Überlassene Gegenstände in der Mietwohnung

10. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)
Überlassene Gegenstände in der Mietwohnung

Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage.
Meine Mietwohnung kündige ich in Kürze. Laut Übergabeprotokoll wurden mir bestimmte Dinge überlassen,wenn ich im Gegenzug renoviere. Dazu gehört ein Teppichboden,Küchenschränke,Regale etc.

Kann ich die Sachen dann problemlos entsorgen?
Die sind nämlich so alt, dass ich kaum glaube, dass der Nachmieter diese übernehmen möchte.

Zum Thema Bodenbelag: Ich hatte einen Teppichboden übernommen und dann relativ zeitnah Laminat verlegt. Das Laminat nehme ich mit. Muss ich jetzt einen neuen Teppich verlegen? Schriftlich steht da,dass der Ursprungszustand hergestellt werden soll, das wäre der Teppich. Nur wurde mir dieser geschenkt, also bin ich verpflichtet nun einen neuen Teppich wieder reinzulegen?

Laut Mieterverein muss ich bei der Verwaltung erfragen, was dann ggf. der Vorherzustand vor dem Teppich war.

Ist das wirklich meine Sache?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

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32 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Wurden Dir die Sachen (als Leihe) überlassen oder geschenkt? Von wem geschenkt? Dem Vormieter oder dem Vermieter?

Das macht einen erheblichen Unterschied, was der Mieterverein schon gesagt haben muss.

Zitat:
Laut Übergabeprotokoll wurden mir bestimmte Dinge überlassen, wenn ich im Gegenzug renoviere. Dazu gehört ein Teppichboden,Küchenschränke,Regale etc. Kann ich die Sachen dann problemlos entsorgen?
Die sind nämlich so alt, dass ich kaum glaube, dass der Nachmieter diese übernehmen möchte.


Hast Du die Dinge vom Vormieter bekommen, dafür das Du für ihn renovierst? Ist nur die Frage zu stellen, was er tatsächlich verschenken durfte, weil sie ihm gehört haben (beim Teppichboden zweifele ich es etwas an ;) )

Gehören die dem Vermieter, die musst Du die Dinge zurückgeben. Wenn die während der Mietzeit kaputt gehen, musst Du sie aufheben und am Ende wieder hineinstellen. Solltest Du die schon weggeworfen haben, musst Du gleichwertige (nicht neue) wieder beschaffen oder den Wiederbeschaffungswert bezahlen.

Zitat:
Zum Thema Bodenbelag: Ich hatte einen Teppichboden übernommen und dann relativ zeitnah Laminat verlegt. Das Laminat nehme ich mit. Muss ich jetzt einen neuen Teppich verlegen? Schriftlich steht da,dass der Ursprungszustand hergestellt werden soll, das wäre der Teppich. Nur wurde mir dieser geschenkt, also bin ich verpflichtet nun einen neuen Teppich wieder reinzulegen?


Vermutlich schon, der muss nicht neu sein, Du schuldest einen im gleichen Alter, wie den, den Du weggeschmissen hast. Hätte man den nicht im Keller aufheben können, um ihn jetzt wieder reinzulegen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Offensichtlich gibt's da wieder eine wilde Konstruktion aus Mietvertrag/Leihvertrag/Schenkungsvertrag. Diesbezüglich gab es schon diverse Diskussionen im Forum. Bitte tippe mal genau die entsprechenden Klauseln ab und stelle sie hier ein. Je nachdem was da wortwörtlich steht und ob die jeweilige Formulierung als mögliche AGB-Klausel rechtlich haltbar ist, sind die Antworten komplett anders. Falls einige Abmachungen mündlich getroffen wurden, überlege dir schonmal, was davon beweisbar ist. Bisher kann man nur wild spekulieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

"überlassen" ??
Steht dieses Wort in der Vereinbarung ?
Zur Nutzung überlassen, ergibt schon einen anderen Sinn.
Wie lautet der genaue Text ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Und auch die Formulierung vom Übernahmeprotokoll. Das ist jedoch eine individulle Vereinbarung und unterliegt nicht der Klauselkontrolle der AGBs eines MV.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nein, auch ein eine Klausel im Übernahmeprotokoll kann eine AGB-Klausel sein


Klar, wenn man vor Gericht geht, auf einen Richter trifft, der sich dem BGH-Urteil entgegen stellt und einen entsprechenden RA hat, kann es zu einer AGB-Klausel werden.

