Umklarheit in Nebenkostenabrechnung

28. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Chrissini
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Umklarheit in Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich bin am 01.06.2009 in eine neue Wohnung eingezogen. Habe davor von 01.05.2008 - 30.06.2009 in einer anderen Wohnung gewohnt. Ich habe im März 2009 die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten und ein Guthaben von ca. 160 € vom Vermieter ausbezahlt bekommen.Soweit in Ordnung.

Nun habe ich von meinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten (April 2010) mit einer Nachzahlung in der er mir mitteilte das er bei der Nebenkostenabrechnung 2008 einen Fehler gemacht hat und ich aus 2008 ihm noch einen Betrag in Höhe von ca. 120 € nachzahlen müsste.

Nachdem er noch im Besitz des Mietkautionssparbuches war, hat er einfach den Betrag vom Konto abgehoben und mir das Sparbuch zugeschickt.

Ist das soweit in Ordnung, rein rechtlich??

Ich habe die Befürchtung das er mich übers Ohr hauen will.

Grüsse
Chris

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Aus 2008 darf er jetzt m.E. keine Nachzahlung mehr geltend machen.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Das hängt auch von der Art des Fehlers ab.
Wenn die Vorauszahlungen falsch addiert wurden, dann schon.

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#3
 Von 
Chrissini
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

er hat sich vom Zeitraum her verrechnet und dadurch den Betrag falsch addiert. Mir liegt jetzt aktuell leider das Schreiben nicht vor. Ich werde aber die Daten nachreichen.

Grüsse
Chris

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Falls die 120 EUR zurecht nachzuzahlen sind, kann der VM sie trotzdem nicht einfach von der Kaution abziehen. Genauso wenig wie ein Mieter sagen kann, dass seine letzte Mietzahlung mit der Kaution verrechnet werden soll.

Falls die 120 EUR nun nicht rechtmäßig vom VM zu fordern waren, hat der Mieter die Probleme, wieder sein Geld zurückzubekommen. Andernfalls hätte der VM nachzuweisen, dass diese NK zu zahlen sind.

Dein VM scheint mir aber ansonsten ein fairer Mensch zu sein, die Restkaution hast du schon wieder zurück und sie war ordnungsgemäß auf einem Sparbuch deponiert. Das war also alles vielleicht kein böser Wille: Prüfe, ob die Nachforderung berechtigt und noch forderbar ist, dann siehst du weiter.

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Dein VM scheint mir aber ansonsten ein fairer Mensch zu sein, die Restkaution hast du schon wieder zurück


Schon ist gut.
Der Auszug ist schon fast ein Jahr her.

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"Heike aus Bochum"

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#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Deshalb:

Ein Vermieter darf die Kaution des Mieters nach Ende des Mietverhältnisses nur nutzen, wenn seine Forderung offensichtlich begründet ist oder ohnehin Einigkeit zwischen den Parteien besteht. Ist beides nicht der Fall, kann der Vermieter erst auf sie zurückgreifen, wenn seine Forderung vom Gericht bestätigt wurde.
Urteil des Landgerichts Halle vom 25. September 2007 (AZ: 2 S 121/07 )

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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