Mal angenommen ein Mieter zieht aus und es wird ein Zettel für die Übergabe erstellt. In Textform werden Datum und Zäherstände festgehalten und Mängel aufgelistet. Es wird aber nicht festgehalten, dass die Wohnung ansonsten in Ordnung ist. Ein paar Tage später fällt dem Vermieter ein offensichtlicher Schaden auf, der nicht im Protokoll aufgelistet ist. Was zählt: Kann der Mieter eher sagen, zahle ich nicht, der Schaden ist nicht aufgeführt oder kann der Vermieter eher Erfolg damit haben, wenn er sagt, nirgendwo steht, dass xy in Ordnung ist.
Übergabe Erfolgsaussichten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatKann der Mieter eher sagen, zahle ich nicht, der Schaden ist nicht aufgeführt oder kann der Vermieter eher Erfolg damit haben, wenn er sagt, nirgendwo steht, dass xy in Ordnung ist. :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
In der Regel ist es aber nicht das Problem des Mieters, wenn der Vermieter derart schlampig bei einer Übergabe ist.
ZitatIn der Regel ist es aber nicht das Problem des Mieters, wenn der Vermieter derart schlampig bei einer Übergabe ist. :
Es geht um das Protokoll beim Auszug. Ein übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben.
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ZitatEs geht um das Protokoll beim Auszug. :
Ja, und?
ZitatEin übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben. :
Wie meinen?
ZitatWie meinen? :
Die standardisierten Protokolle aus dem Internet wo steht Küche, Bad, etc ohne Mangel übergeben etc. Das wollte der Vermieter nicht unterschreiben, daher stehen im Protokoll nur die Mängel und allgemeine Sachen.
Was soll diese Überschrift aussagen?ZitatÜbergabe Erfolgsaussichten :
Wenn beide (M+VM) je 1 unterschriebenes Exemplar dieses Protokolls haben, dann ist das Thema vermutlich erledigt, zumindest für den Mieter.
Wurde zu den protokollierten Mängeln etwas vereinbart ? zB Mieter beseitigt bis xxFrist...und behält den Schlüssel bis...?
Ein offensichtlicher Schaden müsste beim Ü-Termin gesehen und protokolliert worden sein.
Zu dem später durch den Vermieter gefundenem Schaden kann der Mieter schweigen, vor allem, wenn er nach Auszug/Schlüsselübergabe nicht mehr in der Wohnung war. Zahlen braucht er schon gar nicht.
1. Ja und 2. Nein.ZitatKann der Mieter eher sagen, zahle ich nicht, der Schaden ist nicht aufgeführt oder kann der Vermieter eher Erfolg damit haben, wenn er sagt, nirgendwo steht, dass xy in Ordnung ist. :
Zitatunterschriebenes Exemplar :
habe eine Kopie
ZitatWurde zu den protokollierten Mängeln etwas vereinbart ? zB Mieter beseitigt bis xxFrist...und behält den Schlüssel bis...? :
Schaden xy wird mit Kaution verrechnet
Ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll kann ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis darstellen. Praktisch erklären die Unterzeichner, dass die Wohnung frei von im Protokoll nicht genannten, offensichtlichen Schäden ist.
In diesem Fall hier stellt sich aber die Frage, ob das Protokoll wirklich so zu bewerten ist. Denn der Vermieter hat offenbar deutlich gemacht, dass er genau das nicht will. Die Rechtsfrage ist knifflig. Aber ich würde vermuten, dass in diesem Falle hier das Protokoll den Vermieter nicht daran hindert, auch später offensichtliche Mängel geltend zu machen.
Allerdings muss er beweisen, dass diese Mängel bereits bei Übergabe bestanden haben. Sie könnten ja auch nach Übergabe erst entstanden sein. Insoweit kommt dem Protokoll also eine große Beweiskraft zu. Der Vermieter muss im Zweifel erklären, warum die Mängel nicht im Protokoll stehen und er sich dennoch sicher ist, dass die Mängel nicht nach der Übergabe erst entstanden sind. Das wird nicht einfach werden, vorsichtig formuliert.
