Übergabetermin - neue Schikane des Vermieters?

24. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Übergabetermin - neue Schikane des Vermieters?

Liebe Mitglieder,

es tut mir sehr leid, dass ich schon wieder mit einer Frage komme, aber ich war wirklich noch nie in so einer Situation. Meine vorheringen Mietverhältnisse und deren Beendigung liefen immer ohne Probleme ab.

Folgende Situation: Mein Mietvertrag läuft zum 30.09.2006 ab, ich habe zugestimmt, die Wohnung bis zum 01.10.2006 zu räumen.

Auf weitere Säuberungsaktionen habe ich nun verzichtet, bin gespannt, wie mein VM reagieren wird.

Nun habe ich als Übergabetermin den 29./30. September 2006 vorgeschlagen. Den Freitag, weil der VM meist am freitag das Haus und in letzter Zeit auch meine Wohnung inspiziert (natürlich in meiner Abwesenheit).

Gestern erhielt ich nun das Schreiben seines Anwaltes. Darin heisst es: "Die Beendigung des Mietverhältnisses wurde zum 01.10.06 vereinbart. Als Übergabetermin schlagen wir den 04.10.06, um 13.15 Uhr vor. Der VM wird sich ab 12.30 in dem Anwesen aufhalten."

Ich habe ein ungutes Gefühl bei der Sache. Der VM kann also - da das Mietverhältnis beendet ist, schon vorher offiziell in der Wohnung alles genau unter die Lupe nehmen und mich mit einem Katalog von Mängeln empfangen. Was ist, wenn ich jemanden mitbringen wollte zur Übergabe? Das darf der VM dann verweigern, oder? Denn er hat ja dann das Hausrecht. Andererseits darf er jemanden mitbringen - seinen Anwalt oder sonst jemanden.

Darf ich auf einer Übergabe zum Monatsende bestehen? Ich hab mir den Freitag extra Urlaub genommen. Am Mittwoch muss ich es in der Mittagspause machen, das ist eine ungute Hetze. Kann ich die Schlüssel einfach dem VM per Einschreiben schicken? Oder muss es eine Übergabe geben?

Oder bilde ich mir nur ein, dass da etwas Ungutes im Busch sein könnte?

Es wäre toll, wenn jemand eine Antwort für mich hätte.

Sabine

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wieso kann der Vermieter überhaupt schon jetzt die Wohnung in Abwesenheit des Mieters inspizieren?

Dazu ist er erstens nicht berechtigt (möglicherweise ist das sogar Hausfriedensbruch), zweitens hat er noch nicht einmal Anspruch auf Besitz eines Schlüssels zur Wohnungstür des Mieters.

Der Schlüssel wird bei Übergabe zurückgegeben. Folglich kann er auch vorher die Wohnung nicht betreten. Der Mieter hat das alleinige Hausrecht über die Wohnung, bis er tatsächlich ausgezogen und die Schlüssel zurückgegeben hat. Selbstverständlich kann man als Mieter Zeugen zur Übergabe mitbringen. Genauso könnte man mit eigenen Zeugen vorher den Zustand der Wohnung unabhängig von der offiziellen Rückgabeaktion dokumentieren (Fotos, Protokoll verfassen).

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Wald-Hase,

mein Vermieter hat einen Schlüssel von der Wohnung - für Notfälle. Ich glaube, das darf er sogar.

Er betrachtet die Wohnung als sein Eigentum, mit dem er machen kann, was er will. Dass ich sie gemietet habe, interessiert ihn nicht. Er kommt mit den Interessenten, wenn ich im Büro bin. Die Nachbarin erzählt es mir abends immer.

Und ich merke es, dass er drin war, und wenn es nur die Kleinigkeit ist, dass ich aus dem Haus gegangen bin und die Wohnungstüre 1x abgeschlossen habe, bei Rückkehr ist die Türe 2x abgeschlossen.

Liebe Grüße

Sabine
Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Falsch.

Der Vermieter hat unter keinen Umständen ein Anrecht darauf, einen Schlüssel zur Mieterwohnung zu besitzen, auch nicht für Notfälle.

Zutritt zur Mieterwohnung ist nur mit Genehmigung des Mieters (der ja bis zu seinem endgültigen Auszug das Hausrecht hat) zulässig. Ansonsten kann sogar, wie geschildert, ein strafbarer Hausfriedensbruch vorliegen.

