Um wieviel darf die Miete nach der Modernisierung steigen?

14. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)
Um wieviel darf die Miete nach der Modernisierung steigen?

Eine Bekannte wohnt in einer sehr günstigen Wohnung, die allerdings in vielem nicht mehr modernem Standard entspricht. Jetzt ist das Haus verkauft worden, der neue Eigentümer will umfangreich modernisieren (neue Zentralheizung, Balkone anbauen, Fliesen ...)und anschließend die Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln und wieder verkaufen. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist die, ob es sich lohnt, die Modernisierung über sich ergehen zu lassen oder lieber gleich auszuziehen. Um wieviel darf die Miete nach der Modernisierung steigen? (Liegt jetzt bei ca. 240 €) Das ist eigentlich der Hauptfaktor, ungeachtet des Risikos, vom neuen Eigentümer möglicherweise wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden.
Danke schon mal für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

der Vermieter kann 11% der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten (abzgl. bestimmter Drittmittel, vgl. § 559a BGB ) auf die Jahresmiete aufschlagen (§ 559 BGB ). Das Erhöhungsverlangen kann in Textform erfolgen, ihr ist eine Berechnung der Kosten beizufügen (§ 559b BGB ). Von den Gesamtkosten sind zur Ermittlung des Modernisierungsanteils die Instandsetzungskosten (z.B. Fliesen) abzuziehen.

Sind die Arbeiten sehr umfangreich, kann es erforderlich sein, die Mieter für die Dauer der Massnahme auszuquartieren. Die Mehrkosten hat der Vermieter zu tragen. Jedenfalls kann für die Dauer der Beeinträchtigung die Miete incl. NK angemessen gemindert werden.

Wird das Mehrfamilienhaus während der Mietzeit in Eigentumswohungen umgewandelt und verkauft, muss der Erwerber eine Kündigungssperrfrist von drei bis zehn Jahren beachten, in der er keine Eigenbedarfskündigung geltend machen kann (§ 577a BGB ).

MfG Gruwo

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Danke Gruwo!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Gern geschehen! :)

MfG Gruwo

4x Hilfreiche Antwort

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