Übergabe möblierte Wohnung

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe möblierte Wohnung

Habe letztes Jahr im August meine Mietwohnung dem Nachfolger übergeben, die Grundvoraussetzung war, dass meine Möbel übernommen werden. Mietvertrag war unterschrieben und Vereinbarung auch, dann hat allerdings der Nachmieter gemeint die Möbel wären zu alt, diese will er nicht mehr und hat diese in den Flur gestellt. Ich habe die Möbel abgeholt und die stehen jetzt seit Monaten in meiner Garage, die ich leider wegen diesem Problem nicht nutzen kann. Letzen Monat war der Gerichtstermin und es ist eine Vereinbarung geschlossen worden, dass der Nachmieter die Möbel in Raten abbezahlt und diese bei mir holen soll. Dies ist leider bis heute nicht geschehen. Wie kann ich hier weiter vorgehen? Eine Nachfrist habe ich bereits gestellt zur Abholung, leider ist auch diese ignoriert worden?
Vielen Dank
AOlga

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, war eine Mietwohnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine jetzige Garage?
Wenn das dein Ernst ist, dann danke für die Info.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#6
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Frage :-)
Ich wollte nicht, dass meine Vermieterin Probleme bekommt, denn im Haus ist eine Zahnarztpraxis und die Möbel standen wirklich im Weg... naja im nachhinein ist man leider immer schlauer...

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#7
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Wenn es sich um einen gerichtlichen Vergleich handelte und der Schuldner die Raten nicht einhält, kann man hinsichtlich der fälligen Beträge aus dem Vergleich vollstrecken (Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, Lohnpfändung o.ä.).

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#8
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was kann ich mit den Möbeln machen? Darf ich diese aus rechtlicher Sicht einfach entsorgen wenn diese nicht abgeholt werden nach nochmaliger Erinnerung?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#11
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Somit bleibt mir nichts anderes übrig wie abwarten, dass die Möbel abgeholt werden und bei nicht Bezahlung der Monatsraten, weitere Schritte einzuleiten. Richtig?

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#12
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#13
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Heisst ihm die Möbel liefern?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#15
 Von 
aolga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werde ich dies so machen!
Vielen Dank!

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