Übernahme der Küche einer Mietwohnung

8. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Franke1876
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der Küche einer Mietwohnung

Guten Abend,

ich werde ab dem 1.1.2021 in eine neue Mietwohnung umziehen. Die Wohnung habe ich jedoch nur bekommen mit der Aussage : "Ich sollte doch die Küche mit übernehmen". Die Wohnung ist wirklich sehr schön und der Mietmarkt der Stadt sehr begrenzt. Ich willigte schriftlich per Mail ein die Küche zu übernehmen (Abschlag 1450 Euro) vorbehaltlich der Originalrechnungen zwecks Garantie. Heute erhielt ich lediglich die Rechnung der Küche (Neupreis 1379 Euro) die Rechnung für den fachmännischen Einbau kann nicht vorgelegt werden.
Ich fühle mich von der Vormieterin getäuscht. 1. habe ich die Küche nur genommen um die Wohnung zu bekommen und 2. ist der vereinbarte Preis höher als der Anschaffungspreis im Neuzustand.

Gibt es eine Möglichkeit die Küche nun nicht nehmen zu müssen ? Wenn ja wie müsste ich nun vorgehen.

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen .

Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Franke1876):
Gibt es eine Möglichkeit die Küche nun nicht nehmen zu müssen ?

Die Lösung liegt in der Vergangenheit. Du hättest den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürfen Jetzt ist es zu spät. Freu dich, dass du die Küche nicht mehr aufbauen musst, die steht ja schon.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das Wohnraumvermittlungsgesetz verbietet diese "private Provision via Abstandszahlung".
Es darf vom Vormieter nur ein marktüblicher Preis gefordert werden. "Mehr als Neupreis" dürfte ein gebrauchten Kuchen nicht marktüblich sein.

Noch besser wäre es, wenn die Originalquittungen ausdrücklich und nachweislich vereinbart sind: dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Verkäufer offensichtlich nicht liefern kann. Vorher noch Frist setzen, dann Geld zurückverlangen. Dann muss natürlich auch den Verkäufer Gelegenheit gegeben werden, seine Küche abzuholen - aber die willst du ja sowieso nicht.

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das Wohnraumvermittlungsgesetz verbietet diese "private Provision via Abstandszahlung".
Es darf vom Vormieter nur ein marktüblicher Preis gefordert werden. "Mehr als Neupreis" dürfte ein gebrauchten Kuchen nicht marktüblich sein.

Diese Argumentation ist zu schlicht...
Einbauküchen werden häufig mit hohen Rabatten auf irgendwelche Listenpreis verkauft. Gründe dafür können sein Auslaufmodelle, Ausstellungsstücke, Überkapazitäten zum Kaufzeitpunkt oder vielleicht auch Verhandlungsgeschick des Käufers. Alles Aspekte, die keineswegs immer vorliegen werden. Daher kann man allein aus irgendeinem Kaufpreis keine Rückschlüsse auf die Marktüblichkeit zu einem anderen Zeitpunkt ziehen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Franke1876):
Die Wohnung habe ich jedoch nur bekommen mit der Aussage : "Ich sollte doch die Küche mit übernehmen".
Wie war denn der Ablauf bei Anmietung? Da kann es entscheidende Unterschiede geben.

Variante 1: Die Vormieterin kümmert sich um die Nachmietersuche und leitet nur die Interessenten an den Vermieter weiter, die vorher dem Kauf der Küche zugestimmt haben. Es gibt erst nach Weiterleitung einen Kontakt zwischen Mietinteressent und Vermieter.

Variante 2: Die Anmietung läuft komplett über den Vermieter, die Vormieterin ist lediglich bei der Besichtigung dabei und der Mietinteressent stimmt dem Kauf zu, um sich beliebt zu machen.

