Kann ein Vermieter einseitig eine Putzfirma für die Haus- und Straßenreinigung beauftragen obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt? Ein Beanstandung der Reinigung durch den Vermieter erfolgte nicht.
Konkret: Im Februar 2018 erhielt ich einen Zweizeiler als Brief das zum 01.10.2017 die Eigentümerversammlung entschieden hat eine Firma für die Gartenpflege sowie Haus- und Straßenreinigung zu beauftragen.
Ich habe das zur Kenntnis genommen und zu den Akten gelegt. Von einer Umlegung auf die Nebenkosten war nicht die Rede. Ein Widerspruch erfolgte nicht.
Umlage Hausreinigung in Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt?
Wie lautet diese Regelung wörtlich ? Bitte vollständig.
Ich kenne Regelungen, da steht die Pflicht der Mieter zu reinigen mit der Einschränkung
" wenn und solange der Vermieter keine externe Reingigung durchführen läßt"
oder ähnliches.
.
-- Editiert von Spezi-2 am 02.12.2018 16:48
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Es handelt sich um ein Standardvordruck von Haus&Grund. Dort ist umfänglich beschrieben was die Nebenkosten beinhalten. Am Ende steht dann unter "Zusatzvereinbarungen" das der Mieter wöchentlich das Treppenhaus reinigt und die Schnee- und Räumpflicht im wöchentlichen Wechsel erfolgt.
Ein Hinweis das jederzeit eine externe Firma beauftragt werden kann steht dort nicht.
Edit: Es steht drin das bei nachweislichen Verstoß gegen die Vereinbarung der Vermieter berechtigt ist einen Dritten zu beauftragen. Wie gesagt es gab weder schriftlich noch mündlich Kritik an meiner Reinigung.
In der Hausordnung steht noch folgender Satz: der Vermieter ist berechtigt die Hausordnung zur Regelung der Benutzung und Reinigung gemeinsam benutzter Räume des Hauses abzuändern, sofern dem Mieter dadurch nicht einseitig neue Pflichten auferlegt werden. Die etwaigen Änderungen sind dem Mieter in geeigneter Weise bekannt zu geben.
-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:00
-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:01
-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:12
Es hat wahrscheinlich auch nichts mit dir persönlich als Mieter zu tun.ZitatWie gesagt es gab weder schriftlich noch mündlich Kritik an meiner Reinigung. :
Wie hoch ist die neue Belastung? Haben die Mieter bisher auch die Gartenarbeiten und Straßenreinigung gemacht?
Wie viele Mietparteien hat das Haus?
Gibt es eine Vertragsklausel die den Vermieter ermächtigt Beschlüsse der Eigentümerversammlung irgendwie umzusetzen ?
Zitat:Es hat wahrscheinlich auch nichts mit dir persönlich als Mieter zu tun.ZitatWie gesagt es gab weder schriftlich noch mündlich Kritik an meiner Reinigung. :
Wie hoch ist die neue Belastung? Haben die Mieter bisher auch die Gartenarbeiten und Straßenreinigung gemacht?
Wie viele Mietparteien hat das Haus?
20 Parteien. Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.
ZitatGibt es eine Vertragsklausel die den Vermieter ermächtigt Beschlüsse der Eigentümerversammlung irgendwie umzusetzen ? :
Eine solche Klausel gibt es nicht. Bei Midtbeginn gab es auch nur einen Eigentümer. Mittlerweile haben die Erben die Wohnungen als Eigentumswohnung vermarktet wodurch es erst seit zwei Jahren mehrere Eigentümer gibt.
-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:18
Und warum willst du dann nur die Hausreinigung nicht bezahlen?ZitatEigentümerversammlung entschieden hat eine Firma für die Gartenpflege sowie Haus- und Straßenreinigung zu beauftragen. :
ZitatStraßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen. :
-- Editiert von Anami am 02.12.2018 18:09
Hallo,
Also habt' ihr schon immer nicht selber geputzt sondern gezahlt, oder wie muss man das verstehen?Zitat:Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat.
Außerdem, es gab einen Hausmeister, wo ist der jetzt? Gibt es einen neuen?