Dann muss jedoch nachgewiesen werden, das die gleiche Formulierung vielfach verwendet wurde oder ein Formular vorliegt. Viel Spaß!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Ich habe die Gegenstände von der Vormieterin übernommen.
Die Vormietern meinte dass der Teppich etwa 2 Jahre alt war und sie den gekauft und selbst verlegt hat.
Die Regale etc. gehörten auch ihr.

Nur die Regale in der Küche und ich glaube die Küchenschränke hatte sie vom Vormieter übernommen.
Das weiß ich noch,weil die Regale so megahoch angebracht waren und sie mir dir Story dazu erzählt hat.

Der genaue Wortlaut im Übergabeprotokoll:

Fr....... übernimmt von Fr.... einige Gegenstände s. Zusatzbeleg im Gegenzug übernimmt Fr.... die Renovierungsarbeiten der Fr....

Dazu gibt es noch ein Miet-Vorvertrag mit folgendem Inhalt:

Die Vormieterin verpflichtet sich im Gegenzug den im Wohn - und Schlafbereich ausgelegten Teppich in der Wohnung zu belassen. Folgende weitere Gegenstände:

Kleiderschrank etc..... verbleiben auf der Wunsch der Nachmieterin kostenfrei in der Wohnung.

Dann Dokument 3:

Liste der Gegenstände im ..... , die an Frau ..... übergehen.
Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

Darunter sind die Sachen dann gelistet....Dieses Dokument ist die Anlage zum Übergabeprotokoll.
Allerdings nicht unterschrieben und nur datiert.

Sind das nun meine Gegenstände die ich einfach entsorgen kann?

Ich hatte kein Interesse daran den Teppich ( war nicht sooo alt aber dreckig und farblich nicht mein Fall) im Keller aufzubewahren.

Laut Mieterverein muss ich den Teppichboden wieder reinlegen.

Danke Gruß





1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):Nein, auch ein eine Klausel im Übernahmeprotokoll kann eine AGB-Klausel sein
Klar, wenn man vor Gericht geht, auf einen Richter trifft, der sich dem BGH-Urteil entgegen stellt und einen entsprechenden RA hat, kann es zu einer AGB-Klausel werden.
Dann muss jedoch nachgewiesen werden, das die gleiche Formulierung vielfach verwendet wurde oder ein Formular vorliegt. Viel Spaß!

Welchem BGH-Urteil? Falls du BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08 meinst, das endet mit den Worten
Zitat:
Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, weil das Berufungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - sich bislang nicht mit der Behauptung des Beklagten auseinander gesetzt hat, bei dem Wohnungsübergabeprotokoll handele es sich um einen Protokollvordruck, der vom Kläger nach Art Allgemeiner Geschäftsbedingungen immer wieder verwendet werde.

Ob individuell oder AGB wurde also explizit nicht bewertet (steht übrigens auch in dem zitierten Link einer Vermietervereinigung).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von lemon123):
Schriftlich steht da,dass der Ursprungszustand hergestellt werden soll

Das fehlt noch. Was steht dazu im Mietvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von lemon123):

Ich habe die Gegenstände von der Vormieterin übernommen. Liste der Gegenstände im ..... , die an Frau ..... übergehen.
Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.


Damit hast Du Dich zu Renovierungsarbeiten verpflichtet, ohne das Du dazu verpflichtet gewesen wärest. Also die Wohnung ist renoviert zurück zugeben. Die Gegenstände kannst Du entsorgen, die gehören Dir.


Zitat (von lemon123):

Ich hatte kein Interesse daran den Teppich ( war nicht sooo alt aber dreckig und farblich nicht mein Fall) im Keller aufzubewahren.
Laut Mieterverein muss ich den Teppichboden wieder reinlegen.


Schau, wir können nicht sagen, ob der Mieterverein recht oder unrecht hat, dass kann nur ein Gericht, weil das alle Dinge kennt wie die MV. Ist halt die Frage, ob die Mieterin ursprünglich einen Teppich in der Wohnung hatte. Wenn ein Teppich bei der Übernahme in der Wohnung war, muss auch wieder einer rein.

Ob man bei dem Materialwert einen Abzug Neu gegen Alt vornehmen kann, halte ich für wahrscheinlich.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Also die Wohnung ist renoviert zurück zugeben.

