Übergabeprotokoll und Schönheitsreperaturen

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Martin101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll und Schönheitsreperaturen

Hallo!

Im Übergabeprotokoll bei Vermietung steht ausdrücklich, daß die Wohnung nicht frisch gestrichen ist. Hat das Einfluß auf die im Mietvertrag beschriebene Verpflichtung des Mieters Schönheitsreparaturen durchzuführen? Anders gefragt: Zu welchen Schönheitreperaturen ist ein Mieter bei Auszug verpflichtet, wenn die Wohnung bei Bezug nachweislich nicht frisch renoviert war?

Jeder Erfahrungsbericht wäre hilfreich.

Viele Grüße,
Martin

-- Editiert von Martin101 am 18.10.2004 17:02:47

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45068 Beiträge, 16040x hilfreich)

Er muss die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben. Eine Renovierung in angemessenen Zeitabständen ist dennoch erforderlich.

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