Der Mieter kann jederzeit auf eigene Kosten das Schloß auswechseln, muß jedoch beim Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich mag gar nicht glauben was Du da schreibst.
http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
Ich würde den Vermieter sofort wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Er hat zwar das Recht Nachmietern die Wohnung zu zeigen, aber keinesfalls in Deiner Abwesenheit und heimlich.
Da der Anwalt des Vermieters anscheinend wider besseren Wissens gemeinsam mit dem Vermiter Druch auf Dich ausübt, fürchte ich, dass Du ohne Anwalt nicht weiter kommst.

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#5
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

So, Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Antworten. Habe dem Anwalt des Vermieters geschrieben, dass ich mit dem Termin nicht einverstanden bin. Der Mietvertrag endet zum 30.09. - ab dem 01.10. übernehme ich keine Verantwortung, sollten Schäden an der Wohnung auftreten. Zudem werde ich dem VM die Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein zuschicken, sollte er die Abnahme im September nicht machen.
Ich habe auch geschrieben, dass ich ganz sicher nicht auch noch für die vier Tage im Oktober Miete zahlen werde.

Was ist denn beispielsweise, wenn der VM am 01.10. mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigt - darf er dann ja - und die beschädigen irgend etwas? Dann muss ich beweisen, dass ich es nicht war.

Liebe Grüße

Sabine

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Du hast es glaube ich noch nicht ganz kapiert.

Wenn bei einer Kündigung zum 30.09. der Vermieter einen Übergabetermin am 04.10. vorschlägt, dann
- darf der Vermieter auf keinen Fall vorher die Wohnung betreten
- ist für die 4 Tage im Oktober keine Miete fällig
- gibt es für den Mieter keinen ersichtlichen Grund, auf diesen Vorschlag nicht einzugehen

Oder ist es Dir selbst nicht möglich, die Übergabe am 04.10 durchzuführen?

Und nochmal: Wenn der Vermieter ohne Dein Einverständnis die Wohnung betritt, bevor Du die Schlüssel zurückgegeben hast, dann ist das Hausfriedensbruch und somit eine Straftat.

Das ist nur dann ein Problem, wenn Du Dich so verhälst, wie Du das jetzt vorhast. Dann fällt es Dir nämlich schwer, zu beweisen, dass Du den Schaden nicht verursacht hast. Es gibt ja schließlich kein Protokoll.

Ich hätte an Deiner Stelle den 04.10. akzeptiert, zur Übergabe dann Zeugen mitgebracht. Ich wäre auch frühestens um 13.00 gekommen. Wenn Du den Vermieter dann in Deiner Wohnung angetroffen hättest dann wäre alles paletti gewesen.

Das wäre dann ja Hausfriedensbruch und bei Drohung mit einer Anzeige wäre die Übergabe anschließend ohne Mängel erfolgt.

Mit Deinem jetzigen Verhalten begibst Du Dich doch unnötig in Schwierigkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Lieber Tao,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Nein, ich hatte es wirklich nicht kapiert. So wusste ich von der Rechtslage wirklich nichts.

Weisst Du was, ich bin wirklich mehr als froh und erleichtert, dass es Euch gibt und dieses wunderbare Forum. Denn das Gute daran ist, dass ich diese unschätzbaren Ratschläge bekomme, die mich vor Dummheiten bewahren.
Ich habe den Brief zwar geschrieben, aber noch nicht abgeschickt. Und natürlich werde ich mich hüten.

Der Übergabetermin am 04.10. ist für mich zwar sehr schwierig und ich weiß auch noch nicht, ob ich einen Zeugen finden werde, aber ich werde mein möglichstes versuchen.

So werde ich also morgen dem Anwalt offiziell, so wie er es wünschte, den Übergabetermin schriftlich bestätigen.

Vielen Dank noch einmal für die großartige Hilfe.

Liebe Grüße

Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Du solltest meine Antwort jetzt nicht so verstehen, dass Du den termin am 04.10. unbedingt wahrnehmen musst. Man muss sich auf einen für beide Seiten geeigneten Termin einigen.

Für Dich ist gerade in Anbetracht Deines anderen beitrages aus meiner Sicht sehr wichtig, einen Zeugen dabei zu haben.

Sollte das am 04.10. um 13:15 nur schwer möglich sein, dann solltest Du geeignete Alternativtermine vorschlagen.

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