Sehr geehrte Damen und Herren,
nach erhalt unserer Nebenkostenabrechnung haben wir festgestellt, dass der Vermieter die Treppenhausreinigung nicht auf die Anzahl der im Haus befindlichen Parteien umrechnet sondern auf die einzelnen Personen. Ist dem Vermieter freigestellt, wie er die Kosten aufschlüsselt oder muss er es auf die Anzahl der Parteien aufteilen?
Danke
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Umlage Treppenhausreinigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was steht denn im Mietvertrag ?
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Es steht unter den Betriebskosten nur der Punkt per Hand eingetragen Treppenhaus + Keller Allg
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Dann dürfte der Schlüssel langjährige Übung sein.
Es gibt da zwei Herangehensweisen:
1. Verteilung nach Parteien als Ersatz für die der Reihe nach vorgehende Treppenhausreinigung durch die Parteien.
2. Verteilung nach Personen nach dem vermuteten Beanspruchungs-/Verschmutzungsgrad.
Hat beides sein Für und Wider.
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Nun, da 5 Personen mehr zur Verschmutzung beitragen als 1 Person wird hier verursachensgerecht abgerechnet.
Der Schlüssel ist nicht zu beanstanden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Wenn kein anderer Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde, dann muss eine Umlage nach Wohnfläche erfolgen (§ 556a BGB
).
Wenn der Mieter jedoch bereits mehrfach in vorhergehenden Abrechnungen einen anderen Verteilerschlüssel akzeptiert hat, dann gilt der als vereinbart.
Per Mietvertrag kann auch eine Verteilung solcher Kosten nach Parteien oder nach Personenzahl vereinbart werden. Einseitig darf der Vermieter so einen Verteilerschlüssel jedoch nicht festlegen oder ändern.
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