Übergabe ohne Vermieter

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
jeshuar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 19x hilfreich)
Übergabe ohne Vermieter

Hallo,

angenommen der Vermieter vereinbart mit dem Nachmieter das dieser die übergabe mit dem derzeitigen Mieter selbst regeln soll.

In diesem Fall ist der Vermieter bei der Übergabe nicht anwesend. Der Nachmieter möchte aber ein Übergabeprotokoll. Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert?

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert?


Und das wider sprich dann dem Protokoll welches der Nachmieter als Bevollmächtigter des Vermieters mit dem derzeitigen Mieter erstellt ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
jeshuar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert?


Und das wider sprich dann dem Protokoll welches der Nachmieter als Bevollmächtigter des Vermieters mit dem derzeitigen Mieter erstellt ?


Nein. Für den jetzigen Mieter wird auch keines erstellt.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Für den jetzigen Mieter wird auch keines erstellt.


Warum nicht ? Dann halte das ganze für zweifelhaft.
Man kann nicht mit sich selbst als Bevollmächtigter Regelungen vereinbaren.
Zitat:
das dieser die übergabe mit dem derzeitigen Mieter selbst regeln soll.

Regeln soll wohl auch bedeuteten, für einen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.

Als Bevollmächtigter des Vermieters muss man dem Vermieter die bei der Übernahme der Wohnung vorhandenen Mängel melden, damit dieser entscheiden kann ob Ansprüche gegen den ausgezogenen Mieter erhoben werden müssen.
Für sich selbst als Nachmieter entstehen auch rechtlich relevante Umstände, wenn man eine Wohnung übernimmt obwohl diese sich in einem mangelhaften Zustand befindet. Ein nach der Übernahme erstellte Protokoll nützt da nichts.
Man kann auch nicht als Bevollmächtigter mit sich selbst Vereinbarungen treffen.
[

-- Editiert von Spezi-2 am 26.10.2016 13:07

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#4
 Von 
jeshuar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 19x hilfreich)

Verstehe, aber wenn man dringend auf eine Wohnung angewiesen ist, der Mietvertrag schon unterschrieben, und der Vermieter sich weigert ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben hat man wenig Möglichkeiten. Klar steht der derzeitige Mieter in der Pflicht mängel zu melden aber man kann ja niemanden zwingen. Vorallem dann nicht wenn der Auszug des Nachmieters aus der derzeitigen Wohnung sich mit dem Einzug in die neue überschneidet und alles inerhalb der nächsten Woche stattfindet.

Es geht lediglich darum eine Sicherheit für den späteren Auszug zu haben, damit man nachweisen kann das eventuelle Mängel nicht durch einen selbst verursacht wurden.

-- Editiert von jeshuar am 26.10.2016 13:26

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#5
 Von 
jeshuar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 19x hilfreich)

Es wurde lediglich eine Schlüsselübergabe von Mieter zu Nachmieter vereinbart. Die Wohnung wurde nur mit Möbeln besichtigt und auch nicht alles ausgiebig getestet. Da der Vermieter weiter weg wohnt hat er keine Zeit...

Ich weiß nicht welche Möhglichkeiten da noch bleiben wenn der Vertrag schon geschlossen ist.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
angenommen der Vermieter vereinbart mit dem Nachmieter das dieser die übergabe mit dem derzeitigen Mieter selbst regeln soll.

Ist dies so beweisbar ??

Frage nochmal.
Warum macht man nicht mit dem Vormieter welcher die Wohnung ja offenbar direkt an den Nachmieter übergeben soll (ist das gesichert ?) ein Protokoll mit allen Mängeln ?

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Frage nochmal.
Warum macht man nicht mit dem Vormieter welcher die Wohnung ja offenbar direkt an den Nachmieter übergeben soll (ist das gesichert ?) ein Protokoll mit allen Mängeln ?


Mir würden da mehrere Dinge einfallen, weshalb ich das nicht machen würde.

Ich hätte z.B. keine Lust in die Haftung genommen zu werden, weil ich einen Mangel des Vormieters übersehen habe.

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#8
 Von 
jeshuar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
angenommen der Vermieter vereinbart mit dem Nachmieter das dieser die übergabe mit dem derzeitigen Mieter selbst regeln soll.

Ist dies so beweisbar ??

Frage nochmal.
Warum macht man nicht mit dem Vormieter welcher die Wohnung ja offenbar direkt an den Nachmieter übergeben soll (ist das gesichert ?) ein Protokoll mit allen Mängeln ?


Beweisbar ist schwierig denke ich, alles nur mündlich.

Wäre eine Möglichkeit, da steckt meiner Meinung nach aber ein sehr hohes Konfliktpotential drin. Deshalb wäre es besser das zu vermeiden. Ich finde auch keine Vordrucke in denen das so vorgegeben ist.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
da steckt meiner Meinung nach aber ein sehr hohes Konfliktpotential drin.


Erklär mal, wieso.
Wenn der Nachfolgemieter die Wohnung unbedingt will muss er sich überlegen wie wichtig ihm die Beseitigung der Mängel ist.

Der Vermieter möchte, dass er sich mit dem Vormieter einigt. Was heißt dies denn wirklich ?
Alles was der Vormieter noch machen muss, soll der Nachmieter mit ihm regeln.

Und der Vermieter kann diese Absprache beweisen ??
Dann muss der Nachmieter dem Vermieter alsbald mitteilen, dass die Einigung gescheitert ist.

Welche Versuche hat es dazu überhaupt gegeben ??

Signatur:

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120321 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von jeshuar):
Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert?

Wenn
- die Dokumentation sehr sorgfältig ist (Fotos, Video, Meterstab wegen der Größeangaben, ...)
- der Zeuge brauchbar ist weil neutral
- die Dokumentation unverzüglich nach Übergabe erstellt wird
dann könnte das vor Gericht ausreichend sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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