Woraus soll das denn folgen? Wir kennen doch den Mietvertrag und die Schönheitsreparaturenklauseln gar nicht. Ich vermute du meinst, dass die Mieterin sich nicht darauf berufen kann, eine unrenovierte Wohnung übernommen zu haben. Und selbst das würde ich nicht komplett ohne Bedenken unterschreiben. In dem neuesten BGH-Urteil wurde unrenoviert übergeben und zusätzlich ein Ausgleich an den Mieter vereinbart, nur war der Ausgleich dem BGH zu klein, um die unrenovierte Übergabe zu rechtfertigen. Man müsste sich also anschauen, wie diese Konstruktion mit dem Vormieter genau zu werten ist. Dem Wortlaut nach hat sich die Neumieterin zu den Renovierungsarbeiten der Altmieterin verpflichtet. War diese zu keinen Arbeiten verpflichtet, wäre es die Neumieterin auch nicht. Das ganze ist also ein reichtlich komplexes Problem, zu dem ich mir keine Lösung zutraue.

Alles was der Mieterin gehört, kann bzw. muss sie mitnehmen. Alles andere muss sich aus dem Mietvertrag ergeben. Der Wortlaut der Übergabevereinbarung gibt für mich keinen Schluss her, wie denn nun der vereinbarte Zustand war.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich vermute du meinst, dass die Mieterin sich nicht darauf berufen kann, eine unrenovierte Wohnung übernommen zu haben.


Nein, ich meine sie muss renovieren. Da steht nicht, ob beim Ein- oder Auszug. Das könnte Beides bedeuten. Auch wenn die Mieterinnen aufgrund des MV nicht zur Renovierung verpflichtet gewesen wären, sind sie es aufgrund der Indiviualvereinbarung.

Wenn die TE es nicht macht, könnte es teuer werden, wenn sie es auf einen Prozess ankommen läßt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Nein, ich meine sie muss renovieren. Da steht nicht, ob beim Ein- oder Auszug. Das könnte Beides bedeuten. Auch wenn die Mieterinnen aufgrund des MV nicht zur Renovierung verpflichtet gewesen wären, sind sie es aufgrund der Indiviualvereinbarung.

Ich bleibe dabei, woraus folgt das? Die Nachmieterin hat die Renovierungsarbeiten der Vormieterin übernommen. Ohne zu wissen, zu welchen Arbeiten die Vormieterin verpflichtet war, können wir nicht wissen, was die Nachmieterin übernommen hat.

Zitat (von Ver):
Wenn die TE es nicht macht, könnte es teuer werden, wenn sie es auf einen Prozess ankommen läßt.

Das gilt immer. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es teuer wird, kann ich nicht beurteilen.

Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Irgendwoher muss die Mieterin ersehen können, wie der Ursprungszustand war, den sie wiederherstellen soll. Wenn das nirgendwo steht (Übergabeprotokoll, Mietvertrag o.ä.), dürfte das dem Vermieter als Ersteller des Vertrages auf den Kopf fallen. Die Neumieterin muss meiner Meinung nach nicht den Zustand vor Übergabe an die Altmieterin erraten.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.


Welche Renovierungsarbeiten da gemeint sind: Die im Vertrag stehen. Hier hat die Hausverwaltung eventuell ungültige Renovierungsklauseln wieder eingeführt. Da steht nix, wann die Renovierungsarbeiten auszuführen sind. Die Vormieterin hat sich fein aus der Affäre gezogen und der Nachmieterin durch "Müll" ein schönes Kuckkucksei in Form einer nicht übersehbarer Renovierungsverpflichtung ins Nest gelegt.

Zitat (von cauchy):
Das gilt immer. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es teuer wird, kann ich nicht beurteilen.


Selbst der MV sagt "Der Teppichboden muss wieder rein." Die kennen den MV und die dortige Rechtssprechung der Gerichte. Dein Weg wäre mir deutlich zu teuer.

-- Editiert von Ver am 10.05.2015 18:51

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Nur zur Info:

Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen. Sprich die Wohnung war nicht weiß gestrichen, sondern vom Vormieter rot.
Ich hab keine Probleme damit, die Wohnung bei meinem Auszug weiß zu streichen.
Im MV steht, dass ich nach soundsovielen Jahren die Wände weiß streichen muss und auch Türen etc.

