Eine Bekannte wohnt in einer sehr günstigen Wohnung, die allerdings in vielem nicht mehr modernem Standard entspricht. Jetzt ist das Haus verkauft worden, der neue Eigentümer will umfangreich modernisieren (neue Zentralheizung, Balkone anbauen, Fliesen ...)und anschließend die Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln und wieder verkaufen. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist die, ob es sich lohnt, die Modernisierung über sich ergehen zu lassen oder lieber gleich auszuziehen. Um wieviel darf die Miete nach der Modernisierung steigen? (Liegt jetzt bei ca. 240 €) Das ist eigentlich der Hauptfaktor, ungeachtet des Risikos, vom neuen Eigentümer möglicherweise wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden.
Danke schon mal für die Hilfe.
Um wieviel darf die Miete nach der Modernisierung steigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
der Vermieter kann 11% der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten (abzgl. bestimmter Drittmittel, vgl. § 559a BGB
) auf die Jahresmiete aufschlagen (§ 559 BGB
). Das Erhöhungsverlangen kann in Textform erfolgen, ihr ist eine Berechnung der Kosten beizufügen (§ 559b BGB
). Von den Gesamtkosten sind zur Ermittlung des Modernisierungsanteils die Instandsetzungskosten (z.B. Fliesen) abzuziehen.
Sind die Arbeiten sehr umfangreich, kann es erforderlich sein, die Mieter für die Dauer der Massnahme auszuquartieren. Die Mehrkosten hat der Vermieter zu tragen. Jedenfalls kann für die Dauer der Beeinträchtigung die Miete incl. NK angemessen gemindert werden.
Wird das Mehrfamilienhaus während der Mietzeit in Eigentumswohungen umgewandelt und verkauft, muss der Erwerber eine Kündigungssperrfrist von drei bis zehn Jahren beachten, in der er keine Eigenbedarfskündigung geltend machen kann (§ 577a BGB
).
MfG Gruwo
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