Guten Tag Forum ! Ich bin neu hier und habe auch schon zum Thema gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Folgende Fallgestaltung:
(Wohnraum-) Mieter über einer Schreinerei (mit Büro).
Der verwendete Umlageschlüssel ist 1/5 zu 4/5 bei Versicherungen u.a. (entspricht aber nicht des Größenverhältnisses – wozu ich unten dann noch fragen möchte).
Nun ist verständlicherweise der Gebäudebrandversicherungsbeitrag für eine Schreinerei doch relativ hoch, sagen wir mal ca. 1.400,- € im Jahr. Bei einer Beteiligung von pauschal 1/5 würden hierbei ja € 280,- z.B. auf die Wohnung entfallen.
Frage 1: Wäre diese Umlage auf die Mietwohnung zulässig ?
Hängt die Höhe der Prämie der GebäudebrandV auch vom Risiko (Schreinerei) oder vom Gewerbe / Wohnung ab ?
(Wäre das ein Atomkraftwerk mit einer Prämie von einer Million dann könnte hier ggf. noch mehr auf die Wohnung entfallen)
Noch eine Frage:
Die Heizkosten in obigem Ausgangsfall werden z.B. nicht im Verhältnis 1/5 zu 4/5 abgerechnet, sondern 30 % nach Fläche und 70 % nach Verbrauch was ja zulässig ist.
Nehmen wir an, die Heizkostenablesefirma rechnet nach beheizten oder beheizbaren Flächen ab, z.B. insgesamt 900 m2, davon 110 m2 auf die Wohnung entfallend. Dies würde einem Anteil von 12 % der Gesamtfläche entsprechen.
Frage 2: Müsste der Vermieter dann nicht auch die übrigen Nebenkosten mit 12 % umlegen und nicht mit 20 % (1/5) ? wenn im Mietvertrag nichts zu der 1/5 tel Regelung stehen würde ?
Kann ein Vermieter einen Anteil einfach so bestimmen, oder kann er das nicht.
Es muss doch eine Bezugsgröße geben.
Fundierte Antworten wären sehr nett.
Ich Danke Euch
Umlage Geb.Brand bei Wohn- und Gewerbemiete zulässig ?
18. Juli 2008
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Frage vom 18. Juli 2008 | 11:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlage Geb.Brand bei Wohn- und Gewerbemiete zulässig ?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2008 | 12:07
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. Juli 2008 | 13:21
Von
Status: Praktikant (737 Beiträge, 104x hilfreich)
§§, vermietest Du auch eine Wohnung in deinem neu erworbenen Haus?
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#3
Antwort vom 19. Juli 2008 | 08:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Dir.
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