Überhöhte Stromkostenabrechnung

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
BraucheHilfe1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überhöhte Stromkostenabrechnung


Hallo,
ich bin Studentin und hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt!
Ich habe folgendes Problem:

Ich habe die letzten 6 Monate in einer Wohnung als Untermieter gewohnt.
Heute kam von meiner Vermieterin ein schreiben, dass Sie eine Stromkostennachzahlung von 300 Euro haben will.
Sie hat mir dabei die Rechnung von diesem Jahr und vom letzten Jahr (wo sie noch alleine in der Wohnung lebte) geschickt.

Das Problem:
Vor meinem Einzug hatten wir beide vergessen die Stromzählerstände abzulesen. Daher habe ich nur für die letzten vier Monate (da wurde glücklicherweise zwischendurch abgelesen) meine real verbrauchten Werte.
Ich habe dabei immer rund 70 kWh pro Monat verbraucht.

Für die ersten Monate hat sie jedoch nur eine Abrechnung, die meine zwei und weitere acht Monate von ihr beinhaltet. Es ist ein Verbrauch von fast 1000 kWh in den 10 Monaten angefallen.

Auf einer alten Rechnung von ihr, aus dem Vorjahr steht jedoch, dass sie in 10 Monaten gerademal 138 kWh genutzt haben soll.

Sie ist daher der Meinung, dass ich innerhalb von 2 Monaten über 450 kWh pro Monat verbraucht haben soll (in den letzten vier jedoch nur 70 Pro Monat).

Ich habe schon versucht mit ihr darüber zu reden, dass ihr alte Abrechnung falsch sein muss, da ein Verbrauch von 13,8 kWh pro Monat nicht machbar ist bei einem Kühlschrank, Herd.....

Was kann ich jetzt machen?
Ich fühle mich derzeit ein wenig auf verlassenem Posten.

Müssen die 1000 kWh nun auch alle 10 Monate verteilt werden, da diese nicht direkt zurechenbar sind?

Freue mich über eure Hilfe!!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
BraucheHilfe1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Vermieterin sich nicht einigen will....

Sie geht weiterhin davon aus, dass Sie 138 und ich 900 kWh verbraucht habe...

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#3
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

@BraucheHilfe1234

quote:
Sie geht weiterhin davon aus, dass Sie 138 und ich 900 kWh verbraucht habe...


Sie sollte ihre Forderung beweisen.

Es muss im (Unter-)mietvertrag vereinbart sein, nach welchen Kriterien die Stromkosten umgelegt werden – mal genau nachsehen.

Wenn bei Einzug vergessen wurde (absichtlich von „ihr“?), die Zähler abzulesen, aber für die letzten Monate der Stromverbrauch bekannt ist (bei eigenem Stromzähler ???), dann sollten die Verbrauche auch nur so angesetzt werden – hier pro Monat 70 kWh.
(Ich würde nicht mehr zahlen als meinen abgelesenen Verbrauch + die Hälfte der Grundgebühr)

Jedenfalls hat „man/frau“ wieder was gelernt:

- Vor einem Einzug und nach einem Auszug die Zählerstände ablesen und gegenzeichnen.
- Eigene Zwischenzähler anbringen bzw. durch die Hauptmieterin installieren lassen (und im MV vereinbaren, dass danach berechnet wird – dazu Teilung der Grundgebühren – oder gar nicht ohne eigenen Zähler einziehen)
- (((ggf. (bei hohen Stromkosten) den Versorger wechseln)))

Gruß
M.S.G.


-----------------
"* Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.10.2009 14:11:01
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
BraucheHilfe1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag besagt dazu:
"Nachzahlungen, die nachweisbar dem Untermieter anzurechnen sind, oder zu Gute kommen werden durch Vorlage der entsprechenden Nachweise geltend gemacht."

Das Problem sehe ich jedoch in ihrem niedrigen Verbrauch vom letzen Jahr. Kann dieser als Grundlage genommen werden?
Außerdem habe ich für 4 Monate einen detaillierten Verbrauch (rund 70 kWh), da zwischendurch abgelesen wurde. Nur die restlichen zwei Monate fallen halt mit ihren 8 Monaten zusammen, wo ich pro Monat auf Grundlage ihres Verbrauches aus dem Vorjahr 450 kWh verbraucht haben soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Du zahlst 70 KWH pro Monat. Wenn die mehr haben möchte, muss sie beweisen, dass Du mehr verbraucht hast. Das kann Sie nicht. Jedenfalls ist der niedrige Verbrauch aus der Zeit vor Deinem Einzug dafür nicht ausreichend. Einen Prozess würde die verlieren, also verschwende deine Zeit nicht damit, mit der Hauptmieterin zu diskutieren. Das was über 70 KWH im Monat hinaus geht, wird von Dir nicht bezahlt und basta.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

Steht im Mietvertrag was über Betriebs- und/oder Nebenkosten drin?

Wenn ja mal hier die genaue Formulierung posten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BraucheHilfe1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,
der Mietvertrag besagt bezüglich der Nebenkosten:
"Die Vorauszahlung der Nebenkosten für Wärme und Strom betragen monatlich... Euro. Nachzahlungen die Nachweisbar dem Untermieter anzurechnen sind oder zu Gute kommen werden durch Vorlage der entsprechenden Nachweise geltend gemacht."

Kann mir jemand da weiterhelfen?
Ist ihr niedriger Verbrauch aus dem Vorjahr für sie als Beweis anführbar, obwohl dieser extrem niedrig ist oder gelten meine vier Monate als Vergleichswert?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Beides hat den gleichen Beweiswert. Damit ist nicht bewiesen, dass der höhere Verbrauch von Dir stammt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:
durch Vorlage der entsprechenden Nachweise geltend gemacht.

Da Sie offensichtlich keine entsprechenden Nachweise vorlegen kann, hat sie ein Problem.



quote:
Sie ist daher der Meinung, dass ich innerhalb von 2 Monaten über 450 kWh pro Monat verbraucht haben soll (in den letzten vier jedoch nur 70 Pro Monat).

Das ist eine Meinung, kein Gesetz oder Urteil.
Ich bin auch der Meinung ich hätte mal längst im Lotto gewinnen müssen ... ;)


Gegen die Richtigkeit der Vermietermeinung spricht, das man 2 Monate lang 450 kWh verbraucht haben soll, in den letzten vier jedoch nur 70 kWh ohne eine Änderung der Gerätschaften.
Desweiteren kann man den monatlich Verbrauch auch ungefähr berechnen anhand der Geräte zur untermauerung der Werte.


Ich würde daher den Durchschnittsverbrauch der 4 Monate berechnen, mit 2 multiplizieren und noch 10% aufschlagen. Somit hat man den Wert für die ersten 2 Monate mit Sicherheitsaufschlag. Dazu noch den Verbrauch der 4 abgelesenen Monate zählen plus die anteilige Zähler-/Grundgebühr.
Den Betrag überweisen und die Vermiterin schriftlich über die Berechnung und die Überweisung informieren.


quote:
Das Problem sehe ich jedoch in ihrem niedrigen Verbrauch vom letzen Jahr.

Der zustande kam weil die Vermieterin nicht anwesend war, sie dauernd auswärts gegessen hat, ...
Es gibt viele Gründe für einen niedrigen Verbrauch ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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