Übernachtung in Gewerbeobjekt

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
soundtempel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernachtung in Gewerbeobjekt

Hallo,

ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Ich betreibe ein Tonstudio in einem zu Gewerbszwecken gemieteten Objekt. Die Hausverwaltung nimmt Anstoß an der Tatsache, dass hier und da - im Rahmen meiner Gewerbeausübung - Kunden bei mir übernachten und droht mir sehr drastisch mit Räumung, Kündigung etc.

1) Darf ein Tonstudio nicht Musiker, die von weit her kommen und ihre Musik aufnehmen für die Dauer der Aufnahmen auf Matratzen oder einer Couch übernachten lassen?

2) Abgesehen vom Gewerberecht - es wird hierbei die Verletzung baurechtlicher Vorschriften angesprochen (Fluchtweg, Brandschutz). Welchen Unterschied macht es hierbei, ob 2x jemand auf einer Couch schläft oder nicht? Ist für die Brandschutzvorschriften nicht der Vermieter bzw. die Hausverwaltung zuständig?

Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße

Stefan

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass hier wesentliche Teile der Geschichte fehlen. Denn was der Brandschutz mit Übernachtungen zu tun hat erschliesst sich mir nicht. Tagsüber kann es doch auch brennen.
Woher weiss die Hausverwaltung überhaupt, dass dort übernachtet wird? Man kann ja auch mal durcharbeiten. Bei Musikern soll das vorkommen.


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#2
 Von 
soundtempel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir erschließt sich auch nicht, was Brandschutz mit Übernachtung zu tun hat!

Tatsache ist, dass man seit Jahren versucht, mich aus dem Haus zu bekommen. Das kann ich natürlich auch ein wenig verstehen, schließlich bringt lautes Musizieren in einem Haus mit Wohneinheiten immer Probleme mit sich. Es weiß niemand konkret, wann wieviele Personen im Tonstudio übernachten - die eine Partei hat hier Musiker spät nachts vor der Tür gesehen, der andere hat durchs Fenster gesehen, dass da Matratzen sind etc. Dann gibt's 1x jährlich eine Eigentümerversammlung, wo alle auf meine Vermieter verbal einprügeln ("fragwürdige Musiker, Partys, Lärm" etc). Es gab weiters einen Zwischenfall in Form einer Sachbeschädigung (einer externen Person) an einem Fenster der Räumlichkeiten. Im Zuge dessen war die Polizei da und hat auch die Räumlichkeiten besichtigt. Die wiederum dürften der Hausverwaltung bestätigt haben, dass es so aussieht, als ob hier auch Personen nächtigen etc. etc. Es gab dann ein Schreiben der Hausverwaltung, das vor verleumderischen und droherischen Sätzen nur so strotzt (Zitat "die Polizei sprach von katastrophalen Zuständen in der Einheit und wird in 2-3 Wochen kontrollieren, ob die Missstände bis dahin ausgeräumt sind" - ich war heute auf der Polizeiwache und die meinten, dass diese Aussage völliger Blödsinn ist und sie bei zivilrechtlichen Dingen wie Mietstreitigkeiten nicht einschreiten, wieso auch)

Man hat mich auch mehr oder minder genötigt, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die mir untersagt, jemals Freunde oder Musiker im Tonstudio übernachten zu lassen!

Tatsache ist, dass mir Mehrkosten entstehen, wenn ich Musiker in einer Pension oä. unterbringen muss und die nicht bei mir auf der Couch schlafen dürfen!

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