Stefan
Zitat:Und warum willst du dann nur die Hausreinigung nicht bezahlen?ZitatEigentümerversammlung entschieden hat eine Firma für die Gartenpflege sowie Haus- und Straßenreinigung zu beauftragen. :
ZitatStraßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen. :
-- Editiert von Anami am 02.12.2018 18:09
Weil es für Hausreinigung und Winterdienst die explizite Regelung gibt das es durch den Mieter erfolgt. Der Rest ist nicht geregelt, von daher gehe ich davon aus das es trotz deutlich höherer Kosten erlaubt ist dafür eine externe Firma zu beauftragen.
Grundsätzlich zahle ich auch die Hausreinigung wenn der Ablauf so zulässig ist. Das war ja die Ursprungsfrage.
ZitatHallo, :
Also habt' ihr schon immer nicht selber geputzt sondern gezahlt, oder wie muss man das verstehen?Zitat:Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat.
Außerdem, es gab einen Hausmeister, wo ist der jetzt? Gibt es einen neuen?
Stefan
Der Hausmeister hat die Straßenreinigung und Gartenpflege übernommen, sowie Mülltonnen rausgestellt etc. Die Mieter haben die Hausreinigung und Winterdienst übernommen.
Die Person ist noch da, der Hausmeistervertrag aber gekündigt.
ZitatKann ein Vermieter einseitig eine Putzfirma für die Haus- und Straßenreinigung beauftragen obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt? :
Das man es kann - den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen.
ZitatEs gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. :
Man hat also schon immer nicht selber geputzt, sondern das Dritten überlassen.
Damit dürfte die Klausel - sofern überhaupt gültig - wohl konkludent geändert / aufgehoben worden sein.
Zitat:ZitatKann ein Vermieter einseitig eine Putzfirma für die Haus- und Straßenreinigung beauftragen obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt? :
Das man es kann - den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen.
ZitatEs gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. :
Man hat also schon immer nicht selber geputzt, sondern das Dritten überlassen.
Damit dürfte die Klausel - sofern überhaupt gültig - wohl konkludent geändert / aufgehoben worden sein.
Siehe oben. Hausreinigung und Winterdienst erfolgte durch die Mieter.
Zitat:Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.
Wie lange ist dies her ? Ich gehe davon aus, dass die Regelung im Mietvertrag durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.
Zitat:Zitat:Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.
Wie lange ist dies her ? Ich gehe davon aus, dass die Regelung im Mietvertrag durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.
Gekündigt zum 30.09.2017. Angeblich hat er dies über zehn Jahre gemacht. Ich wohne dort erst seit vier Jahren.
Also wurde die Vereinbarung im Mietvertrag während des Mietverhältnisses bisher NIE praktiziert und durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, mietvertragliche Vereinbarungen einseitig zu ändern. Er ist daher nicht berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Hausreinigung und den Winterdienst aufzuerlegen, wenn die Aufgaben laut Mietvertrag vom Mieter durchgeführt werden müssen.
ZitatAlso wurde die Vereinbarung im Mietvertrag während des Mietverhältnisses bisher NIE praktiziert und durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist. :
Der Fragesteller hat doch in klarem deutsch und gut verständlichen Sätzen geschrieben, dass er die Hausreinigung und den Winterdienst bislang selbst durchgeführt hat, zuletzt in Atwort#13. Wie kommst Du dann zu so einer Schlussfolgerung?
Ersetze also das Wort NIE durch IMMER, dann entspricht es den Angaben des Fragestellers.
ZitatDer Vermieter ist nicht berechtigt, mietvertragliche Vereinbarungen einseitig zu ändern. :
Doch, unter bestimmten Umständen ist er das schon.
Da hier aber die Aufgaben von den Mietern erledigt wurden, es keine Abmahnungen gab weil was nicht korrekt gemacht wurde und auch keine "WEG-Bechluss-Klausel" existiert, dürfte der Mieter hier die Kostenübernahme zu Recht verweigern.
Mir ist die Angabe in # viel zu allgemein und abstrakt.
-- Editiert von Spezi-2 am 02.12.2018 21:02
@Spezi-2
Was ist denn an
Zitat:Hausreinigung und Winterdienst erfolgte durch die Mieter.
unklar? Die Aussage ist weder allgemein noch abstrakt. Es gibt auch keinen Anlass anzunehmen, dass das genaue Gegenteil dieser Aussage tatsächlich zutreffend wäre. Daher entbehrt Deine Aussage in Antwort#16 jeglicher Grundlage.
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