Ich will im Grunde genommen nur wissen, ob die Gegenstände nun durch mich entsorgt werden können und was nun mit dem Teppichbelag ist.

Laut MV gehören die Gegenstände nicht zur Mietsache. Lediglich der Herd und die Spüle gehören dem Vermieter.
Alles andere habe ich von der Vormieterin übernommen und zum damaligen Zeitpunkt war ich über einige Gegenstände doch froh Nur jetzt kann man diese Sachen einem Nachmieter nicht mehr zumuten und deswegen würde ich es entsorgen.

Hab nur Sorge, dass die Hausverwaltung dann nachher die Kaution nicht rausrückt uns Stress macht.

Ich werde in jedem Fall noch mal mit der Hausverwaltung sprechen. Aber der Mieterverein war irgendwie komisch in der Beratung. Er hat den Teppichboden nicht als Schenkung angesehen und meinte ich müsse dann den Vorherzustand vom Teppichboden erfragen und dass dann machen.

Nur wieso werde ich mit Dingen vom VorVormieter belastet? Auch wenn die Hausverwaltung irgendwann mal einen Belag zur Verfügung gestellt hat?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von lemon123):Schriftlich steht da,dass der Ursprungszustand hergestellt werden soll
Das fehlt noch. Was steht dazu im Mietvertrag?


Nichts. Nur ein paar Klauseln wegen Schönheitsreparaturen.. Der Teppichboden etc. ist dort auch nicht gelistet. Das steht lediglich im Übergabeprotokoll.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von lemon123):
Im MV steht, dass ich nach soundsovielen Jahren die Wände weiß streichen muss

Wenn das da wirklich so stehen würde, wäre die Klausel aufgrund der Vorgabe der Farbe weiß nicht gültig und du müsstest zumindest aus der Verpflichtung des Mietvertrags gar nicht renovieren. Ungewöhnliche Farben (die rote Wand) müsste man dennoch renovieren. Aber das sollte dir der Mieterverein eigentlich erklären können.

Zitat (von lemon123):
Aber der Mieterverein war irgendwie komisch in der Beratung. Er hat den Teppichboden nicht als Schenkung angesehen und meinte ich müsse dann den Vorherzustand vom Teppichboden erfragen und dass dann machen.

Diesen Teppichboden hast du vom Vormieter übernommen. Der gehörte auf jeden Fall dir. Bei Abschluss des Mietvertrages müssen die Verpflichtungen des Mieters eigentlich immer klar sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters. Da hätte ja auch vor dem Vormieter ein Marmorboden für ein paar tausend Euro liegen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Nachmieter den dann ersetzen müsste.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Diesen Teppichboden hast du vom Vormieter übernommen. Der gehörte auf jeden Fall dir.


@ Cauchy, da wäre ich mir nicht so sicher.

Zitat:
Nur wieso werde ich mit Dingen vom VorVormieter belastet? Auch wenn die Hausverwaltung irgendwann mal einen Belag zur Verfügung gestellt hat?


Weil der Teppich schlicht dem Vermieter gehört, auch wenn der verschiedentlich von den Mietern ausgetauscht wurde.

Wo findest Du denn eine Wohnung, in der die Mieter sich gegenseitig den Boden schenken. Natürlich kann der Vormieter auf seine Kosten den Teppich des Vermieters ersetzt haben, deshalb ist es noch nicht der Teppich des Mieters und er kann ihn auch nicht verschenken. Etwas, von dem man nicht der Eigentümer ist, kann man weder veräußern, noch verschenken.

Dann schuldet der aktuelle Mieter wieder einen Teppich.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt von Cauchy stellen und den Rat des Mietervereins ignorieren. Dann nur nicht wundern, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt und das Verlegen des Teppichs von der Kaution abzieht.

Am Ende muss man dann doch vor Gericht gehen und die Kaution einklagen. Und das lohnt sich nur, wenn man zu 100% gewinnt.




-- Editiert von Ver am 11.05.2015 00:01

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

@Ver: Von Boden verschenken war offensichtlich nicht die Rede, sondern von

Zitat:
Fr....... übernimmt von Fr.... einige Gegenstände s. Zusatzbeleg im Gegenzug übernimmt Fr.... die Renovierungsarbeiten der Fr....

