Übernahme 2. Hauptmieter - WBS

4. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
User0410
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme 2. Hauptmieter - WBS

Guten Tag,

folgender Sachverhalt bereitet uns etwas Kopfschmerzen:

Im Herbst 2019 zieht Person A zu Person B in die Wohnung. Person B musste bei Einzug einen WBS vorweisen. Hat ihn jedoch schon seit Jahren nicht mehr. Bei Einzug von Person A wurde mit B die Genossenschaft aufgesucht und A wurde als gleichwertige Mieterin mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag aufgenommen. Damals wurde gefragt ob bei A ein WBS vorliegt, dies wurde verneint und stellte kein Problem dar.
Ende des Jahres zog die mehrjährige Mieterin B aus und meldete sich auch entsprechend um. Sie versäumte dies zeitnah der Genossenschaft mitzuteilen und erhielt Anfang / Mitte 2019 Post vom Amt für Wohnungswesen der Stadt. Daraufhin "kündigte" sie per Email und erhielt als Antwort, dass die Kündigung nicht akzeptiert werde. Gerne könne sie mit Person A im Büro erscheinen und wenn Person A einen gültigen WBS vorlegt, könne ein neuer Mietvertrag geschlossen werden.

Das Problem ist nur, dass A kein WBS zusteht. Im Haus steht niemandem ein WBS zu. Damals bei Vertragsunterzeichnung wurde diese Problematik nicht erwähnt, obwohl es durchaus plausibel war, dass B irgendwann aus der Wohnung auszieht.

Wie sollten sich nun A und B korrekterweise verhalten? A wohnt mittlerweile mit ihrem Lebensgefährten über 12 Monate in der Wohnung.

Besten Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da A & B gemeinsam im Mietvertrag stehen, kann B nicht alleine kündigen. Warum nun die Genossenschaft einen WBS verlangt wird kann so erklärt werden, dass bei Einzug von A dieser ja von B seinerzeit schon vorgelegt wurde, und ein neuer Mietvertrag nur möglich ist mit einem WBS.

-- Editiert von AltesHaus am 04.10.2019 09:40

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#2
 Von 
User0410
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da A & B gemeinsam im Mietvertrag stehen, kann B nicht alleine kündigen. Warum nun die Genossenschaft einen WBS verlangt wird kann so erklärt werden, dass bei Einzug von A dieser ja von B seinerzeit schon vorgelegt wurde, und ein neuer Mietvertrag nur möglich ist mit einem WBS.

-- Editiert von AltesHaus am 04.10.2019 09:40


Danke für die schnelle Antwort.

Also bleibt entweder B weiterhin im Mietvertrag oder A muss sich eine neue Wohnung suchen, da sie keinen WBS bekommt?

Im gesamten Haus steht keinem der Mieter ein WBS zu. Der Nachbar ggü. Fährt sogar zwei Fahrzeuge im Gesamtwert von 150.000€...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Das Hauptproblem lautet auch hier wieder, dass nur gemeinsam gekündigt werden kann und der Vermieter dann komplett frei ist, ob und mit wem er einen neuen Mietvertrag abschließt. Das muss also nicht A sein. Daher ist es letztlich egal, warum der Vermieter einen WBS fordert. Er kann einen Mietvertrag mit A auch einfach so ablehnen.

Die rechtlichen Möglichkeiten der Mieters sind also sehr begrenzt. Gemeinsam kündigen oder nicht gemeinsam kündigen sind die Optionen. Ab dann gibt es keine Möglichkeit den Vermieter zu zwingen, mit A einen neuen Mietvertrag zu schließen. A könnte versuchen, mit dem Vermieter zu reden. Möglicherweise kann A auch mieten, wenn eine Fehlbelegungsabgabe gezahlt wird. Aber rechtlich durchsetzen wird A das nicht können.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Eine Genossenschaft wird sich wohl auf eine solche Maßnahme nicht einlassen. Das müsste eigentlich auch so in den Statuten der Genossenschaft stehen.

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