Unser Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) velangt, dass wir die Wohnung vor dem Auszug "in den ursprunglichen Zustand " versetzen und sämtliche Umbauten (Wandfliesen, Teppichböden), die noch von unserem Vormieter vor 30 Jahren eingebracht worden sind, entfernen. Ist diese Forderung tatsächlich rechtens?
Umbautenbeseitigung
12. Juni 2002
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juni 2002 | 12:43
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Umbautenbeseitigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juni 2002 | 20:44
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, von ihm vorgenommene Veränderungen wie z.B. Einbauten, Installationen, Vertäfelungen und Fußbodenbeläge zu entfernen.
Diese Pflicht bezieht sich jedoch nur auf eigene Maßnahmen. Sind sie vom Vormieter vorgenommen worden und hat der Vermieter dem Mieter das Objekt in dem veränderten Zustand überlassen, so trifft diesen keine Beseitigungspflicht.
Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Einrichtungen vom Vormieter übernommen hat, dann muß er sie sich wie eigene anrechnen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
Schon
266.824
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
13 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten