Übergabeprotokoll! SEHR DRINGEND

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rachel2002
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Übergabeprotokoll! SEHR DRINGEND

Hallo! Ich hoffe, ihr könnt mir (schnell) helfen.

Am 31.1. bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. An dem Tag wurde auch die Wohnungsabnahme gemacht. Da hat die Vermieterin einen ca. 50 cm dünnen braunen Strich bemängelt. Der ist wohl durch ein Kabel entstanden, dass den Teppich verfärbt hat.

Nun will die Vermieterin den gesamten! Belag erneuern. Das macht für das Zimmer mit ca. 16 qm mehr als 500 €. Allein der QM-Preis für den Teppich liegt bei 22 €!

Meine Versicherung übernimmt den Schaden nicht, weil die meint, es wäre normale Abnutzung. Das interessiert die Vermieterin aber nicht. Ich weiß, dass ich im Grunde nur den Zeitwert des Teppichs ersetzen muss.

Nun bin ich über das Übergabeprotokoll gestolpert. Da steht drin:

"Kleines Zimmer, textiler Belag erheblich Flecke, nicht reparabel, verfärbt von Kabel, Belag muß erneuert werden, Angebot wird eingeholt. Kosten übernimmt Frau XY (ich)"

Bin ich nun wirklich dazu verpflichtet, die gesamten Kosten zu übernehmen oder nur den Zeitwert??? Blöd wie ich war, hab ich es ohne Einschränkung unterschrieben! Ich hab gelesen, dass Mängel klar formuliert sein müssen und diese Formulierungen sind nun sehr schwammig und dazu noch übertrieben!

Was mach ich denn nun?
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rachel2002
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also bin ich nicht an diesen Text im Übergabeprotokoll gebunden? Daraus geht ja nicht mal raus, welche Kosten gemeint sind.

Ich habe vor der Vermieterin ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem ich sie bitte, mir einen Beleg vom Kauf des "alten" Teppichs zukommen zu lassen. Daraus ergibt sich ja durch Berechnung der Zeitwert. Den bin ich bereit zu ersetzen.

Bin ich ansonsten zu irgendwelchen Kosten verpflichtet auch wenn ich dieses seltsamen Satz im Übergabeprotokoll unterschrieben habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Dafür hat man ja auch eine Versicherung, damit diese unberechtigte Forderungen abwehrt.
Das hat die Versicherung getan!
Deshalb brauchst Du die Kosten jetzt nicht privat zu tragen, weil die VM meint, das sei durch den Mieter zu ersetzen! Die Aussage der Versicherung ist massgeblich, sonst braucht man keien Haftpflichtversicherung!!!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

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