Übernommene Küche bei Auszug entfernen?

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
JuliBuli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernommene Küche bei Auszug entfernen?

Hallo!
Meine WG löst sich Ende Mai auf und die Wohning in der wir momentan wohnen soll anschließend vorerst leer bleiben da der Vermieter Fenster und Dach neu machen lassen will. Nun stellt sich mir die Frage: wir haben von den Mietern die vorher hier waren die Küche übernommen, kostenlos, die damals extra angepasst wurde. Nun war ich nicht der Meinung dass wir diese bei Auszug entfernen müssen. Der Vermieter gibt nun aber an, dass da sie nicht im Übergabeprotokoll steht wir sie entfernen müssen. Wie verhält sich das?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3217x hilfreich)

Sie schreiben doch selbst schon ...:

Zitat (von JuliBuli):
wir haben von den Mietern die vorher hier waren die Küche übernommen, kostenlos, die damals extra angepasst wurde.


Also abbauen und entsorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1385x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Also abbauen und entsorgen.

Oder abbauen und verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Zitat (von JuliBuli):
Der Vermieter gibt nun aber an, dass da sie nicht im Übergabeprotokoll steht wir sie entfernen müssen.


Auch wenn im Übergabeprotokoll stehen würde "Küche übernimmt Nachmieter XY vom Vormieter YZ" würde sich nichts an der Situation ändern.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Oder abbauen und verkaufen.


Oder verkaufen und vom Käufer abbauen lassen......
Oder für Umsonst zur Selbstabholung anbieten.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuliBuli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich hatte irgendwie gehofft, dass ich mich nicht drum kümmern muss aber dann ist es so. :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.559 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.746 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen