folgender Sachverhalt.
Ein Haus wird verkauft. Die Heizung ist Heizung von 1970. Diese muss vom neuen Eigentümer ja ausgetauscht werden lt EnEV. Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen oder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar?
-- Editiert von pa451882-76 am 05.10.2018 11:23
Umlage der Kosten von neuer Heizung auf Mieter nach Eigentumsübergang
5. Oktober 2018
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Frage vom 5. Oktober 2018 | 11:14
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Umlage der Kosten von neuer Heizung auf Mieter nach Eigentumsübergang
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2018 | 00:46
Von
Status: Bachelor (3433 Beiträge, 1943x hilfreich)
JAZitatDarf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen :
Gerade eine gesetzliche verordnete Modernisierungsmaßnahme fällt unter [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html]BGB § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen[/link]. Es entfällt sogar der für andere Fälle vorgesehene "Härteeinwand" des Mieters - siehe Abs. (4) Nr. 2. "die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte"Zitatoder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar? :
Es gilt aber hier (wie bei jeder Mieterhöhung wegen Modernisierung), dass die Kosten für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen von den umzulegenden Modernisierungskosten abzusetzen sind.
#2
Antwort vom 6. Oktober 2018 | 10:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30546 Beiträge, 5453x hilfreich)
Moin. Ja. zu 11%. Bei Mehrfamilienhäusern dann auf die Wohnfläche der vermieteten Wohnungen.ZitatDarf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen :
Die *Heizung* dürfte seit 1970 schon mal modernisiert worden sein.
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