Umbautenbeseitigung

12. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Olya
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Umbautenbeseitigung

Unser Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) velangt, dass wir die Wohnung vor dem Auszug "in den ursprunglichen Zustand " versetzen und sämtliche Umbauten (Wandfliesen, Teppichböden), die noch von unserem Vormieter vor 30 Jahren eingebracht worden sind, entfernen. Ist diese Forderung tatsächlich rechtens? :(

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, von ihm vorgenommene Veränderungen wie z.B. Einbauten, Installationen, Vertäfelungen und Fußbodenbeläge zu entfernen.
Diese Pflicht bezieht sich jedoch nur auf eigene Maßnahmen. Sind sie vom Vormieter vorgenommen worden und hat der Vermieter dem Mieter das Objekt in dem veränderten Zustand überlassen, so trifft diesen keine Beseitigungspflicht.

Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Einrichtungen vom Vormieter übernommen hat, dann muß er sie sich wie eigene anrechnen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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