Hallo,
in meiner Nebenkostenabrechnung wurden Kosten für Gartenarbeiten auf mich umgelegt. Kann mir jemand sagen, unter welchen Umständen diese Kosten umgelegt werden können.
Im konkreten Fall wurde ein Teil des Gartens komplett erneuert (Allgemeinfläche). Die Kosten betragen 1000 Euro. Es kann doch nicht sein, dass ich eine Neuanlage der allgemeinen Grünflächen mitfinanziere. Müsste man das nicht zunmindest gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilen? Die Eigentümer und v.a. mein Nachmieter lachen sich ja schlapp. Ich hatte die Kosten und sie haben einen schönen Garten.
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Gruß, Mathias
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Umlage Gartenarbeiten
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit fünf Parteien.
Vier Parteien sind Eigentümer und eine Partei ist Mieter.
Es gibt keine Grünfläche, die allein einer Partei zugeordnet werden könnte.
Alle Grünflächen rund um das Haus sind Allgemeinfläche.
Ein Teil dieser Allgemeinflächen wurde komplett umgestaltet.
Kostenpunkt 1.000 Euro.
Diese Kosten wurden auf mich - dem einzigen Mieter im Haus - anteilig umgelegt.
Da es sich um keine laufenden Kosten handelt, sondern um eine einmalige Investition, stelle ich mich die Frage, ob und wie die Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Die Kosten betreffen das Jahr 2009. Ich bin Anfang des Jahres 2010 ausgezogen.
D.h. ich musste diese Investition voll finazieren, obwohl ich als Mieter davon überhaupt nichts hatte.
Dies kommt mir komisch vor, da normalerweise Investitionen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dies würde auch zu einer gerechteren Belastung des Mieters führen, wenn er denn schon für die Kosten aufkommen muss.
Ich hoffe, es ist jetzt klarer.
Gruß
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@ Mr. Pepper
leider nein, da ich dort gar nicht mehr wohne.
Ich kann noch nicht einmal die Kosten prüfen, da die Eigentümerversammlung beschlossen hat, die Arbeiten schwarz durchführen zu lassen.
Da die Arbeiten lediglich einen Tag gedauert haben und die Materialkosten überschaubar waren, komme ich überschlägig auf einen Stundensatz von 70 EUR, was ich für Schwarzarbeit für sehr ungewöhnlich halte...
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--- editiert vom Admin
Die Ausgabe dürfte - auch in der WEG-Abrechnung - zur Instandhaltung gehören.
Und die gehört nicht zu den umlagefähigen Kosten.
Was steht denn dazu im Mietvertrag?
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 20.07.2010 18:14
die Hauptfrage, die sich mir stellt ist,
ob ich das überhaupt bezahlen muss.
Ich persönlich empfinde das nicht als gerecht. Aber Recht muss ja nicht zwangsläufig etwas mit gerecht zu tun haben.
Gruß
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quote:
Ich kann noch nicht einmal die Kosten prüfen, da die Eigentümerversammlung beschlossen hat, die Arbeiten schwarz durchführen zu lassen.
Dann kann das eh nicht auf dich umgelegt werden.
Du hast einen Anspruch auf Belegeinsicht.
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"Heike aus Bochum"
--- editiert vom Admin
@ Mrs. Pepper
leider ist mir das nicht klar.
Instandhaltungsarbeiten am Haus muss ich als Mieter ja auch nicht tragen.
Und wenn ich mir als Unternehmer eine Maschine in die Fabrikstelle, muss ich sie auch abschreiben...
Gruß,
Mathias
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--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
Das mit der "Neuanlage" sollte vielleicht noch mal näher erläutert werden.
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--- editiert vom Admin
quote:
dürfte das wohl etwas mehr sein
Also wollen wir lieber etwas rumraten (oder unterstellen) ?
quote:
ruf mich an und wir plaudern mal.
Kein Problem, komm mit der Nummer rüber.
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--- editiert vom Admin
quote:
Und warum liest und verstehst du nicht, was der TE geschrieben hat?
Der postet hier, weil er sich nicht auskennt.
Aber irgendwelche Einschätzungen, die er vornimmt, stellen das absolute Evangelium dar ?
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Man sollte zunächst wirklich wissen, welche Betriebskostenumlage im Mietvertrag vereinbart wurde (es gibt auch Musterklauseln, nach denen die Pflege des Gartens inschließlich zweckentsprechender Neuanpflanzung vereinbart wird).
Wenn die Gartenpflege ohne Zusatz genannt ist, wird zur Auslegung § 2 Nr. 10 BetrKV
heranzuziehen sein, wo es heißt: "hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,..." also auch hier sind Kosten der Erneuerung enthalten.
