Folgenden Aushang fand ich heute im Haus
"Zur Bewertung und Feststellung des Gebäudezustands und der Einrichtung findet eine außerordentliche Begehung aller Wohnungen sowie Einzel-Appartements statt. Auch wenn Sie nicht anwesend sein sollten, wird die Wohnung durch den Hausmeister betreten"
Ich habe nun gelesen, dass man dem VM zwar das Betreten der Wohnung ermöglichen muss, aber doch ein Mitspracherecht hat, was den Termin betrifft.
Gilt diese Regelung auch für Wohnungen, die ausschließlich an Studenten vermietet werden?
Ich möchte eben nicht, dass Hausmeister während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung herumschnüffeln. Zumal der der Termin (übermorgen) recht kurzfristig ist, ich nicht anwesend sein kann und auch keinen habe der von morgens 7 Uhr bis abends 18 Uhr in meiner Wohnung wartet, bis der VM/Hausmeister meine Wohnung betreten will.
Kann ich also um einen neuen Termin bitten oder muss ich der Begehung meiner Wohnung zustimmen?
Übermorgen Wohnungsbegehung durch VM
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wechsle schnell das Schloss aus.
Wohnst Du in einem Studentenwohnheim?
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Ja, ich wohne in einer Wohnung/appartement, die nur von Studenten bewohnt werden dürfen! Keine WG oder so, sondern eine Wohnung die von mir alleine bewohnt wird.
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Da hab ich leider keine Ahnung.
Wenn Du nicht möchtest, dass Jemand in Deine Wohnung geht, schreib doch dem Vermieter, dass Du im Falle das er sich Zugang verschafft, ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen wirdt.
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Der Mieterverein sagte gerade (11.2014), dass das eine angemessene Zeit vorher angekündigt werden muß - und die sei bei 14 Tagen. Und ein Handzettel gilt als nicht angekommen, nur ein Einschreiben sei angemessen und rechtssicher.
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Wie schön, dass das nun, 10 Monate später, auch endlich geklärt ist. Das wird studi sicher glücklich machen.
Abgesehen davon ist die Auskunft Blödsinn, weil unnötig aufwendig. Selbst ein Hausaushang würde reichen.
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quote:<hr size=1 noshade>Und ein Handzettel gilt als nicht angekommen, <hr size=1 noshade>
Interessant, der Mieterverein stiftet also zur vorsätzlichen Falschaussage an?
quote:<hr size=1 noshade>nur ein Einschreiben sei angemessen und rechtssicher. <hr size=1 noshade>
Nein, das einzige was wirklich gerichtsfest ist, wäre die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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