Überprüfung von Mieter durch den Vermieter

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Welches_Recht
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Überprüfung von Mieter durch den Vermieter

Ich würde gern die Reaktion von Euch wissen:

Um eine Wohnung mieten zu können, verlangt der Mieter folgende Unterlagen, um die Zahlwürdigkeit eines Mieters durch ein Gericht zu überprüfen.

# Gehaltsbescheinigung
# Arbeitsvertrag

Das ist doch der Hammer oder ?

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

um die Zahlwürdigkeit eines Mieters durch ein Gericht zu überprüfen.

Durch welches Gericht ?

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#2
 Von 
Mieträcherin
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Meiner Meinung nach darf kein Gericht so etwas prüfen. Der Vermieter darf aber sehr wohl für sich selber einen Blick auf Arbeitsvertrag werfen, und eine Schufaauskunft ist heute auch gang und gebe. Hat halt wohl schon viele schlechte Erfahrungen gemacht. Aber Gerichte überprüfen so etwas nicht.

-----------------
"me"

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich glaube, hier wurde etwas nur falsch verstanden, was die Sache mit dem Gericht angeht.

Der VM hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob sein künftiger Mieter überhaupt in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Dazu gehört in der Regel die Selbstauskunft, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen.

Schufa darf ein VM nicht verlangen, aber er kann sich weigern, an jemanden zu vermieten, der ihm keine Auskunft geben mag ;) Die Bank des Mieters z.B. könnte dem VM die Auskunft geben, dass kein Eintrag vorhanden ist. Das sollte meiner Meinung nach ausreichen. In der Schufa stehen auch Dinge, die einen VM überhaupt nichts anzugehen haben, und deswegen habe ich darauf verzichtet.

Die Selbstauskunft ist meiner Meinung nach nicht unwichtig. Macht der Mieter falsche Angaben, und es stellt sich später heraus, dass er vorsätzlich gelogen hat, dann hat ein VM gute Chancen, einen Mieter schneller los zu werden, als im Normalfall.

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der Mieter kann bei bestimmten Fragen falsche Auskunft geben. Warum sollte die Bank dem VM Auskunft geben?

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#6
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Bei welchen Fragen? Jedenfalls nicht was seinen Job und sein Gehalt angeht, oder ob er schon mal die Fingerchen heben musste.

Gebe ich an, ich würde bei Firma XY arbeiten und 10.000,-EUR im Monat verdienen, aber in Wirklichkeit arbeitslos bin und Schulde ohne Ende habe, dann habe ich vorsätzlich gelogen und mir einen MV erschleichen wollen. Der VM hat ein Recht darauf, zu prüfen, ob meine Angaben stimmen. Mache ich bei einer Selbstauskunft bewusst falsche Angaben (muss man übrigens auch nicht ausfüllen, aber dann nicht wundern, wenn der VM sich anderen Mieter nimmt), und später stellt sich heraus, dass ich gelogen habe, dann muss ich mich nicht wundern, wenn ich schneller auf der Strasse stehe, als mir lieb ist.

Nicht der VM bekommt Auskunft von der Bank, sondern sein Mieter bekommt von ihr einen Wisch, den er dem VM vorlegen kann.

Ich sag mal so: Wenn ich als Mieter unbedingt diese eine Wohnung haben möchte, ein reines Gewissen habe, dann habe ich doch eigentlich kein Problem, dem VM diese Infos zu geben, oder? Ansonsten muss ich nach einer anderen Wohnung suchen.

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#8
 Von 
Maier Si.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry,

aber wo ist das Problem hier dem VM
nach zu weisen, dass man sich die Miete
auch leisten kann.

Wer will schon seinem Geld nachlaufen...


Gruss
Simi

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn man sich die Miete nicht leisten kann, ist das schon ein Problem.
Ansonsten dürfte es wohl die erste Wohnungsanmietung des TE sein.

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#10
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

nur für die Vs und die sind in Deutschland eine Minderheit.

Aber bedürfen Minderheiten nicht des besonderen Schutzes ?

Steht das nicht sogar schon im Grundgesetz (ich glaube, ziemlich weit hinten) ?


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#12
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Weil die Mietnomaden Betrüger sind?

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Na hör mal,

das tut er doch nun wirklich.

(Für die ist Deutschland doch wie ein Nationalpark).

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#15
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

um die zu vertreiben.

Na ja, Nomaden muß man von Zeit zu Zeit auch weiterziehen lassen (sagt ja schon der Name), so gerne und so fest man sie auch drücken möchte.

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#17
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hätte dafür sogar einige Vorschläge.
Ich glaube, Blockwart auch.

:grins:

Abgesehen davon wirst Du das Nomadenhafte nie wirklich herausbekommen.
Heimweh ist ja mittlerweile als Krankheit diagnostiziert, für Fernweh wird wohl nichts anderes gelten.
Fahrendes Volk eben.

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#19
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#22
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Pech gehabt, Bernie,

jetzt hat sie Dich erwischt.

:grins:

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#23
 Von 
Vermieterleid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar bin ja Frischling hier, aber ich glaube ich weiß nun mit wem ich es zu tun habe.

Sie haben sicherlich eine eigene Villa und vertreten gerne zahlungsschwache Mieter um gegen "zahlungsstärke" Vs (wie Sie sie nennen)
leicht Kosten gem. § 126 eintreiben zu können.

So eine Meinung finde ich eine Frechheit und kann ja wohl wirklich " nicht Dein Ernst sein" wie Scalar 12 bereits mehr als richtig bemerkt hat.


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#24
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ist zwar nicht mein Kind und Gewalt, Selbstjustiz etc. sind verboten, aber ich würde :dau: vorschlagen. :grins:

@vermieterleid: sorry, a bissl aufn sack gehsts ma scho.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Möööönsch,

Bernie juxt nur ein bißchen rum.

Könnt Ihr das denn nicht erkennen ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und wo sollen in Berlin die vielen Mieter für die leeren Wohnungen herkommen ?

Werden die zwangsimportiert ?

Nannte man früher, glaube ich, shanghaien.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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