Dazu gibt es noch ein Miet-Vorvertrag mit folgendem Inhalt:

Die Vormieterin verpflichtet sich im Gegenzug den im Wohn - und Schlafbereich ausgelegten Teppich in der Wohnung zu belassen. Folgende weitere Gegenstände:


Ich hatte das so verstanden, dass die Mieterin nur wissen will, wie die rechtliche Einschätzung aussieht und aktuell von Gericht noch keine Rede ist. Insoweit hat die Diskussion hier wohl die Erkenntnis gebracht, dass aufgrund der Übergabe damals eine etwas undurchsichtige Situation (für beide Seiten) entstanden ist. Am besten mit dem Vermieter ein Vorabnahme vereinbarn und dabei eine Übereinkunft treffen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Von Boden verschenken war offensichtlich nicht die Rede


Wie kommst Du dann zu der Einschätzung, dass der Boden der Mieterin gehört? Auch der Mieterverein sieht bezüglich des Bodens keine Schenkung.

Deshalb schuldet die Mieterin genau den Teppich, den sie entfernt hat. Das Beste wär natürlich das Aufheben gewesen, dann müsste man sich jetzt nicht wegen eines neuen Bodens streiten.

Um an die Kaution zu kommen, ist der Vorschlag von Cauchy natürlich gut:

Zitat (von cauchy):
Am besten mit dem Vermieter ein Vorabnahme vereinbarn und dabei eine Übereinkunft treffen.


Natürlich auch bezüglich Streichen und Teppich. Auch die anderen Gegenstände des Vermieters (Herd etc.) sollten wieder in die Wohnung kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich schliesse mich cauchy und Ver an > mit dem Vermieter klären.

M.E. könnte man die Übereignungs-/Übernahmevereinbarung zwar dahingehend interpretieren, dass z.B. der Teppichboden Eigentum des Vormieters war und mit der getroffenen Vereinbarung vom Vormieter an den Nachmieter übereignet wurde - samt den daraus resultierenden Räumungs-/Rückbaupflichten.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wiederherstellungspflicht-bei-uebernommenen-Einbauten---f3440.html
"Die Rückbaupflicht besteht auch für solche Einrichtungen und bauliche Veränderungen, die der Mieter von einem Vormieter übernommen hat"
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms_new/cms/upload/PDF/Rundschreiben_2013/201301.pdf

Aber wirklich eindeutig geht aus der Vereinbarung eben nicht hervor, ob die Vormieterin überhaupt nur behauptet Eigentümerin des Teppichbodens zu sein. Zudem weiss man ja auch gar nicht, ob die Vormieterin z.B. "Teppichboden ist meiner, hab ich selbst gekauft" womöglich nur behauptet hat um die Übernahmevereinbarung aufzuhübschen. Ich hab da schon die dollsten Dinger erlebt ...
Von daher mein Credo: Übernahmevereinbarungen Vormieter>Nachmieter bitte nur schriftlich und mit "Segen" des Vermieters

Kernfrage ist: wie ist denn der vertragsgemäße Zustand? war die Wohnung vermieterseits mit Bodenbelag vermietet? wenn ja, mit welchem? was war unter dem Teppichboden?
Genau das hätte der Nochmieter wegen der mit einer "Übernahme" verbundenen Risiken schon bei seinem Mietbeginn klären sollen.
Wenn das damals nicht erfolgt ist, dann muss das eben jetzt nachgeholt werden.

Je nach den tatsächlichen Umständen könnte es dann günstiger sein, den Laminatboden entschädigungslos in der Wohnung zu belassen (statt den ursprünglichen vermieteten=vertragsgemäßen Bodenbelag wiederherzustellen).
Es könnte aber auch günstiger sein die Kröte "Schadenersatz" zu schlucken - je nachdem welcher Art der eigentlich vermietete Bodenbelag war und wie alt dieser Bodenbelag nach Mietende des Nochmieters wäre, z.B.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/pvc_boden.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

Jetzt gilt es aber erst einmal die Meinung des Vermieters zu ergründen ... dann entsprechend zu reagieren und ggf. zu verhandeln.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
"Teppichboden ist meiner, hab ich selbst gekauft" womöglich nur behauptet hat um die Übernahmevereinbarung aufzuhübschen. Ich hab da schon die dollsten Dinger erlebt ...


