Übergabeprotokoll mit Maklerin rechtlich bindend?

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526084-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll mit Maklerin rechtlich bindend?

Hallo, wir haben ein mietrechtliches Problem. Wir wohnten bis vor kurzem in einer Mietwohnung, am 5.9. fand die Wohnungsübergabe durch die Maklerin statt. Diese hat auch das Übergabeprotokoll unterschrieben. Jetzt, 2 Wochen später (das Übergabeprotokoll habe ich trotz Nachfrage noch nicht von der Maklerin per mail erhalten) sind die Vermieter durch die Wohnung gelaufen wollen die Vermieter diverse Dinge geändert/behoben haben, bspw. einen kaputten Handtuchhalter wieder anmontiert oder nochmals den Rasen gemäht/Unkraut im Garten gejätet. Andernfalls würden sie eine entsprechende Firma beauftragen die den Rasen mäht und uns das Geld von der Kaution abziehen. Dürfen die Vermietet das obwohl es bereits ein unterschriebenes Übergabeprotokoll gibt? Ist dieses nicht rechtlich bindend?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von go526084-91):
Übergabeprotokoll mit Maklerin rechtlich bindend?

Kommt ganz darauf an, ob die Maklerin entsprechend bevollmächtigt war und wie der Wortlaut des Übergabeprotokolls war, also ob das verbindlich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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