Übergabe Erfolgsaussichten

11. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
muenchencity111
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe Erfolgsaussichten

Mal angenommen ein Mieter zieht aus und es wird ein Zettel für die Übergabe erstellt. In Textform werden Datum und Zäherstände festgehalten und Mängel aufgelistet. Es wird aber nicht festgehalten, dass die Wohnung ansonsten in Ordnung ist. Ein paar Tage später fällt dem Vermieter ein offensichtlicher Schaden auf, der nicht im Protokoll aufgelistet ist. Was zählt: Kann der Mieter eher sagen, zahle ich nicht, der Schaden ist nicht aufgeführt oder kann der Vermieter eher Erfolg damit haben, wenn er sagt, nirgendwo steht, dass xy in Ordnung ist.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von muenchencity111):
Kann der Mieter eher sagen, zahle ich nicht, der Schaden ist nicht aufgeführt oder kann der Vermieter eher Erfolg damit haben, wenn er sagt, nirgendwo steht, dass xy in Ordnung ist.

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

In der Regel ist es aber nicht das Problem des Mieters, wenn der Vermieter derart schlampig bei einer Übergabe ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muenchencity111
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel ist es aber nicht das Problem des Mieters, wenn der Vermieter derart schlampig bei einer Übergabe ist.


Es geht um das Protokoll beim Auszug. Ein übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von muenchencity111):
Es geht um das Protokoll beim Auszug.

Ja, und?



Zitat (von muenchencity111):
Ein übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben.

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muenchencity111
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie meinen?


Die standardisierten Protokolle aus dem Internet wo steht Küche, Bad, etc ohne Mangel übergeben etc. Das wollte der Vermieter nicht unterschreiben, daher stehen im Protokoll nur die Mängel und allgemeine Sachen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von muenchencity111):
Übergabe Erfolgsaussichten
Was soll diese Überschrift aussagen?

Wenn beide (M+VM) je 1 unterschriebenes Exemplar dieses Protokolls haben, dann ist das Thema vermutlich erledigt, zumindest für den Mieter.
Wurde zu den protokollierten Mängeln etwas vereinbart ? zB Mieter beseitigt bis xxFrist...und behält den Schlüssel bis...?

Ein offensichtlicher Schaden müsste beim Ü-Termin gesehen und protokolliert worden sein.

Zu dem später durch den Vermieter gefundenem Schaden kann der Mieter schweigen, vor allem, wenn er nach Auszug/Schlüsselübergabe nicht mehr in der Wohnung war. Zahlen braucht er schon gar nicht.
Zitat (von muenchencity111):
Kann der Mieter eher sagen, zahle ich nicht, der Schaden ist nicht aufgeführt oder kann der Vermieter eher Erfolg damit haben, wenn er sagt, nirgendwo steht, dass xy in Ordnung ist.
1. Ja und 2. Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
muenchencity111
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
unterschriebenes Exemplar


habe eine Kopie

Zitat (von Anami):
Wurde zu den protokollierten Mängeln etwas vereinbart ? zB Mieter beseitigt bis xxFrist...und behält den Schlüssel bis...?


Schaden xy wird mit Kaution verrechnet

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll kann ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis darstellen. Praktisch erklären die Unterzeichner, dass die Wohnung frei von im Protokoll nicht genannten, offensichtlichen Schäden ist.

In diesem Fall hier stellt sich aber die Frage, ob das Protokoll wirklich so zu bewerten ist. Denn der Vermieter hat offenbar deutlich gemacht, dass er genau das nicht will. Die Rechtsfrage ist knifflig. Aber ich würde vermuten, dass in diesem Falle hier das Protokoll den Vermieter nicht daran hindert, auch später offensichtliche Mängel geltend zu machen.

Allerdings muss er beweisen, dass diese Mängel bereits bei Übergabe bestanden haben. Sie könnten ja auch nach Übergabe erst entstanden sein. Insoweit kommt dem Protokoll also eine große Beweiskraft zu. Der Vermieter muss im Zweifel erklären, warum die Mängel nicht im Protokoll stehen und er sich dennoch sicher ist, dass die Mängel nicht nach der Übergabe erst entstanden sind. Das wird nicht einfach werden, vorsichtig formuliert.

