Übergabe meiner Wohnung

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
MGZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe meiner Wohnung

Das ist mein erster Beitrag hier, also Hallo erstmal. Ich hoffe, ich schreibe im richtigen Bereich und jemand kann mir Tips geben.

Ich habe meine alte Wohnung gekündigt.
Der Erste Punkt ist:
Als ich vor 6 Jahren den Mietvertrag unterschrieb, wurde vereinbart, dass die Wohnung ungestrichen an mich übergeben wird und ich sie beim Einzug streiche, sie jedoch ungestrichen wieder abgeben darf. Schriftlich habe ich das aber leider nicht bei mir. Das Haus hat zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt und der neue Vermieter möchte, dass ich beim Ausziehen Farbe bezahle. 3 Euro pro Liter (Eine Frechheit, das Zeug gibts auch für 1/4 des Preises). Außerdem 25 Liter Farbe, obwohl eine schnelle Internetrecherche mir sagt dass das doppelt so viel Farbe ist, wie man für die Wohnung bräuchte.
tl, dr: Der Vermieter hat mit Sicherheit keinen Nachweis, dass ich die Wohnung gestrichen bekommen habe. Vielleicht hat er gar keine Dokumente mehr. Es gibt dann nur meine Aussage dazu. Er möchte Geld für Farbe zum achtfach überhöhten Preis. Komischerweise möchte er kein Geld fürs Streichen.

Der zweite Punkt ist:
Als ich damals gemalert hatte, sind an drei Fensterrahmen Farbreste kleben geblieben. Ich habe nicht versucht, sie zu entfernen, traue es mir aber zu, das sauber zu machen innerhalb von weniger als zwei Stunden.
Der Vermieter hat mir angeboten, dass das stattdessen mit 8 Stunden mal 34 Euro inkl. Material berechnet wird.

Was sind meine Optionen? Am liebsten würde ich die Fenster selbst sauber machen und wegen der Malerei der Vermietergesellschaft sagen, dass ich da gar nichts schuldig bin.

Die zweitbeste Option ist wohl die Wohnung zusätzlich noch zu malern.

Ist es irgendwie sinnvoll, der Vermietergesellschaft zu sagen, dass ihre Berechnung eine Frechheit ist und dass sie mir ein sinnvolles Angebot machen sollten, dann überleg ichs mir und alle sind glücklicher?







-- Editiert von MGZ am 17.05.2018 20:45

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120095 Beiträge, 39830x hilfreich)

Was genau steht zum Thema "Schönheitsreparatur" / "Auszugsrenovierung" in den vertraglichen Vereinbarungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MGZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht zum Thema "Schönheitsreparatur" / "Auszugsrenovierung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters (u.a. Anstreichen der Wände) wenn erforderlich. Wohn- und Schlafräume alle 8 Jahre, Küche alle 5 Jahre wobei es keine Einbauküche gibt sondern nur einen Bereich wo Herd, Spüle und Kühlschrank standen.

Da steht weiterhin:
Die Fristen gelten ab der Überlassung der Mieträume an den Mieter sowie im weiteren Verlauf des Mietverhältnisses jeweils ab der letzten Ausführung durch den Mieter, wenn und soweit ihm die Mieträume renoviert übergeben wurden oder ihm ein Ausgleich für die vorvertragliche Abnutzung durch den Vormieter vom Vermieter geleistet wurde. (Hab sie wie gesagt ungestrichen bekommen und auch keinen Ausgleich dafür gekriegt)

In den übrigen Fällen verlängern sie sich einmalig um den Zeitraum, den der Mieter wegen der vorvertraglichen Abnutzung vor Erreichen der vorgenannten Fristen renoviert hat.
Ungeachtet dessen bleibt den Mietvertragsparteien der Nachweis möglich, dass die Schönheitsreparaturen wegen
des Grades der Abnutzung der Wohnung bereits vor oder erst nach dem Ablauf der Fristen erforderlich sind.



Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffer 3. nicht fällig, so hat derMieter an den Vermieter einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu zahlen. Als Anhaltspunkt für dieseKosten kann der unverbindliche Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zugrunde gelegt werden.

-- Editiert von MGZ am 17.05.2018 21:34

-- Editiert von MGZ am 17.05.2018 21:36

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Gibt es Fotos vom Zustand bei Einzug, aus denen sich belegen lässst, dass die Wohnung unrenoviert war?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von MGZ):
3 Euro pro Liter (Eine Frechheit, das Zeug gibts auch für 1/4 des Preises). Außerdem 25 Liter Farbe, obwohl eine schnelle Internetrecherche mir sagt dass das doppelt so viel Farbe ist, wie man für die Wohnung bräuchte.


Der Preis ist ehr günstig. Natürlich gibt's bei Aldi auch Wandfarbe für 1 € pro L, aber selbst Alpina für den Heimanwender liegt schon im Angebot bei 2,5 € pro L.

Und kein Maler würde freiwillig Alpina verwenden. Dispersionsfarbe in Malerqualität liegt bei Malerit bei 4,67€ /L und bei Indeko bei ca. 6,5€/L

Mit 25L Malerit könnte man ca 175 qm streichen, wobei man bedenken muss, dass ein 12 qm großes Zimmer ca. 26 qm Wandfläche hat.

Wichtig für dich wäre der Nachweis, dass die Wohnung unrenoviert war bei Übergabe (keine Zeugen- nur Fotos oder schriftliche Erklärung des Verkäufers) .
Den Nachweis musst nämlich du führen, da du dich darauf berufen willst.

Alternativ kann man die Klausel an sich angreifen: Potential gibt' s in diesem Abschnitt.
"Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffer 3. nicht fällig, so hat derMieter an den Vermieter einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu zahlen. Als Anhaltspunkt für dieseKosten kann der unverbindliche Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zugrunde gelegt werden."

Steht da noch mehr?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MGZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, Danke für die Ratschläge.
Ich habe jetzt beschlossen der Vermietergesellschaft nochmal eine freundliche Email zu schreiben und meine Sicht der Dinge darzulegen, nämlich dass die Wandfarbe nicht mehr mein Problem ist und dass ich mich um die Farbreste an den Fensterrahmen selbst kümmern werde. Ich werde hier eventuell nochmal schreiben, wenn ich von denen eine Antwort bekomme, die mir nicht gefällt.

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