile halbjährlich / jährlich zu überprüfen sind :
Normaler Weise werden sie mit der Wartung geprüft.
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