Hallo!
Im Übergabeprotokoll bei Vermietung steht ausdrücklich, daß die Wohnung nicht frisch gestrichen ist. Hat das Einfluß auf die im Mietvertrag beschriebene Verpflichtung des Mieters Schönheitsreparaturen durchzuführen? Anders gefragt: Zu welchen Schönheitreperaturen ist ein Mieter bei Auszug verpflichtet, wenn die Wohnung bei Bezug nachweislich nicht frisch renoviert war?
Jeder Erfahrungsbericht wäre hilfreich.
Viele Grüße,
Martin
-- Editiert von Martin101 am 18.10.2004 17:02:47
Übergabeprotokoll und Schönheitsreperaturen
18. Oktober 2004
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Frage vom 18. Oktober 2004 | 17:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll und Schönheitsreperaturen
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2004 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16040x hilfreich)
Er muss die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben. Eine Renovierung in angemessenen Zeitabständen ist dennoch erforderlich.
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