Umlage Hausreinigung in Nebenkosten

2. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlage Hausreinigung in Nebenkosten

Kann ein Vermieter einseitig eine Putzfirma für die Haus- und Straßenreinigung beauftragen obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt? Ein Beanstandung der Reinigung durch den Vermieter erfolgte nicht.

Konkret: Im Februar 2018 erhielt ich einen Zweizeiler als Brief das zum 01.10.2017 die Eigentümerversammlung entschieden hat eine Firma für die Gartenpflege sowie Haus- und Straßenreinigung zu beauftragen.

Ich habe das zur Kenntnis genommen und zu den Akten gelegt. Von einer Umlegung auf die Nebenkosten war nicht die Rede. Ein Widerspruch erfolgte nicht.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt?


Wie lautet diese Regelung wörtlich ? Bitte vollständig.
Ich kenne Regelungen, da steht die Pflicht der Mieter zu reinigen mit der Einschränkung
" wenn und solange der Vermieter keine externe Reingigung durchführen läßt"
oder ähnliches.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

.

-- Editiert von Spezi-2 am 02.12.2018 16:48

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um ein Standardvordruck von Haus&Grund. Dort ist umfänglich beschrieben was die Nebenkosten beinhalten. Am Ende steht dann unter "Zusatzvereinbarungen" das der Mieter wöchentlich das Treppenhaus reinigt und die Schnee- und Räumpflicht im wöchentlichen Wechsel erfolgt.

Ein Hinweis das jederzeit eine externe Firma beauftragt werden kann steht dort nicht.

Edit: Es steht drin das bei nachweislichen Verstoß gegen die Vereinbarung der Vermieter berechtigt ist einen Dritten zu beauftragen. Wie gesagt es gab weder schriftlich noch mündlich Kritik an meiner Reinigung.

In der Hausordnung steht noch folgender Satz: der Vermieter ist berechtigt die Hausordnung zur Regelung der Benutzung und Reinigung gemeinsam benutzter Räume des Hauses abzuändern, sofern dem Mieter dadurch nicht einseitig neue Pflichten auferlegt werden. Die etwaigen Änderungen sind dem Mieter in geeigneter Weise bekannt zu geben.



-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:00

-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:01

-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:12

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Mythbuster):
Wie gesagt es gab weder schriftlich noch mündlich Kritik an meiner Reinigung.
Es hat wahrscheinlich auch nichts mit dir persönlich als Mieter zu tun.
Wie hoch ist die neue Belastung? Haben die Mieter bisher auch die Gartenarbeiten und Straßenreinigung gemacht?
Wie viele Mietparteien hat das Haus?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Gibt es eine Vertragsklausel die den Vermieter ermächtigt Beschlüsse der Eigentümerversammlung irgendwie umzusetzen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mythbuster):
Wie gesagt es gab weder schriftlich noch mündlich Kritik an meiner Reinigung.
Es hat wahrscheinlich auch nichts mit dir persönlich als Mieter zu tun.
Wie hoch ist die neue Belastung? Haben die Mieter bisher auch die Gartenarbeiten und Straßenreinigung gemacht?
Wie viele Mietparteien hat das Haus?


20 Parteien. Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.

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#7
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Gibt es eine Vertragsklausel die den Vermieter ermächtigt Beschlüsse der Eigentümerversammlung irgendwie umzusetzen ?


Eine solche Klausel gibt es nicht. Bei Midtbeginn gab es auch nur einen Eigentümer. Mittlerweile haben die Erben die Wohnungen als Eigentumswohnung vermarktet wodurch es erst seit zwei Jahren mehrere Eigentümer gibt.

-- Editiert von Mythbuster am 02.12.2018 17:18

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Mythbuster):
Eigentümerversammlung entschieden hat eine Firma für die Gartenpflege sowie Haus- und Straßenreinigung zu beauftragen.
Und warum willst du dann nur die Hausreinigung nicht bezahlen?
Zitat (von Mythbuster):
Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.


-- Editiert von Anami am 02.12.2018 18:09

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat.
Also habt' ihr schon immer nicht selber geputzt sondern gezahlt, oder wie muss man das verstehen?

Außerdem, es gab einen Hausmeister, wo ist der jetzt? Gibt es einen neuen?

Stefan

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#10
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Anami):
Zitat (von Mythbuster):
Eigentümerversammlung entschieden hat eine Firma für die Gartenpflege sowie Haus- und Straßenreinigung zu beauftragen.
Und warum willst du dann nur die Hausreinigung nicht bezahlen?
Zitat (von Mythbuster):
Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.


