Hallo liebe Forengemeinde,
eine Mietwohnung ist aufgrund erheblicher bauseitig bedingter Mängel praktisch unbewohnbar.
Die Mägel sind: Durch Wasserrohrbruch sind sämtliche (Innen)Wänder komplett durchfeuchtet/durchnässt, massive Schimmelbildung, kein Warmwasser, keine funktionierende Heizung, um nur die wesentlichsten zu nennen.
Bis hierhin bitte ich die Darstellung als Fakt hinzunehmen und keine Diskussion darüber zu entfachen, ob die Mängel wirklich bauseitig sind und die Wohnung unbewohnbar ist, etc.
Meine Frage ist die:
Die Mieterin dieser Wohnung zieht vorrübergehend zu ihrem Freund, wo sie aber nicht dauerhaft wohnen bleiben kann und will. Sie will die Wohnung auf jeden Fall erhalten und den Vermieter durch eine 100% Mietminderung dazu bewegen, nach nunmehr über einem Jahr endlich die Mängelbeseitigung in Angriff zu nehmen.
Heißt dann, dass bei 100% Minderung auch keine Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind, oder müssen die weiter gezahlt werden?
Danke für's lesen und für Eure Antworten.
Gruß,
Axel
Umfasst 100% Mietminderung auch die Nebenkostenvorauszahlungen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatSie will die Wohnung auf jeden Fall erhalten und den Vermieter durch eine 100% Mietminderung dazu bewegen, nach nunmehr über einem Jahr endlich die Mängelbeseitigung in Angriff zu nehmen. :
Sie hat also ein Jahr in dieser Wohnung gewohnt und in der zeit keine Mietminderung vorgenommen?
Dann solte sie sich zunäcsht rechtlich beraten lassen, denn wer eine Wohnung ein Jahr lang bewohnt kann kaum glaubhaft behaupten, dass die Wohnung unbewohnbar ist.
Auch wenn das ausdrücklich nicht die Frage war, habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Nein, sie hat nicht ein Jahr trotz dieser Mängel in der Wohnung gewohnt, sondern wohnt dort schon seit rund einem Jahr nicht mehr. Seitdem wird auch die Miete gemindert (eben nur die Nettomiete) und repariert ist noch nichts.
Gruß,
Axel
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https://www.lawio.de/mietrecht/ratgeber/mietminderung-kalt-warmmiete/
Richtungsweisend war das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, VIII ZR 347/04) am 20. Juli 2005. Demnach stellt die Bruttomiete die Bemessungsgrundlage bei der Minderung der Miete gemäß § 536 BGB dar.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33690&pos=0&anz=1
Ja.ZitatHeißt dann, dass bei 100% Minderung auch keine Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind, :
ZitatUmfasst 100% Mietminderung auch die Nebenkostenvorauszahlungen :
Ja.
Aufpassen muss man dann später bei der Nebenkostenabrechnung, ob der Vermieter da auch alles korrekt abrechnet.
Einen Teil der Nebenkosten würde ich wenn auch nur unter Vorbehalt zahlen (also bei Überweisung angeben), aber bei unbewohnbar kann man auch komplett 100% mindern.
Warum hat der Vermieter selbst nach 1 Jahr nichts gemacht?
Und jetzt?
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