Umlage Betriebskosten nach Personen; hier bei Kleinstkindern

16. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Umlage Betriebskosten nach Personen; hier bei Kleinstkindern

Hallo,

in einem Mehrfamilien-Miethaus ist die Umlage bestimmter BK nach Personenzahl vereinbart. Es gibt 4 Parteien:

1. Whg.: Ehepaar
2. Whg.: Ehepaar
3. Whg.: Single
4. Whg.: Ehepaar mit Kleinkind (3 Jahre) und nun Nachwuchs (ca. 1 Jahr)

Die Bewohnerzahl beträgt altersunabhängig also 9 Personen.
Gibt es irgendeine rechtlich Regelung, dass die beiden kleinen Kinder als 1 Person zählen? Es ist nichts diesbezügliches vereinbart.

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Kinder (auch Babys) zählen in diesem Sinne als volle Personen. In Wohnung 4 wohnen nach der Geburt des zweiten Kindes also 4 Personen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Gibt es irgendeine rechtlich Regelung, dass die beiden kleinen Kinder als 1 Person zählen?


Äh, die Geburtsurkunde?

Kleinkinder verbrauchen schließlich auch Wasser und verursachen Müll. Meist sogar mehr als Erwachsene.

Allerdings muß die Umlage nach Personenzahl, wenn nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich, explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Ansonsten muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Was für das Ehepaar mit den 2 Kleinkindern evtl., weil sie die größte Wohnung im Haus haben, von Nachteil sein könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mir ist auch nicht ganz klar, wieso zwei Kinder nur als eine Person zählen sollen. Oder war gemeint "je eine Person"? Dann ja.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Ich bin ebenfalls davon ausgegangen, dass Kleinkinder als volle Personen gelten, wenn es um die Umlage von Nebenkosten geht - gerade weil der Verbrauch von Kleinkinder nicht geringer ist, sondern sogar höher.

Danke für die Antworten und die Bestätigung!

1x Hilfreiche Antwort

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