Übergabeprotokoll bevor Mietvertrag unterzeichnet wird

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Känguru125
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll bevor Mietvertrag unterzeichnet wird

Hallo,

ich bin zusammen mit meiner Partnerin auf Wohnungssuche. Wir haben zurzeit eine Wohnung in Ausblick und der Vermieter gab uns bereits Rückmeldung, dass er uns gerne die Wohnung vermieten will. Den einzigen Haken, den wir dabei sehen, ist, dass der Vermieter, ehe er uns eine unterschriebene Version des Mietvertrags geben will, wir vorher die Wohnung besichtigen und vorab ein Übergabeprotokoll unterzeichnen soll. Allerdings wohnen die aktuellen Mieter noch bis Jahresende (knapp 1 1/2 Monate also) da drin. Uns kommt das komisch vor, da in dieser Zeit noch viel passieren kann und wir keine Mängel mitnehmen wollen, die wir dann erst im Neujahr vorfinden können/werden. Auf unsere Bitte, dass wir das zum Einzug machen, springt er nicht darauf an, sonst gibt er dem Mietvertrag jemand anderes.

Nach meinem rechtlichen Verständnis kann es der Vermieter mit dem Übergabeprotokoll handhaben wie er will, aber welchen Sinn hat es für ihn, das so früh zu machen? Das ist überhaupt nicht gängige Praxis. Sollen wir dann eher Abstand von der Wohnung nehmen oder was meint ihr? Bzw. was könnte uns noch (negatives) passieren?

VG!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

Ein Übergabeprotokoll kann logischerweise nur mit Übergabe der Wohnung stattfinden. Natürlich kann man auch jetzt den Zustand protokollieren. Das mag hilfreich sein, wenn der Vermieter irgendwann beweisen will, in welchem Zustand er die Wohnung an euch vermietet hat. Aber das ist dann eben kein Übergabeprotokoll.

Ihr könnt dem Vermieter schreiben, dass ihr den aktuellen Zustand der Wohnung protokollieren könnt. Aber natürlich könnt ihr nur protokollieren, was jetzt zu sehen ist. Ihr könnt klarerweise auch nicht zusichern, in welchem Zustand und mit welchen Zählerständen die Wohnung dann irgendwann an euch übergeben wird. Letzteres würde eh vor keinem deutschen Gericht standhalten.

Sollte der Vermieter wirklich auf einem Übergabeprotokoll bestehen, dann lasst die Finger davon. Dann ist das ein Vermieter, der jenseits vom klaren Verstand auf seiner Meinung beharrt. Das wird dann für die Zukunft kein Vergnügen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116260 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von Känguru125):
aber welchen Sinn hat es für ihn, das so früh zu machen?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Eventuell hat er - wie so viele Vermieter - einfach nur keine Ahnung von dem was er da macht.
Eventuell will er euch auch einfach nur über den Leisten ziehen.
In beiden Fällen gilt, was der Vorredner schrieb:
Zitat (von cauchy):
Das wird dann für die Zukunft kein Vergnügen.




Zitat (von Känguru125):
Bzw. was könnte uns noch (negatives) passieren?

Wer Interesse an der Welt des Vermieterwahnsinns hat, ist herzlich eingeladen fier im Forum mal durch zu blättern.
Spoiler: passieren kann alles.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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