In der Kurzfassung: Meiner Meinung nach ist durch das Übergabeprotokoll zwar nicht alles vorbei, aber es wird für den Vermieter sehr schwer.
Hast du das mit dem UM nun vereinbart? Evtl. schriftlich?ZitatSchaden xy wird mit Kaution verrechnet :
mE würde sich für dich als Vermieter ansonsten schon das nächste Problem mit dem UM abzeichnen. Er wird seine Kaution fordern.
Geht es wieder um Dich als Vermieter an einen Untermieter?
Also Du?ZitatEs geht um das Protokoll beim Auszug. Ein übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben. :
Manchmal kann ein Querverweis zu anderen Threads des Teilnehmers sinnvoll sein. In diesem Fall verstehe ich das nicht wirklich. Die Frage war eigentlich klar gestellt: Ist ein Übergabeprotokoll abschließend oder nicht.
Für die Frage ist es irrelevant, um was für ein Mietverhältnis es geht und welche anderen Probleme so existieren. Relevant sind die Umstände, welche zum Übergabeprotokoll geführt haben, sowie das Protokoll selber.
Das sei Dir unbenommen, das nicht zu verstehen.ZitatManchmal kann ein Querverweis zu anderen Threads des Teilnehmers sinnvoll sein. In diesem Fall verstehe ich das nicht wirklich. :
Ist der TE der Vermieter, dann hat er wohl eine Intention, warum er kein Standardübergabeprotokoll nutzen wollte und was nun tatsächlich im Protokoll steht.
Und da der Te nach seinen anderen Threads im Streit mit dem Untermieter liegt, ist eine solche Frage sehr wohl relevant.
@ bostonxl: Was genau ändern die Antworten auf deine Fragen hier im Thread an der rechtlichen Würdigung des Übergabeprotokolls?
Verstehe mich nicht falsch, fragt, was ihr lustig seid. Das ist ein freies Meinungsforum. Aber manchmal scheint mir dabei der Fokus auf das Wesentliche und vor allem die Bereitschaft an konstruktiven Antworten verloren zu gehen. Den Fragesteller fertig machen ist eigentlich nicht der Sinn des Forums.
Ich meine, gerade hier ist es sinnvoll.ZitatManchmal kann ein Querverweis zu anderen Threads des Teilnehmers sinnvoll sein. :
https://www.123recht.de/user.asp?user=muenchencity111
Die Frage wurde leider weder hier noch anderswo klar gestellt, obwohl es immer nur um ein Untermietverhältnis geht.ZitatDie Frage war eigentlich klar gestellt :
Und was genau würde das an der rechtlichen Einordnung der Frage des Teilnehmers ändern?ZitatDie Frage wurde leider weder hier noch anderswo klar gestellt, obwohl es immer nur um ein Untermietverhältnis geht. :
Ganz einfach ... der TE hat die Angewohnheit, mit relevanten Informationen nur tröpfchenweise um die Ecke zu kommen. Wie auch in diesem Thread:ZitatUnd was genau würde das an der rechtlichen Einordnung der Frage des Teilnehmers ändern? :
ZitatIn Textform werden Datum und Zäherstände festgehalten und Mängel aufgelistet. :
ZitatEin übliches Protokoll wollte der Vermietet nicht unterschreiben. :
ZitatDie standardisierten Protokolle aus dem Internet wo steht Küche, Bad, etc ohne Mangel übergeben etc. Das wollte der Vermieter nicht unterschreiben, daher stehen im Protokoll nur die Mängel und allgemeine Sachen. :
Zitathabe eine Kopie :
ZitatSchaden xy wird mit Kaution verrechnet :
Mag sein. Nur erstens hat das mit den Antworten auf deine Fragen aus #9 nichts zu tun und zweitens ist das eigentlich das Problem des Teilnehmers. Die Antworten passen dann halt nicht zum eigentlichen Sachverhalt.Zitatder TE hat die Angewohnheit, mit relevanten Informationen nur tröpfchenweise um die Ecke zu kommen. :
Im übrigen ändern die zitierten nachgelieferten Fakten in diesem Thread auch nichts Wesentliches an der rechtlichen Einordnung der Ausgangsfrage.
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