Hallo,
in einem 2-Parteien-Haus wurde bis vor einem Jahr eine Wohnung vom Eigentümer genutzt, die andere vermietet. Der Mieter zahlte eine Pauschalmiete. Nun sind beide Wohnungen vermietet und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden nun erstmalig Betriebskostenabrechnungen für die jetzt zwei Mietparteien erstellt.
Die Heiz- und Warmwasserkosten werden mit Hilfe der Fa. Techem ermittelt.
Meine Frage hierzu:
Welche Rechnungsposten der Fa. Techem darf der VM auf die Mieter umlegen?
Konkret ist es so, dass Techem zum einen für jeden Funk-Heizkostenverteiler eine Jahresrate berechnet.
Darüber hinaus gibt es mehrere Positionen unter "Abrechnungsservice". Konkret sind dies: Grundpreis pro Abrechnungseinheit, Versandkosten u./o. Wegegeld, Inbetriebnahme Funkanlage je Nutzeinheit, Grundpreis Abrechnung je Nutzer bei Erfassung durch Heizkostenverteiler, Grunderfassung je Gerät: je Funk-Heizkostenverteiler, je Warmwasserzähler, Datensammlung je Nutzeinheit, mobil und Service für Warmwasserabtrennung.
Für einen Hinweis wäre ich dankbar!
Gruß,
Morcheeba
-----------------
""
Umlage Kosten Fa. Techem
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



alle.
-----------------
""
Danke!
Noch eine kleine Zusatzfrage: Die eine Wohnung ist etwas größer als die andere, ca. 20 qm. Müssen die Kosten - ausgenommen die für die jeweiligen Ablesegeräte - wohnflächenbezogen umgelegt werden? Einfach wäre es natürlich, die Kosten jeweils hälftig umzulegen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Kosten des Messdienstes werden direkt von Techem mit in die zu erstellenden Abrechnungen einbezogen und nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel, zumeist 70:30 (Verbrauchs-/Grundkosten) auf die Parteien verteilt (§ 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung).
-----------------
""
Danke, Eric.
Leider komme ich mit der Abrechnung noch immer nicht ganz klar, diese scheint mir doch sehr umfangreich und zunächst verwirrend.
Da steht auf dem Blatt "Gesamtabrechnung 2013 Nutzerübersicht" folgendes:
Name: xy
Lage: EG
Heizkosten
Grundkosten (es folgt eine Formel: Preis je Einheit x Verteilerschlüssel, das ist die Wohnfl.)
Verbrauchskosten (nach Verteilerschlüssel)
Warmwasserkosten
Grundkosten (Preis je Einheit x Verteilerschlüssel)
Verbrauchskosten (nach Verteilerschlüssel)
Sind dann die eingangs erwähnten Geräte- und Servicekosten in diesen sog. Grundkosten enthalten?
-----------------
""
-- Editiert Morcheeba am 09.02.2014 17:20
-- Editiert Morcheeba am 09.02.2014 17:22
Für die Abrechnung von Heizung und Warmwassererwärmung wird aus sämtlichen Einzelkosten zunächst eine Gesamtsumme gebildet (gemäß Heizkostenverordnung und gemäß Betriebskostenverordnung). Dann erfolgt wieder eine Aufteilung auf Heizkosten und Warmwasserbereitungskosten und jeweils eine Aufteilung dieser Kostenarten in Grundkosten und Verbrauchskosten.
Insofern gilt: die eingangs erwähnten Geräte- und Servicekosten sind sowohl in den Grundkosten als auch in den Verbrauchskosten enthalten
Schau Dir am besten mal die Musterabrechnung mit Erläuterungen an
> techem
-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Hallo Lolle,
danke für den Link auf Techem.
Für mich ist auf den Übersichten jedoch nach wie vor nicht erkennbar, wie die eingangs genannten Beträge einbezogen sind. Blicke in dem Verrechnungsgewirr nicht so ganz durch.
Wird aber schon irgendwie stimmen ;-).
Gruß,
Morcheeba
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten