Übergabeprotokoll - Vermieter will das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben?

26. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
galesdara53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll - Vermieter will das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben?

Hallo zusammen,

ich habe eine generelle Frage zur Wohnungsrückgabe. Was ist, wenn der Vermieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben möchte? Wir haben die Wohnung in einigen Räumen in Pastellfarben gestrichen und der Vermieter will sie aber wieder in weiß haben, obwohl wir erst ein halbes Jahr drin gewohnt haben. Was kann ich machen, wenn er dies als ungerechtfertigten Mangel ansieht, dies ins Übergabeprotokoll aufnimmt und ich es nicht unterschreiben möchte? Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, wir brauchen nicht zu renovieren.

Was kann man machen, wenn einer der Vertragsparteien das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben möchte? Was geschieht dann mit den Schlüsseln?

Hoffe das Ihr mir helfen könnt.

liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
onkelfossi
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

renovieren müsstet ihr nicht, wenn ihr die wände weiß gelassen hättet, da eure wohnzeit zu kurz ist. da ihr aber veränderungen vorgenommen habt, also den ursprungszustand verändert habt, müsst ihr diesen wieder herstellen, also weiß streichen. außerdem ist der vermieter nicht verpflichtet das protokoll zu unterschreiben. kann man sich nicht einigen, müsste dies vor gericht ausgetragen werden. die schlüssel habt ihr trotzdem mit beendigung des mietvertrages abzugeben.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Was steht denn genau im Mietvertrag, bei Auszug sind die Wände weiß zu streichen? Habt ihr die Wohnung unrenoviert oder renoviert in komplett weißen Farben übernommen?

Der VM kann natürlich das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben. Ihr solltet auf jeden Fall neutrale Zeugen mitnehmen und ggf. Fotos machen.

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#3
 Von 
galesdara53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben ein Gutachten erstellen lassen vom Anwalt und in unserem Mietvertrag waren einige unwirksame Klauseln zum Renovieren drin, sozusagen dass egal wie lange man diese Wohnung bewohnt, auch wenn nur ein halbes jahr, diese auf jeden Fall wieder in weiß zu streichen seien. Wir haben die Wohnung mit komplett weißen Wänden übernommen, frisch renoviert quasi. Aber wie gesagt, der Rechtsanwalt hat eine erneute Renovierung ausgeschlossen.

Und mit dem Übergabeprotokoll, ich meine es wird ja eins erstellt, welches beide Vertragsparteien bekommen. Was oder wie mache ich das dann da, Protokoll nehmen aber nicht unterschreiben? Zeugen gehen mit, haben wir schon abgesprochen. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, dass einer nicht unterschreibt und er setzt aber zum 1. Dezember wieder neue Nachmieter rein, dann gibt er sich doch mit der Beschaffenheit der Wohnung in Ordnung und damit verfallen doch jegliche Ansprüche?

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es wäre doch eher schlechter für Euch wenn er nciht vermieten würde, so hat er keinen Meitausfall, den er Euch in Rchnung stellen kann.

Wenn die Renvierungsklausel ungültig ist müsst Ihr trotzdem die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie Ihr sie erhalten habt. Wenn daß in weis war und Ihr habt in Pastell gestrichen, dann kann daß auch ins AUge gehen.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Michael

er hat das ja schon vom RA absegnen lassen....da diese berühmte Renovierungsklausel unwirksam ist.

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#6
 Von 
onkelfossi
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

mir ist eines klar geworden. du willst immer ne schöne wohnung haben, aber später keinen finger rühren. geld für den anwalt ist natürlich da. geld für farbe nicht. wegen solchen leuten wie dir, werden anwälte immer reicher und die gerichte immer viel zu tun haben.

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@ fossipower

jetzt bleib mal sachlich.
Es gibt ein neues Gesetz, dass besagt, dass bei Renovierungen......Das kennste ja. Also warum sollte er die Wohnung neu streichen, nur weil in Pastelltönen gestrichen? Nur weil er 1/2 Jahr dort wohnt?

Ganz ruhig bleiben, ja?

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#8
 Von 
onkelfossi
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

mir ist schon klar, dass es diese rechtlichen urteile gibt. aber irgendwo muss man auch mal fair bleiben. die wussten ganz genau, dass der vermieter die wohnung in weiß wieder haben will, streichen die wände aber trotzdem. dann bei auszug versucht man alles, um das streichen in weiß zu verhinden, obwohl man vorher genau wusste, worauf man sich eingelassen hat. anstatt dann einfach zu sagen:"ok vermieter, wir haben das damals so vereinbart, obwohl die rechtslage nun etwas anders ist, also streich ich das jetzt trotzdem wieder weiß." aber nein, anstatt sich für 30 euro weiße farbe zu kaufen und jeder ist zufrieden, rennt man zum nächsten anwalt, wie in der kinderzeit zu mutti. jeder ist sich eben selbst der nächste, nich wahr? nur sieht man sich im leben immer zweimal. irgendwann bist du derjenige der draufzahlt. also, seh zu.

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@fossipower

geh doch mal von dir aus. Du ziehst in eine Wohnung ein überall weiße kalte Wände.....du streichst in Pastelltöne....nun mußt du aus welchen Gründen auch immer, nach 6 Monaten ausziehen. Wenn du schon einmal eine Wohnung tapeziert oder gestrichen hast, dann weiß du auch, wieviel Zeit du investieren mußt. Es geht bestimmt hier nicht um 30€-Farbe, sondern auch um Zeit.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Fossipower

Vieleicht hast Du es noch nicht ganz verstanden :

Hier geht es um die Rechtslage, nicht um die Moral.

Und viele Vermieter meinen halt die müssten die Wohnung schöner und besser wiederbekommen als sie diese an den Mieter gegeben haben.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Was kann man machen, wenn einer der Vertragsparteien das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben möchte?

Das ist doch kindisches Verhalten.

Im Übergabeprotokoll wird einfach festgehalten, dass hierüber Uneinigkeit besteht. Das können dann doch beide Seiten unterschreiben ohne dass jemand seine eigene Rechtsposition aufgibt.

Selbstverständlich müssen die Schlüssel zurückgegeben werden.

Im Protokoll nimmt man dann eine Passage auf wie z.B:
Die Wohnung wurde in pastellfarbenen Tönen vom Mieter übergeben. Der Vermieter bemängelt dies und fordert einen weißen Anstrich. Der Mieter sieht dafür keine rechtliche Grundlage und lehnt daher ab, die Wohnung weiß zu streichen.

So einen ähnlichen Text können beide Seiten im Übergabeprotokoll unterschreiben und sich dann hinterher darüber immer noch streiten, wer denn nun Recht hat.

Das Übergabeprotokoll ist keineswegs so zu verstehen, dass völlige Einigkeit darüber herrschen muss, was ein Mangel ist und was nicht. Es soll nur vermeiden, dass später ein Vertragspartner mit einer Sache rauskommt, die er bei der Übergabe nicht angesprochen oder nicht bemerkt hat.

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