Bei Variante 1 sehe ich den Kaufvertrag sehr kritisch, weil er mit einer Vermittlertätigkeit verbunden wurde. Da wäre der Kaufpreis meiner Meinung nach schon fast egal. Es sind aber natürlich auch diverse andere Abläufe vorstellbar. Daher wäre wichtig, wie die Anmietung genau ablief.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Einbauküchen werden häufig mit hohen Rabatten auf irgendwelche Listenpreis verkauft. Gründe dafür können sein Auslaufmodelle, Ausstellungsstücke, Überkapazitäten zum Kaufzeitpunkt oder vielleicht auch Verhandlungsgeschick des Käufers. Alles Aspekte, die keineswegs immer vorliegen werden.


Und wenn man gut handeln kann, dann erzielt man auf die scheinbar hohen Rabatte noch weitere Preisnachlässe. Tatsächlich sind hohe Rabatte üblich bei freigeplanten Einbauküchen und keineswegs von den genannten Gründen abhängig.

Bei einem Preis von nur 1.379€ dürfte es sich aber um eine Standard 3,00m Küchenzeile handeln, die aus dem Baumarkt oder vom Möbeldiscounter stammt. Für so eine Küche ist das ein marktüblicher Preis, da es noch günstiger geht.

Wie alt ist denn die Küche? Man sollte berücksichtigen, dass bei Küchen vom Möbeldiscounter die Kosten für den Aufbau noch hinzukommen. Wenn die Küche noch sehr neu ist (1-2 Jahre), dann wären die 1.450€ durchaus OK, da man für den Aufbau einer 3,00m Küchenzeile noch einmal 600€ rechnen kann.


-- Editiert von hh am 09.12.2020 16:47

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Franke1876):
Abschlag 1450 Euro
ICH würde die Vormieterin ---runterhandeln--- , nachdem sie gesagt hat, wie alt die *Edelküche* ist...
Zitat (von Franke1876):
Heute erhielt ich lediglich die Rechnung der Küche (Neupreis 1379 Euro) die Rechnung für den fachmännischen Einbau kann nicht vorgelegt werden.
Wer lässt denn eine Küche mit Neupreis 1379,- auch von einem Fachmann einbauen? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer lässt denn eine Küche mit Neupreis 1379,- auch von einem Fachmann einbauen?

Na, z.B. Leute die kein Talent haben - so wie mein Nachbar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Wer lässt denn eine Küche mit Neupreis 1379,- auch von einem Fachmann einbauen?


Selbst wenn die Vormieterin die Küche selbst eingebaut hat, so darf sie den eigenen Aufwand durchaus berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Diese Argumentation ist zu schlicht...
Einbauküchen werden häufig mit hohen Rabatten auf irgendwelche Listenpreis verkauft. Gründe dafür können sein Auslaufmodelle, Ausstellungsstücke, Überkapazitäten zum Kaufzeitpunkt oder vielleicht auch Verhandlungsgeschick des Käufers.


OT:
Ist eigentlich viel einfacher. Das nennt sich Blockverrechnung....

Wenn Du einen einzelnen Küchenschrank kaufen willst, dann kostet der exorbitant viel Geld als Einzelstück als mit der gesamten Küche. Der Küchenverkäufer stellt nun im ersten Schritt die Küche aus Einzelteilen zusammen und erhält auf jedes Element diesen hohen Preis aus dem System. Dieser Preis geht davon aus, dass Du jeweils einen einzelnen Schrank nimmst.

Zum Abschluss der Planung steht dann dort 21.000 EUR für alle Einzelteile. In dem Moment, wo der Verkäufer auf den Knopf "Blockverrechnung" drückt, werden aus diesen 21.000 EUR plötzlich "nur" noch 12.500 EUR. Und so hängt das dort auch aus..... Listenpreis 21.000 EUR, heute nur 12.500 EUR.....

https://magazin.kuechenfinder.com/kuechenpreise-wie-funktioniert-die-sogenannte-blockverrechnung-bei-kuechen/

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von hh):
so darf sie den eigenen Aufwand durchaus berücksichtigen.
Zitat (von Harry van Sell):
Na, z.B. Leute die kein Talent haben - so wie mein Nachbar ...
Ja. Gern. Hinweise für die Vormieterin.

Falls der TE nicht mit dem berühmten Klammer-Beutel ....usw. , unterlässt er solchen Hinweis.
Ich gehe bisher davon aus, dass hier der Nachmieter fragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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