In der Kurzfassung: Meiner Meinung nach ist durch das Übergabeprotokoll zwar nicht alles vorbei, aber es wird für den Vermieter sehr schwer.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von muenchencity111):
Schaden xy wird mit Kaution verrechnet
Hast du das mit dem UM nun vereinbart? Evtl. schriftlich?
mE würde sich für dich als Vermieter ansonsten schon das nächste Problem mit dem UM abzeichnen. Er wird seine Kaution fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Geht es wieder um Dich als Vermieter an einen Untermieter?

Zitat (von muenchencity111):
Es geht um das Protokoll beim Auszug. Ein übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben.
Also Du?

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Manchmal kann ein Querverweis zu anderen Threads des Teilnehmers sinnvoll sein. In diesem Fall verstehe ich das nicht wirklich. Die Frage war eigentlich klar gestellt: Ist ein Übergabeprotokoll abschließend oder nicht.

Für die Frage ist es irrelevant, um was für ein Mietverhältnis es geht und welche anderen Probleme so existieren. Relevant sind die Umstände, welche zum Übergabeprotokoll geführt haben, sowie das Protokoll selber.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Manchmal kann ein Querverweis zu anderen Threads des Teilnehmers sinnvoll sein. In diesem Fall verstehe ich das nicht wirklich.
Das sei Dir unbenommen, das nicht zu verstehen.

Ist der TE der Vermieter, dann hat er wohl eine Intention, warum er kein Standardübergabeprotokoll nutzen wollte und was nun tatsächlich im Protokoll steht.

Und da der Te nach seinen anderen Threads im Streit mit dem Untermieter liegt, ist eine solche Frage sehr wohl relevant.

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

@ bostonxl: Was genau ändern die Antworten auf deine Fragen hier im Thread an der rechtlichen Würdigung des Übergabeprotokolls?

Verstehe mich nicht falsch, fragt, was ihr lustig seid. Das ist ein freies Meinungsforum. Aber manchmal scheint mir dabei der Fokus auf das Wesentliche und vor allem die Bereitschaft an konstruktiven Antworten verloren zu gehen. Den Fragesteller fertig machen ist eigentlich nicht der Sinn des Forums.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Manchmal kann ein Querverweis zu anderen Threads des Teilnehmers sinnvoll sein.
Ich meine, gerade hier ist es sinnvoll.
https://www.123recht.de/user.asp?user=muenchencity111
Zitat (von cauchy):
Die Frage war eigentlich klar gestellt
Die Frage wurde leider weder hier noch anderswo klar gestellt, obwohl es immer nur um ein Untermietverhältnis geht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Frage wurde leider weder hier noch anderswo klar gestellt, obwohl es immer nur um ein Untermietverhältnis geht.
Und was genau würde das an der rechtlichen Einordnung der Frage des Teilnehmers ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und was genau würde das an der rechtlichen Einordnung der Frage des Teilnehmers ändern?
Ganz einfach ... der TE hat die Angewohnheit, mit relevanten Informationen nur tröpfchenweise um die Ecke zu kommen. Wie auch in diesem Thread:

Zitat (von muenchencity111):
In Textform werden Datum und Zäherstände festgehalten und Mängel aufgelistet.
Zitat (von muenchencity111):
Ein übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben.
Zitat (von muenchencity111):
Die standardisierten Protokolle aus dem Internet wo steht Küche, Bad, etc ohne Mangel übergeben etc. Das wollte der Vermieter nicht unterschreiben, daher stehen im Protokoll nur die Mängel und allgemeine Sachen.
Zitat (von muenchencity111):
habe eine Kopie
Zitat (von muenchencity111):
Schaden xy wird mit Kaution verrechnet

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
der TE hat die Angewohnheit, mit relevanten Informationen nur tröpfchenweise um die Ecke zu kommen.
Mag sein. Nur erstens hat das mit den Antworten auf deine Fragen aus #9 nichts zu tun und zweitens ist das eigentlich das Problem des Teilnehmers. Die Antworten passen dann halt nicht zum eigentlichen Sachverhalt.

Im übrigen ändern die zitierten nachgelieferten Fakten in diesem Thread auch nichts Wesentliches an der rechtlichen Einordnung der Ausgangsfrage.

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