Ja, ich auch. Da wurde z.B. eine vermieterseits eingebrachte Küche an den Nachmieter "verschenkt". Der Nachmieter hat die kaputte Arbeitsplatte, die er selbst beschädigt hat, ausgetauscht und forderte dann 5 Monate (!) nach Auszug von den Vermietern die Herausgabe "seiner" Küche oder die Zahlung von 2000 Euro ;) .

Ich schätze auch, dass der Boden ursprünglich vom Vermieter gestellt wurde. Zu derselben Einschätzung kommt auch der Mieterverein.

Diese Konstrukte kenne ich eigentlich nur aus Ballungszentren, in denen Wohnraum knapp ist und die Vormieter versuchen so etwas wie eine verkappt Abschlagszahlung von den Nachmietern herauszuschlagen. Der Vormieter hat die Mieterin schlicht übers Ohr gehauen.

Vorgehensweise:

Mit dem Vermieter reden und eine verbindliche Vereinbarung treffen.

Vorher Informieren über Preise und Verlegen von Teppichen.

Ausrechnen, was billiger ist: Laminat drinlassen, Schadensersatz zahlen für den entsorgten Teppich oder neuen Teppich legen (mit Abzug Alt-gegen-Neu).

Eventuell der Nachmieterin oder dem Vermieter den Laminat verkaufen?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Naja, vielleicht bin ich da zu blauäugig. Ich lese bei der Schilderung des Teilnehmers etwas von einem Miet-Vorvertrag und einem Übergabeprotokoll und bin davon ausgegangen, dass diese Schriftstücke vom Vermieter bzw. einem von ihm Beauftragten stammen und mindestens das Übergabeprotokoll auch vom Vermieter (oder Beauftragten) unterschrieben wurde. Sollte das alles nur über die Vormieterin gelaufen sein, würde das die Sache vermutlich ändern. Wenn das aber offiziell über den Vermieter lief und dieser informiert war, dann wäre das Credo von Lolle ja erfüllt und der Vermieter hätte das ganze abgesegnet. Dann kann er hinterher abr meiner Meinung nach nicht mehr behaupten, dass der Teppich eigentlich seiner war.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Was mich interessieren würde: Gab es denn eine Erlaubnis von der Verwaltung, den Teppich gegen Laminat auszutauschen? Und wenn ja, was wurde dahingehend vereinbart?

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,

also der Mietvorvertrag ist unterschrieben von Vormieterin und von mir.

Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument vom Vermieter bzw. Hausverwaltung und unterschrieben von mir und vom Hausmeister stellvertretend Vermieter.

Unter Bemerkungen steht das:

Fr....... übernimmt von Fr.... einige Gegenstände s. Zusatzbeleg im Gegenzug übernimmt Fr.... die Renovierungsarbeiten der Fr.... Der Zusatzbeleg ist die Auflistung der Gegenstände.

Grundsätzlich bin ich bereit alles zu machen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, nur will ich der Hausverwaltung NIX schenken.
Da diese mir auch nichts geschenkt haben und ich zuletzt Ärger wegen Schimmel hatte und die erst Wochen bzw. Monate später reagiert haben.

Hab damals wegen des Laminats ein Schreiben erhalten wo drin steht, dass ich Laminat verlegen darf und diesen dann unentgeltlich drin lassen kann oder aber den vorherigen Zustand wiederherstellen muss.
Nur da scheiden sich ja nun die Geister, was der vorherige Zustand ist bzw.ob ich den Teppich bzw. einen Teppich wieder reinlegen muss, obwohl mir dieser ja gegen Renovierung überlassen wurde?
Die Vormieterin meinte, dass sei ihrer und den hätte sie gemeinsam mit Mann gekauft. Wenn ich mich recht entsinne, war davor auch wiederum ein Teppich.

Aber ist Bodenbelag nicht Sache des Vermieters? Das ist dann ja eine Endlosschleife und der Vermieter müsste nie was machen in der Richtung?
Der Mieterverein meinte, ich müsste mich erkundigen, was vor dem Teppich drin war und das dann ersetzen, weil dem Vermieter ein Bodenbelag zusteht, weil er IRGENDWANN mal einen verlegt haben wird???

Mein Partner meint sogar, dass wir nicht mal renovieren müssten, da wir die Bude in nicht renoviertem Zustand erhalten haben, aber ich denke, dass mach ich, weil ich ja auch im Gegenzug die Sachen bekommen habe.
Nur verstehe ich nicht, wieso ich die Sachen nicht einfach entsorgen kann inklusive Teppich und ich für den Bodenbelag sorgen muss?



