Übernahme Mietwohnung durch Kinder

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
fragenueberfragen123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme Mietwohnung durch Kinder

Hallo zusammen,
haben erwachsene Kinder ein Recht darauf, in der Mietwohnung ihrer Eltern bleiben zu dürfen, wenn ihre Eltern sterben? Falls ja, können sie den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen oder muss neu verhandelt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Anwort!




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Sofern Sie vorher in der wohnung gelebt haben, sonst nicht.

dies dürfte etwas Licht in das Dunkel bringen:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/ToddesMieters/tdm.htm

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-- Editiert moochi am 09.01.2012 14:27

-- Editiert moochi am 09.01.2012 14:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Grundlage wäre zunächst §563 BGB , wenn die Kinder auch im Haushalt leben. Das "bleiben" deutet darauf hin, das diese frage gemeint sit. Die Kinder treten einfach in den Vertrag ein, sie brauchen keine Änderungen hinzunehmen.

Aber auch wenn die Kinder nicht dort wohnen, könnte (sofern die Kinder Erben sind) §564 BGB zum Eintrittsrecht in den Mietvertrag führen. Da hat dann allerdings der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.

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