Hallo miteinander,
ich habe gerade das Forum durchforstet und leider keine näheren Infos über meinen Fall gefunden. Falls es doch schon mal gepostet worden ist, dann sorry!
Also, ich würde gerne in eine WG ziehen. Der Mietvertrag wurde bereits 2006 geschlossen. Keiner der 3 Mieter wohnt mehr in dieser Wohnung. Der Mietvertrag erlaubt den Eintritt von Nachmietern in den bestehenden Vertrag (quasi als Nachfolger an Stelle der alten Mieter).
Nun ist es so, dass ich folgendes vorgelegt bekommen habe zum unterschreiben:
"Die neue Mieterin .... tritt ab dem _so_und_so_vielten_ anstelle des alten Mieters ..... in alle Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Das Mietverhältnis bezieht sich auf den Mietvertrag vom ....2006."
"Es gilt als vereinbart eine Mindestmietzeit von 6 Monaten. Davon unberührt bleibt die außerordentliche Kündigung".
Hier von meiner Seite 2 Fragen:
1.) Kann der Vermieter irgendwelche Ansprüche gegen mich gelten machen, die vor dem _so_und_so_vielten_ entstanden sind? Z.B. Nebenkosten, Renovierungen etc. Schließlich trete ich ja als Hauptmieterin in einen Vertrag ein, welcher bereits seit 2006 besteht.
2.) Ist diese Mindestmietzeit-Klausel so wirksam?
Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir hierbei jemand behilflich sein könnte.
Falls sich jemand bemühen sollte, schon mal herzlichen Dank!
Grüße
-----------------
""
Übernahme Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
2 x Ja.
-----------------
""
Ohh sh...........it (sorry )
Und nehmen wir mal an, ich hätte dieses Schreiben dummerweise schon unterschrieben, der Vermieter aber noch NICHT. Könnte ich da trotzdem noch irgendwie rausschlittern?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Naja, das Problem ist nun, dass ich für Dinge welche seit 2006 passiert sein könnten (wie erwähnt z.B. Nebenkostennachzahlung für 2009) zahlen muss. Oder habe ich das was falsch verschanden? Das scheint mir mittlerweile einfach nicht mehr sehr optimal .
Ich bin bis jetzt davon ausgeganen, dass ich nur für alles in Anspruch genommen werden kann, was nach meinem Eintrittsdatum aufgetreten ist. Dies scheint ja nun nicht der Fall zu sein.
Dieses Schreiben habe ich schon unterschrieben an den Vermieter gesendet. Dieser möchte mich aber vorher noch persönlich kennenlernen und hat es deshalb noch nicht unterschrieben.
Danke schonmal!
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten