Morgän!
Ich habe letzte Woche meine alte Wohnung an die Hausverwaltung übergeben. Zuvor habe ich sämtliche Wände geweißt, die Decken jedoch ausgelassen.
Im Übergabeprotokoll wurde von dem "Abnehmenden" vermerkt: "Wandanstrich in allen Zimmern scheckig!" Ansonsten gab es keinerlei Beanstandungen, er hat das Protokoll unterschrieben und mir alle Schlüssel abgenommen.
Der Herr meinte dann noch, dass sich die Wohnungsverwaltung nochmal bei mir melden würde um zu klären, ob ich erneut die Wände weißen muss, damit es nicht mehr scheckig ist.
Wir reden hier über einen teilweise ungleichmäßigen weißen Anstrich, aufgrund verschiedener Weißtöne unterschiedlicher Hersteller.
Kann meine Wohnungsverwaltung verlangen, dass ich nochmal streiche oder mir die KOsten dafür von der Kaution abziehen, wenn ich es nicht selbst machen möchte? Oder ist mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll die Sache erledigt?
LG aus Niedersachsen
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Übergabeprotokoll - ist mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll die Sache erledigt?
27. April 2011
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Frage vom 27. April 2011 | 09:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll - ist mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll die Sache erledigt?
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#1
Antwort vom 27. April 2011 | 09:54
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 968x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. April 2011 | 10:01
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
quote:
Wir reden hier über einen teilweise ungleichmäßigen weißen Anstrich, aufgrund verschiedener Weißtöne unterschiedlicher Hersteller.
Und warum machst Du sowas ?
Haben Dir freundliche Leute ihre Farbreste geschenkt ?
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#3
Antwort vom 27. April 2011 | 10:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezüglich des Deckenanstrichs ist in meinem Mietvertrag gar nichts vermerkt. Ich war auch nicht zu faul, sondern ich habe es nicht hingekriegt, weil ich im 8. Monat schwanger bin und das Herumturnen auf der Leiter und dann noch das "über Kopf Streichen" einfach sehr anstrengend für mich war.
Ich hatte noch einen halben Eimer mit Farbe und habe einen zweiten dazu gekauft. Deshalb die verschiedenen Weißtöne. Ich hatte keine Ahnung, dass man das hinterher so deutlich sehen wird.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#6
Antwort vom 27. April 2011 | 11:33
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Schönheitsreparaturen müssen im allgemeinen fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt werden. Dazu gehört sicher keine scheckiege Ausführung.
quote:
Nein, hätte er nicht.
Da die Übergabe in Verbindung mit der eigenen vorhergehenden Kündigung (Frist!) ja nun nicht so überraschend war, hätte da eben jemand anders engagiert werden müssen der für den TE die Aufgabe übernimmt!
quote:Dann hätte man beide Farben eben vorher homogenisieren müssen.
Ich hatte noch einen halben Eimer mit Farbe und habe einen zweiten dazu gekauft.
Bei Nagellack oder der Haarfarbe wäre das dem TE sicher nicht passiert!
#7
Antwort vom 28. April 2011 | 00:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
quote:JA
Kann meine Wohnungsverwaltung verlangen, dass ich nochmal streiche
quote:
oder mir die KOsten dafür von der Kaution abziehen, wenn ich es nicht selbst machen möchte?
JA
quote:
Oder ist mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll die Sache erledigt?
Eventuell mit viel Glück. Wenn der Nachmieter tolerant ist bzw. eh anders streichen möchte.
quote:
Bei Nagellack oder der Haarfarbe wäre das dem TE sicher nicht passiert!
Ich glaube gerade DA ist das zur Zeit IN?
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