1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Im Miet-Vorvertrag steht noch was:

Die Vormieterin verpflichtet sich im Gegenzug den im Wohn und Schlafbereich ausgelegten Teppich in der Wohnung zu belassen...
Das bedeutet doch dann auch, dass das ihrer war, sonst würde das ja sonst nicht drin stehen, wenn der Teppich ohnehin dem Vermieter gehört? Die Frage lautet also, was wäre gewesen, wenn sie den Teppich mitgenommen hätte?


Und hat sie die Gegenstände nun leihweise überlassen oder geschenkt? Weder steht das Wort leihen noch schenken drin.

Im Übergabeprotokoll des Vermieters steht allerdings:
Folgende vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen des Vermieters bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen.

In der Anlage sind wie gesagt Teppichboden etc. aufgelistet und die Frage lautet: Was ist der vorherige Zustand?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Es gab ja schon einige Diskussionen hier. Der Vormietvertrag wurde offensichtlich nicht vom Vermieter unterschrieben. Der Beweiswert dürfte also vorsichtig formuliert begrenzt sein. Ebenso sind die Aussagen der Vormieterin mit Vorsicht zu genießen, weil diese sich wohl nur schwer beweisen lassen. Interessant ist wiederum folgender Punkt aus dem Übergabeprotokoll, welches ja wohl auch der Vermieter (stellvertretend für ihn der Hausmeister) unterschrieben hat:

Zitat (von lemon123):
Folgende vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen des Vermieters bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen.

In der Anlage sind wie gesagt Teppichboden etc. aufgelistet und die Frage lautet: Was ist der vorherige Zustand?

Damit dürfte der entsorgte Teppich wohl ziemlich eindeutig nicht zur Mietsache gehören und du durftest den wegschmeissen. Bleibt die Frage, welches der vorherige Zustand ist. Das Schreiben
Zitat:
Hab damals wegen des Laminats ein Schreiben erhalten wo drin steht, dass ich Laminat verlegen darf und diesen dann unentgeltlich drin lassen kann oder aber den vorherigen Zustand wiederherstellen muss.

zielt auch nur auf den unbekannten, vorherigen Zustand ab. Was ein Gericht damit anstellen würde, darüber könnten wir jetzt weiter streiten. Einige Meinungen dazu gab es ja bereits. Wenn ihr das Laminat nicht tatsächlich irgendwoanders noch brauchen könnt, macht es wahrscheinlich Sinn die Option zu ziehen und es einfach drin zu lassen. Das reduziert auf jeden Fall den Stress.

Zitat (von lemon123):
Mein Partner meint sogar, dass wir nicht mal renovieren müssten, da wir die Bude in nicht renoviertem Zustand erhalten haben, aber ich denke, dass mach ich, weil ich ja auch im Gegenzug die Sachen bekommen habe.

Wegen der Formulierung im Übergabeprotokoll ist das auch knifflig. Zumindest die ungewöhnlichen Farben müssen weg. Ansonsten kommt es auf die exakten Formulierungen im Mietvertrag an. Wie bereits geschrieben: Steht da wirklich die Farbe "weiß", sind die zugehörigen Klauseln ungültig und es bleibt nur die Verpflichtung aus dem Übergabeprotokoll, in der die Renovierungen offensichtlich nicht eindeutig beschrieben sind. Also wieder eine Ungenauigkeit wie beim Teppich von der keiner wissen kann, was ein Gericht daraus macht.

Bei allen Diskussionen sind Ver, Lolle und ich einer Meinung, dass es am sinnvollsten ist, eine Vorabnahme mit dem Vermieter zu machen und da am besten schriftlich eine diesmal genaue Vereinbarung zu treffen. Wie gut deine Argumente sind, darüber besteht zumindest zwischen Ver und mir weniger Einigkeit. Ich würde mit dem Ziel reingehen: Laminat bleibt drin, Schäden (falls vorhanden) werden beseitigt, der Rest bleibt so wie er ist. Aber das ist natürlich Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank an euch allen für die hilfreichen Antworten.

Die Kündigung habe ich heute per Einschreiben versendet und warte erst einmal auf die Bestätigung.
Dann werde ich mit dem Vermieter telefonieren.
Zudem hab ich noch einen Telefontermin mit dem Mieterverein und vielleicht mach ich auch da noch mal einen Termin.

