Umlage TG Betriebskosten auf Mieter ohne Stellplatz?

30. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)
Umlage TG Betriebskosten auf Mieter ohne Stellplatz?

Liebes Forum,

in meiner NK-Abrechnung der HV sind als umlagefähige Kosten an die Mieter auch die Betriebskosten für die Tiefgarage aufgelistet. Mein Mieter hat keinen Stellplatz - können diese Kosten dann überhaupt auf ihn umgelegt werden? Bzw. gibt es weitere Faktoren, die dafür entscheidend sind (Teilungserklärung ...)?

Danke für alle Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Mein Mieter hat keinen Stellplatz
Die HV, die die BK-Abrechnung für dich /deinen Mieter macht, hat die entspr. Aufteilung/Unterscheidung vermutlich nicht gemacht.
Als Vermieter kannst du die Korrektur fordern.
Deine Teilungserklärung und der Mietvertrag... sollten Auskunft darüber geben, ob zur Wohnung x ein Stellplatz gehört.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Teilungserklärung und der Mietvertrag... sollten Auskunft darüber geben, ob zur Wohnung x ein Stellplatz gehört.


Nur weil laut Teilungserklärung ein Stellplatz zur Wohnung gehört, muss dieser nicht zusammen mit der Wohnung vermietet sein. Für die NK Abrechnung gegenüber den Mieter ist die Teilungserklärung in diesem Punkt irrelevant.

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 15:39

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Teilungserklärung und der Mietvertrag... sollten Auskunft darüber geben, ob zur Wohnung x ein Stellplatz gehört.

Mal wieder nichts verstanden von Sachverhalt und Problematik ...



Zitat (von Anami):
Als Vermieter kannst du die Korrektur fordern.

Ja man kann immer man was fordern. Wenn es sinnlos / falsch ist kann sich dann auch schön blamieren...



Zitat (von dramat):
in meiner NK-Abrechnung der HV sind als umlagefähige Kosten an die Mieter auch die Betriebskosten für die Tiefgarage aufgelistet.

Als erstes würde ich die HV mal fragen, welche Rechtsgrundlage denn diese Einordnung hat.



Zitat (von dramat):
Mein Mieter hat keinen Stellplatz

1. könnte / dürfte er denn die TG nutzen?
2. Was findet sich im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mieter zu dem Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nur weil laut Teilungserklärung ein Stellplatz zur Wohnung gehört, muss dieser nicht zusammen mit der Wohnung vermietet sein.
Und der MIETVERTRAG---- sagt was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und der MIETVERTRAG---- sagt was?

Könnte man drauf kommen, wenn man denn könnte und wollte ...
Zitat (von dramat):
Mein Mieter hat keinen Stellplatz



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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