Hallo!
Meine WG löst sich Ende Mai auf und die Wohning in der wir momentan wohnen soll anschließend vorerst leer bleiben da der Vermieter Fenster und Dach neu machen lassen will. Nun stellt sich mir die Frage: wir haben von den Mietern die vorher hier waren die Küche übernommen, kostenlos, die damals extra angepasst wurde. Nun war ich nicht der Meinung dass wir diese bei Auszug
entfernen müssen. Der Vermieter gibt nun aber an, dass da sie nicht im Übergabeprotokoll steht wir sie entfernen müssen. Wie verhält sich das?
Übernommene Küche bei Auszug entfernen?
6. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 6. Mai 2019 | 12:59
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernommene Küche bei Auszug entfernen?
#1
Antwort vom 6. Mai 2019 | 13:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3226x hilfreich)
Sie schreiben doch selbst schon ...:
Zitat :wir haben von den Mietern die vorher hier waren die Küche übernommen, kostenlos, die damals extra angepasst wurde.
Also abbauen und entsorgen.
#2
Antwort vom 6. Mai 2019 | 13:11
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1393x hilfreich)
Zitat :Also abbauen und entsorgen.
Oder abbauen und verkaufen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Mai 2019 | 13:18
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1634x hilfreich)
Zitat :Der Vermieter gibt nun aber an, dass da sie nicht im Übergabeprotokoll steht wir sie entfernen müssen.
Auch wenn im Übergabeprotokoll stehen würde "Küche übernimmt Nachmieter XY vom Vormieter YZ" würde sich nichts an der Situation ändern.....
#4
Antwort vom 6. Mai 2019 | 13:19
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1634x hilfreich)
Zitat :Oder abbauen und verkaufen.
Oder verkaufen und vom Käufer abbauen lassen......
Oder für Umsonst zur Selbstabholung anbieten.....
#5
Antwort vom 6. Mai 2019 | 14:00
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, ich hatte irgendwie gehofft, dass ich mich nicht drum kümmern muss aber dann ist es so.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.810
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten