Übernahme Mietvertrag

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ms.Cyanide
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Mietvertrag

Hallo liebe Forums-Mitglieder,

ich hab vor kurzem eine Wohnung gefunden (bzw WG in der ich der Hauptmieter bin). Nun ist es wohl so, dass die jetzige Mieterin nicht wirklich gekündigt hat, sondern ich den Vertrag von Ihr einfach übernehmen soll. Ich habe jetzt vom Vermieter den Mietvertrag bekommen und ein Dokument "Änderung Mietvertrag" in dem steht, dass ich ab September den Mietvertrag unverändert übernehme. Jetzt habe ich aber gesehen, dass die jetzige Mieterin es ebenso gemacht hat, der Mietvertrag den ich erhalten habe, ist also von dem vor-vor-Mieter unterschrieben worden und die jetzige Mieterin hatte ihn ebenfalls von ihm in gleicher Weise übernommen.
Nun wollte ich nachfragen, ob ich dadurch überhaupt ein wirksames Mietverhältnis für mich besteht, wenn ich jetzt einfach unterschreibe, dass ich den Mietvertrag von der jetzigen Mieterin übernehme.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1954x hilfreich)

Du kannst mit so einem "Übernahmevertrag" wirksam ein Mietverhältnis eingehen.

Der Vermieter mag sich so Zeitaufwand und ein paar Euro für ein aktuelles Vertragsformular ersparen.
Ich halte das aber weder für den Vermieter noch für den Mieter für ratsam, denn daraus können sich für beide Seiten Unklarheiten (> rechtlicher Klärungsbedarf) und auch durchaus fette Nachteile ergeben.

Für beide (Vermieter+Mieter) wäre ein klarer neuer Mietvertrag die empfehlenswertere Lösung.



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123911 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von Ms.Cyanide):
Nun wollte ich nachfragen, ob ich dadurch überhaupt ein wirksames Mietverhältnis für mich besteht, wenn ich jetzt einfach unterschreibe, dass ich den Mietvertrag von der jetzigen Mieterin übernehme.

Ja, das tut es.



Zitat:
nd auch durchaus fette Nachteile ergeben.

Sollte man prüfen. In der Regel aber eher nachteile für den Vermieter, da in solch "historischen Dokumenten" die aktuelle Rechtslage nicht abgeildet ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Witerver
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, so einen ähnlichen Vertrag hatten wir auch in unserer alten WG. Da wurde dann, wenn jemand Neues eingezogen ist, einfach immer ein Nachtrag angefertigt, in welchem steht, dass Mieter A auszieht und Mieter B dafür einzieht - mit konkretem Datum und nochmaliger Auflistung aller Mieter der Wohnung. Den mussten dann alle unterschreiben. Klar, optimal war es nicht, aber der eigentliche Mietvertrag würde ja durch einen neuen Ausdruck nicht verändert werden. Wenn man was nachlesen möchte, kann man im "alten" Mietvertrag ja problemlos nachschauen.

Aber klar, da muss ich meinen Vorrednern Recht geben, ein neuer Mietvertrag wäre schon besser. Da bekannterweise aber in WGs oft ein fliegender Wechsel an Bewohnern besteht, kann ich die Methode des Vermieters schon nachvollziehen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ein neuer Mietvertrag bedeutet dann oftmals höhere Miete und Klauseln, die vorher unwirksam waren, sind nun wirksam.
Also, wenn der Vermieter so dämlich ist, sich auf eine Vertragsänderung einzulassen, dann küß den Boden und nimm ihn an.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10112 Beiträge, 4526x hilfreich)

Das Vorgehen birgt durchaus Risiken für den Neumieter. Er steigt vermutlich mit allen Rechten und Pflichten in den alten Mietvertrag ein. Keiner weiß, wie die Wohnung damals an den Erstmieter übergeben wurde. Aber letztlich besteht die Gefahr, dass der Neumieter bei Auszug den damaligen Zustand wieder herstellen muss, d.h. alle Mietereinbauten entfernen und alle Beschädigungen aus den letzten Jahr(zehnten) entfernen, die nicht vertragsgemäßer Gebrauch waren.

Ich würde das Ding als Mieter wie Vermieter nicht unterschreiben. Das ist ein wenig wie Lotto spielen. Vielleicht geht alles gut, vielleicht gibt es genau bei dem Neumieter den großen Krach.

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