In meinem MV unter Instandhaltung der Mieträume steht:

Der Mieter ist verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen.Dann wird aufgezählt was alles und das die Arbeiten handwerksgerecht erledigt werden müssen.
Dann steht da, dass ich die Räume in dem Zustand zurückgeben muss, wenn der Mieter die erford. Schönheitsrep. durchgeführt hätte.
Holzteile etc, können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.






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#29
 Von 
lemon123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich hatte am Montag die Vorabnahme der Wohnung mit dem Hausmeister, der mit mir auch damals vor 5 Jahren die Übergabe gemacht hat.
Die mir überlassenen Gegenstände ( sind als NICHT Mietsache angegeben) soll ich entfernen und das tue ich auch.
Das mit dem Bodebelag hat sich erledigt, da sei so in Ordnung.

Nun meine Fragen:

Wenn sich hinter den Küchenhängeschränken Beschädigungen befinden, die nun nach Entsorgung ggf. auffallen muss ich dann dafür haften, weil die Sachen in meinen Besitz übergegangen sind?
Genauso wurde ein Spiegel an die Tür geklebt, keine Ahnung, wie ich den Spiegel entfernen soll und was ist, wenn dabei die Tür Schaden nimmt?
Ich soll alles komplett renovieren, weil ich ja das Zeug damals bekommen habe.

Im Übergabeprotokoll steht allerdings nur, dass:. Fr.... übernimmt die Renovierungsarbeiten von Vormieterin Fr....
Bezieht sich die Renovierung auf Endrenovierung der Vormieterin bedeutet es doch nicht gleichzeitig, dass ich dann nach meinem Auszug auch renovieren muss, oder? Die Türrahmen etc. sind tatsächlich mal zu streichen... ich sehe nur nicht ein, dass alles zu machen, wenn ich die Wohnung selbst unrenoviert erhalten habe und nun alles auf meine Kosten machen soll.

Folgende Klausel steht im Mietvertrag:

Der Mieter ist während der Mietzeit dazu verpflichtet , die laufenden Schönheitsrep. innerhalb der Wohnung auszuführen , soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich werden. .... Die Arbeiten sind handwerksgerecht durchzuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand abzugeben der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsrep. durchgeführt hätte.

Ist das wirksam?

Ich danke euch vielmals für eure Unterstützung.

Gruß



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#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Die Sache ist wegen des Übergabeprotokolls ein wenig schwierig. Ich versuche mich mal an Antworten:

Zitat (von lemon123):
Wenn sich hinter den Küchenhängeschränken Beschädigungen befinden, die nun nach Entsorgung ggf. auffallen muss ich dann dafür haften, weil die Sachen in meinen Besitz übergegangen sind? Genauso wurde ein Spiegel an die Tür geklebt, keine Ahnung, wie ich den Spiegel entfernen soll und was ist, wenn dabei die Tür Schaden nimmt?

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du die Dinge vom Vormieter übernommen und bist jetzt zum Rückbau verpflichtet. Wenn das nicht ohne Beschädigungen funktioniert, bist du glaube ich für die Schäden verantwortlich. Nicht verantwortlich bis du normalerweise für Schäden, die nicht durch den Ein- oder Ausbau entstanden sind. Es sei denn, du hättest sie auf irgendeine Art verursacht.

Zu den Schönheitsreparaturen sind meiner Meinung anch 2 Dinge zu unterscheiden. Du hast dich individualvertraglich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen der Vormieterin zu übernehmen. Das ist zwar sehr wage, weil nicht da nicht genau steht welche das sind, aber okay. Wenn du bei Einzug tatsächlich renoviert hast, dann hast du diese Pflicht erfüllt.

Danach kommt die Frage, ob in deinem Vertrag gültige Schönheitsreparaturenklauseln stehen. Diese sind vermutlich Formularklauseln und damit müssen sie diverse Vorgaben erfüllen. Wenn du dazu genaueres wissen möchtest, müsstest du alle Klauseln wortwörtlich hier einstellen und mitteilen, wielange du dort gewohnt hast und welche Arbeiten du zu Beginn ausgeführt hast. Dann lässt sich vielleicht abschätzen, ob bereits wieder Schönheitsreparaturen fällig sind.

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