Zunächst mal profitiert ja in ästhetischer Hinsicht hiervon der aktuelle Mieter.
Allgemeinflächen sind von dieser Umlage grundsätzlich umfasst, wie der BGH zuletzt 2004 klargestellt hat.
Allerdings muss der Vermieter die Richtigkeit seines Kostenansatzes beweisen, außerdem, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei Wahl der Arbeiten beachtet wurde (§ 556 Abs. 1 Satz 3 BGB
). Überflüssige oder überteuerte Leistungen dürfen danach nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Wenn Mrs. Pepper meint, 1.000,00 € kosten zwei Gartenbauarbeiter pro Tag, bitte ich um die Anschrift, unter der ich mich bei ihr als Gartenbauer bewerben kann. Den Stundenlohn hatte ich schon lange nicht mehr.
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""Das Leben ist merkwürdig." (D.C.I Barnaby)"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Nicht nur die Gänseblümchen darin, ich hab da auch ganz andere Pflanzen noch.
Das glaub` ich gern.
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--- editiert vom Admin
Hallo an alle,
Allgemein
ich möchte mich bei Euch allen für Eure Beiträge bedanken. Ich finde es toll, mit welch hohem Engagement Hilfe angeboten wird.
Da ich hier neu bin, bin ich aber etwas über den z.T. harschen Umgangston erstaunt. Ich denke, jeder gibt in diesem Forum Antworten nach besten Wissen.
Wenn Aussagen nicht korrekt sind, ist es natürlich wichtig, dass man darauf hinweist. Die Direktheit mit der dies zum Teil geschieht, erstaunt jedoch.
Thema - was wurde gemacht
ich muss ganz ehrlich nachfragen, was genau für die 1.000 Euro gemacht wurde.
Für mich sah es bis auf zwei neue kleine Buchsbäume genauso aus wie vorher.
Ich bin gerade dabei das zu klären, und werde es dann an dieser Stelle posten. Allerdings ist die Klärung schwieriger als gedacht. Die von der Eigentümerversammlung eingesetzte Hausverwaltung meinte gestern zu mir, dass man mir gegenüber keine Aussagen machen dürfe und wolle. Ich solle mich direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Der wiederum spielt den Ball zurück an die Hausverwaltung. Es ist wie im Kindergarten.
Zu einer Aussage eines Forumteilnehmer. Nein, ich halte meine Vermutungen nicht für das Evangelium. Ich bin auch bemüht keine Vermutungen zu äußern, sondern auf der Tatsachenebene zu bleiben. Ich habe nichts davon irgendetwas zu verzerren. Denn alle Euren Aussagen wären sonst wertlos und würden mir nicht weiterhelfen. Dabei hilft mir vor allem Hinweise zur Rechtssprechung. Die Praxisseite, wie etwas gewöhnlich gemacht wird, ist sicherlich auch interessant, aber wenn es hart auf hart kommt, gilt halt einfach, das, was im Gesetz steht
Thema Vereinbarung Mietvertrag
grundsätzlich handelt es sich um einen Standardvertrag und nicht um eine Individualvereinbarung. Daher können dort vereinbarte Klauseln auch nichtig sein.
zum Text:
" Kosten der Gartenpflege: Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschlielich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölz,
der Pflege von Spielplätzen, einschließlich der Erneuerung von Sand
und die Kosten der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen."
Gruß,
Mathias
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--- editiert vom Admin
quote:
Es ist wie im Kindergarten.
Mag sein, aber da der Vermieter die Richtigkeit seiner Abrechnung nachweisen kann, wird er, falls er sein Geld nicht kriegt, schon irgendwann erwachsen werden müssen. Richtig ist, dass der Vermieter und nicht der Hausverwalter dafür zuständig ist, Belege zur Verfügung zu stellen und seinen Kostenansatz zu begründen.
Die Mietvertragsklausel entspricht wörtlich der BetrKV und ist somit zweifellos rechtlich zulässig und wirksam.
@frieder: Wer fehlinformiert, obwohl er das nicht will, hilft auch nicht unbedingt weiter...
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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"
quote:
Nein, ich halte meine Vermutungen nicht für das Evangelium
Das wurde Dir auch nicht unterstellt.
Aber LiloWanders wollte es wohl unbedingt so sehen.
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Du solltest dir in dem Fall keinen Kopf machen. Generell muss der Vermieter seine Ausgaben, die er umlegt, Beleghaft nachweisen koennen. du hast das Recht auf Einsichtnahme in die Belege.
Oh, er hat keinen Beleg (weil Schwarzarbeit)? Dann wird auch nicht bezahlt. Warum etwas bezahlen, was nie passiert ist???
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Ganz
so einfach ist es auch nicht.
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