Überprüfung E-Anlage

21. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Überprüfung E-Anlage

Sorry für die Überschrift, aber mir fiel nichts passenderes ein.
Leider weiß ich hier nicht weiter und hoffe auf nachvollziehbare Antworten.

Folgendes Problem. In der Badestube beim Haare föhnen schossen auf einmal Funken und Flammen aus der Steckdose bzw dem Stecker. Nach ein paar Schrecksekunden meinerseits zog ich am Kabel und beendete das ganze. Danach wurde von uns festgestellt, das der Stecker defekt war. Also eindeutig unser! Verschulden.

Was uns aber stutzig gemacht hat war, das trotz FI Schalter die Sicherung nicht raus gesprungen ist. Die Steckdose war verkohlt, aber der Strom floß weiter. Daraufhin gab es ein Steckdosenverbot und ich bat den Vermieter um Überprüfung der E-Anlage, da meines Erachtens nach die Sicherung hätte reagieren müssen.

Hut ab , direkt am nächsten Tag stand der Elektriker vor der Tür. Alles durchgemessen, alles angeschaut und alles ok. Der Stecker soll nur "halb" kaputt gewesen sein, die Kabel sollen sich nicht berührt habe. Dadurch entstehen zwar Funken und Feuer aber es ist kein Kurzschluss und dementsprechen braucht die Sicherung nicht zu kommen. Der FI Schalter funktioniert tadellos.
Heute bekomme ich vom Vermieter eine horrende Rechnung für die 15 min die der Elektriker bei mir war, mit der Begründung, das das Kabel des Föhns nicht ganz, sondern nur halb defekt war und somit keinen Kurzschluss ausgelöst hat. Damit wäre die ganze Überprüfung nicht nötig gewesen.
Nun weiß ich nicht, wie ich als Laie den Unterschied feststellen sollte, denn bisher ist immer die Sicherung gekommen wenn es einen Defekt an einem Elektrogerät gab. Dafür sind die ja eigentlich auch da.
Es kamen Funken und Flammen und ich Panik und jetzt die Rechnung.
Kann der Vermieter mir diese wirklich aufbrummen?

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13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Kann der Vermieter mir diese wirklich aufbrummen?


Ja!

Nennt sich Verursacherprinzip.

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#4
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.
Mir war schon klar das ich für den Defekt als solches selber verantwortlich bin.
Aber da meiner Meinung nach eine Sicherungsanlage als Sicherheit dienen soll, und sie dabei nicht reagiert hat, dachte ich es sei Vermietersache.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Inwiefern hätte es deiner Meinung nach einen Unterschied gemacht, vor allem in Bezug auf die Handwerkerrechnung?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Infos.
Einen Unterschied macht es für mich insofern, das ich definitiv für das defekte Gerät zuständig bin. kein Thema.
Aber für die E-Anlage mein Vermieter.
Das diese nun so aufgebaut ist, das die Sicherung nicht reagiert, wenn ein defektes Gerät dran ist, sondern nur bei einem effektiven Kurzschluss war mir nicht bekannt.
Wäre dem so gewesen, hätte ich den Handwerker selber geordert.
Aber sei´s drum, es ist nun mal so und dann muß ich damit leben.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mir ist auch schon die Sicherung rausgeflogen. Das hinderte jedoch die Steckdose nicht daran, kurz vorher noch schnell zu funken und zu blitzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt, mir ist auch schon ein paar mal die Sicherung rausgeflogen. Und manchmal gab es auch Funken. Alles kein Problem.

Aber! Hier kamen Funken und Feuer und die Sicherung ist NICHT! gekommen. Genau darum ging es mir.

Hätte die Sicherung reagiert, wäre ich ja nie auf die Idee gekommen die E-Anlage überprüfen zu lassen.

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

die Sicherung muss je nach Sachlage nicht fliegen.
Wenn der Strom trotzdem seinen normalen Weg gegangen ist, gibt es dafür keine Veranlassung.

Wenn du an die funkende Stelle gepackt hättest, hätte der FI-Schalter unmittelbar ausgelöst.
Die Aussage des Elektrikers ist insofern richtig, damit musst du dann auch die Kosten tragen.

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#10
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Das weiß ich inzwischen auch. Aber sorry, ins Feuer und in die Funken zu fassen um zu schauen ob die Sicherung kommt.. da ist mir danach die Rechnung lieber.

Als Laie war mir das nicht bewußt. Funken und Feuer, gleich defekt, gleich Sicherung muß kommen.
So war es bisher immer.

Ich habe mich inzwischen damit abgefunden.


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#13
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Der FI-Schutzschalter "kommt" nur wenn eine Differenz der Stroeme in Hin-u. Rueckleitung vorliegt ... ;
==> also wenn der Strom, der aus dem einen Pol fliesst nicht durch den anderen zurueckkommt ...
==> was dann der Fall waere wenn bspw. der Strom durch eine Person in den Erdboden fliessen wuerde.

Wenn der Strom brav zum anderen Pol wieder reinkommt ist klar: Keiner kriegt eine gewischt, und der FI-Schalter sagt nix. Egal wieviel Feuer dabei verursacht wird ... ; derselbe Schalter kann ja z.B. auch nicht wissen, ob Du einen Stapel Zeitungen auf dem Herd grillst und damit das Haus abfackelst ...

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