Übernahme Reparaturkosten Durchlauferhitzer bei kostenloser Überlassung an den Mieter

26. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
A_Ke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Reparaturkosten Durchlauferhitzer bei kostenloser Überlassung an den Mieter

Liebe Expertinnen und Experten,

bei folgender Sachverhalt benötige ich Ihre Unterstützung:

Der Durchlauferhitzer (einzige Warmwasserversorgung) in der Mietwohnung ist defekt.

Im Mietvertrag ist hierzu geregelt:
"Entgegenkommenderweise wird kostenlos ein Durchlauferhitzer zur Verfügung gestellt. Dieser ist nicht mitvermietet. Sämtliche Instandhaltungen, Austausch und Reparaturen an dem Gerät gehen zu Lasten des Mieters."

Kann davon ausgegangen werden, dass diese Zusatzvereinbarung rechtswirksam ist und die Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur oder ggf. Neuanschaffung zu tragen haben?

Vielen Dank und Viele Grüße
A_Ke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von A_Ke):
Kann davon ausgegangen werden, dass diese Zusatzvereinbarung rechtswirksam ist und die Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur oder ggf. Neuanschaffung zu tragen haben?


Nein.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Diese Klausel ist mit den Vorgaben des BGH zu sogenannten Kleinreparaturen nicht vereinbar. Die Konstruktion des Verleihens statt Vermietens ist eine Umgehungskonstruktion. Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum dieser Durchlauferhitzer nicht in der vereinbarten Miete enthalten sein sollte. Dieses Ding hat erkennbar einen Wert. Es ist absolut unrealistisch anzunehmen, dass ein Vermieter einem vollständig Fremden aus reiner Herzensgüte die Kosten dafür schenkt. Wesentlich realistischer ist es, dass die Kosten auch dafür in der Miete eingepreist sind.

Anders wäre es, wenn der Erhitzer irgendwann nach Abschluss des Mietvertrages und vor allem unabhängig vom Abschluss des Mietvertrages dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt worden wäre. Dann könnte das in der Tat eine Leihe sein. Aber nur dadurch, dass der Vermieter dies in den Mietvertrag schreibt, wird es keine Leihe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
A_Ke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von A_Ke):
Kann davon ausgegangen werden, dass diese Zusatzvereinbarung rechtswirksam ist und die Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur oder ggf. Neuanschaffung zu tragen haben?


Nein.


Hallo hiphappy,

vielen Dank für deine Antwort. Kannst du eventuell erläutern, wie du zu diesem Entschluss kommst oder was ausschlaggebend für das „Nein" ist?

Vielen Dank!

Signatur:

Viele Grüße

A_Ke

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