Übernahme Kosten für Rohrreinigung

6. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kleppe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Kosten für Rohrreinigung

Hallo zusammen,

folgende Situation: Eigentümer in Mehrfamilienhaus (Etage 2) hat ein verstopftes Abwasserrohr und bestellt eine Reinigungsfirma. Diese behebt den Schaden und kann als Ursache eindeutig die (einzige) überliegende Wohnung (Etage 3) feststellen. Diese Aussage liegt auch schriflich vor. Die Rechnung wird vom Auftraggeber (E2) noch vor Ort bezahlt.

In Wohnung E3 leben Mieter, die während der Reinigung nicht anwesend sind. Sie weigern sich im Anschluss, die Rechnung trotz eindeutiger Schuldzuweisung durch die Rohrreinigungsfirma zu bezahlen und verweisen auf den Eigentümer. Dieser weigert sich ebenfalls und verweist auf den Mieter.

Bleibt E2 auf dem Schaden sitzen? Falls nein, muss der Schaden vom Eigentümer oder vom Mieter aus E3 übernommen werden?

Vielen Dank für Ihre Zeit!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Wer den Auftrag erteilt, ist Vertragspartner und damit zahlungsverpflichtet.

Ob er einen anderen in Regres nehmen kann, entscheidet dann die Beweislage.

Ein unsubstantierter Satz wie 'Mieter aus Etage 3 war schuld' auf der Rechnung wird vor Gericht regelmäßig keinen Bestand haben.


Da muss man schon etwas mehr Substanz liefern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Kleppe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Von der Rohrreinigungsfirma wurde zusätzlich zur Rechnung ein eigenes Schreiben aufgesetzt, in dem die schuldige Partei eindeutig identifiziert wird.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Ob ein unsubstantierter Satz wie 'Mieter aus Etage 3 war schuld' auf der Rechnung oder in einem extra Brief steht, ist unerheblich.



quote:
in dem die schuldige Partei eindeutig identifiziert wird.

Mit welchen wohlgewählten Worten denn?


Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





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#4
 Von 
Kleppe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß ich nachreichen, liegt hier im Moment nicht vor.

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#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Offenbar war die Verstopfung unterhalb der Etage 2, sonst hätte es ja in dieser Ebene keine Probleme gegeben. Wie kann der Rohreinigungsdienst dann feststellen, das die Ursache nicht aus Etage 2, sondern aus Etage 3 stammt? :???:

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#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Die sind eben gut.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Wie kann der Rohreinigungsdienst dann feststellen, das die Ursache nicht aus Etage 2, sondern aus Etage 3 stammt?

Rohrkamera?


Aber genau DAS steht ja in dem Schreiben drin, also warten wir mal ab...





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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Oh,
hat unser Drill-Troll mal wieder zugeschlagen ??

Wenn die Rohrreinigungsfirma die Aussage getroffen hätte, das kein Mieter schuld war, dann hätte deren Aussage bestimmt bei unserem trolligen Drillmeister keinerlei Beweiskraft....

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Es redet keiner dümmer daher, als er ist !

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#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn es sich um ein Haus mit Eigentumswohnungen handelt, und die Verstopfung sich im gemeinsamen Fallrohr befand, dann ist doch die Eigentümergemeinschaft für die Mängelbeseitigung zuständig.
Ich würde also mal die Hausverwaltung kontaktieren und um Begleichung der Rechnung bitten!

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