-- Editiert von Anami am 02.12.2018 18:09


Weil es für Hausreinigung und Winterdienst die explizite Regelung gibt das es durch den Mieter erfolgt. Der Rest ist nicht geregelt, von daher gehe ich davon aus das es trotz deutlich höherer Kosten erlaubt ist dafür eine externe Firma zu beauftragen.

Grundsätzlich zahle ich auch die Hausreinigung wenn der Ablauf so zulässig ist. Das war ja die Ursprungsfrage.

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#11
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat.
Also habt' ihr schon immer nicht selber geputzt sondern gezahlt, oder wie muss man das verstehen?

Außerdem, es gab einen Hausmeister, wo ist der jetzt? Gibt es einen neuen?

Stefan


Der Hausmeister hat die Straßenreinigung und Gartenpflege übernommen, sowie Mülltonnen rausgestellt etc. Die Mieter haben die Hausreinigung und Winterdienst übernommen.

Die Person ist noch da, der Hausmeistervertrag aber gekündigt.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Mythbuster):
Kann ein Vermieter einseitig eine Putzfirma für die Haus- und Straßenreinigung beauftragen obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt?

Das man es kann - den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen.



Zitat (von Mythbuster):
Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat.

Man hat also schon immer nicht selber geputzt, sondern das Dritten überlassen.
Damit dürfte die Klausel - sofern überhaupt gültig - wohl konkludent geändert / aufgehoben worden sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mythbuster):
Kann ein Vermieter einseitig eine Putzfirma für die Haus- und Straßenreinigung beauftragen obwohl im Mietvertrag geregelt ist das dies durch den Mieter erfolgt?

Das man es kann - den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen.



Zitat (von Mythbuster):
Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat.

Man hat also schon immer nicht selber geputzt, sondern das Dritten überlassen.
Damit dürfte die Klausel - sofern überhaupt gültig - wohl konkludent geändert / aufgehoben worden sein.



Siehe oben. Hausreinigung und Winterdienst erfolgte durch die Mieter.

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.


Wie lange ist dies her ? Ich gehe davon aus, dass die Regelung im Mietvertrag durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mythbuster
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Es gab ein Hausmeister der Mieter war der dies für einen Bruchteil der Kosten gemacht hat. Straßenreinigung und Gartenarbeit werde ich bezahlen müssen.


Wie lange ist dies her ? Ich gehe davon aus, dass die Regelung im Mietvertrag durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.


Gekündigt zum 30.09.2017. Angeblich hat er dies über zehn Jahre gemacht. Ich wohne dort erst seit vier Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Also wurde die Vereinbarung im Mietvertrag während des Mietverhältnisses bisher NIE praktiziert und durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht berechtigt, mietvertragliche Vereinbarungen einseitig zu ändern. Er ist daher nicht berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Hausreinigung und den Winterdienst aufzuerlegen, wenn die Aufgaben laut Mietvertrag vom Mieter durchgeführt werden müssen.

Zitat (von Spezi2):
Also wurde die Vereinbarung im Mietvertrag während des Mietverhältnisses bisher NIE praktiziert und durch jahrelange andere Übung längst wirksam außer Kraft gesetzt ist.


Der Fragesteller hat doch in klarem deutsch und gut verständlichen Sätzen geschrieben, dass er die Hausreinigung und den Winterdienst bislang selbst durchgeführt hat, zuletzt in Atwort#13. Wie kommst Du dann zu so einer Schlussfolgerung?

Ersetze also das Wort NIE durch IMMER, dann entspricht es den Angaben des Fragestellers.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Vermieter ist nicht berechtigt, mietvertragliche Vereinbarungen einseitig zu ändern.

Doch, unter bestimmten Umständen ist er das schon.

Da hier aber die Aufgaben von den Mietern erledigt wurden, es keine Abmahnungen gab weil was nicht korrekt gemacht wurde und auch keine "WEG-Bechluss-Klausel" existiert, dürfte der Mieter hier die Kostenübernahme zu Recht verweigern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Mir ist die Angabe in # viel zu allgemein und abstrakt.

-- Editiert von Spezi-2 am 02.12.2018 21:02

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

@Spezi-2
Was ist denn an

Zitat:
Hausreinigung und Winterdienst erfolgte durch die Mieter.


unklar? Die Aussage ist weder allgemein noch abstrakt. Es gibt auch keinen Anlass anzunehmen, dass das genaue Gegenteil dieser Aussage tatsächlich zutreffend wäre. Daher entbehrt Deine Aussage in Antwort#16 jeglicher Grundlage.

0x Hilfreiche Antwort

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