Hallo zusammen,
folgende Situation: Eigentümer in Mehrfamilienhaus (Etage 2) hat ein verstopftes Abwasserrohr und bestellt eine Reinigungsfirma. Diese behebt den Schaden und kann als Ursache eindeutig die (einzige) überliegende Wohnung (Etage 3) feststellen. Diese Aussage liegt auch schriflich vor. Die Rechnung wird vom Auftraggeber (E2) noch vor Ort bezahlt.
In Wohnung E3 leben Mieter, die während der Reinigung nicht anwesend sind. Sie weigern sich im Anschluss, die Rechnung trotz eindeutiger Schuldzuweisung durch die Rohrreinigungsfirma zu bezahlen und verweisen auf den Eigentümer. Dieser weigert sich ebenfalls und verweist auf den Mieter.
Bleibt E2 auf dem Schaden sitzen? Falls nein, muss der Schaden vom Eigentümer oder vom Mieter
aus E3 übernommen werden?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
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Übernahme Kosten für Rohrreinigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wer den Auftrag erteilt, ist Vertragspartner und damit zahlungsverpflichtet.
Ob er einen anderen in Regres nehmen kann, entscheidet dann die Beweislage.
Ein unsubstantierter Satz wie 'Mieter aus Etage 3 war schuld' auf der Rechnung wird vor Gericht regelmäßig keinen Bestand haben.
Da muss man schon etwas mehr Substanz liefern.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Danke für die Antwort.
Von der Rohrreinigungsfirma wurde zusätzlich zur Rechnung ein eigenes Schreiben aufgesetzt, in dem die schuldige Partei eindeutig identifiziert wird.
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Ob ein unsubstantierter Satz wie 'Mieter aus Etage 3 war schuld' auf der Rechnung oder in einem extra Brief steht, ist unerheblich.
quote:
in dem die schuldige Partei eindeutig identifiziert wird.
Mit welchen wohlgewählten Worten denn?
Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.
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Muß ich nachreichen, liegt hier im Moment nicht vor.
Offenbar war die Verstopfung unterhalb der Etage 2, sonst hätte es ja in dieser Ebene keine Probleme gegeben. Wie kann der Rohreinigungsdienst dann feststellen, das die Ursache nicht aus Etage 2, sondern aus Etage 3 stammt?
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Die sind eben gut.
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quote:
Wie kann der Rohreinigungsdienst dann feststellen, das die Ursache nicht aus Etage 2, sondern aus Etage 3 stammt?
Rohrkamera?
Aber genau DAS steht ja in dem Schreiben drin, also warten wir mal ab...
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Oh,
hat unser Drill-Troll mal wieder zugeschlagen ??
Wenn die Rohrreinigungsfirma die Aussage getroffen hätte, das kein Mieter schuld war, dann hätte deren Aussage bestimmt bei unserem trolligen Drillmeister keinerlei Beweiskraft....
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Es redet keiner dümmer daher, als er ist !
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Wenn es sich um ein Haus mit Eigentumswohnungen handelt, und die Verstopfung sich im gemeinsamen Fallrohr befand, dann ist doch die Eigentümergemeinschaft für die Mängelbeseitigung zuständig.
Ich würde also mal die Hausverwaltung kontaktieren und um Begleichung der Rechnung bitten!
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