Umlage von Heizungsreparatur auf die Nebenkosten - WG

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
listenliketrees
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlage von Heizungsreparatur auf die Nebenkosten - WG

Hallo zusammen, mich beschäftigt folgende Frage:

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit insgesamt 5 Personen. Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag für ein Zimmer mit dem Vermieter abgeschlossen, unabhängig von den anderen Bewohnern.
In diesem Winter hatten wir mehrmals Probleme mit der Heizung. Letzte Woche ist die Heizung zum dritten mal ausgefallen. Jedes mal musste zur Reparatur ein Fachmann kommen. Ich war bei den Terminen selbst nie anwesend, aber laut Aussage meines Mitbewohners hat der Heizungsbauer nach dem zweiten Termin gesagt, dass die Heizung insgesamt defekt sei und vermutlich wieder ausfallen würde. So jetzt auch geschehen.

Zwei Tage nach der erneuten "Reparatur" letzte Woche habe ich eine E-Mail von unserem Vermieter erhalten, in der er ankündigt, dass er es sich vorbehalte, die Kosten für die letzte Reparatur auf die Nebenkostenabrechnung zu setzen, da "sowohl er als auch der Heizungsfachmann mehrmals darauf hingewiesen hätten, dass das Thermostat nicht verstellt werden dürfe". Seiner Aussage nach sei die Heizung ausgefallen, weil irgendjemand das Thermostat verstellt habe.
Tatsächlich habe ich nie eine Information vom Vermieter zu diesem Thema erhalten. Der letzte Stand war die Ansage beim Einzug, wo mir das Thermostat gezeigt wurde mit dem Hinweis, dass hier die Temperatur eingestellt werden könne. Meine Mitbewohner bestätigen ebenfalls, dass sie keinen Hinweis erhalten haben. Lediglich unser neuestes WG-Mitglied wurde wohl vor circa 2 Wochen beim Einzug darauf hingewiesen, sie hat die Nachricht aber nicht an uns weitergegeben. Dazu kommt, dass das Thermostat im Zimmer einer Mitbewohnerin hängt, das ich natürlich nur mit ihrer Erlaubnis betrete. Ich kann das Thermostat also gar nicht verstellt haben.

Kann ich also Widerspruch gegen die Umlage der Reparaturkosten einlegen, oder muss ich davon ausgehen, dass ich als Mitbewohnerin in der WG mitverantwortlich bin für eventuelle Schäden meiner Mitbewohner?
Und muss der Vermieter das kaputte Thermostat reparieren, damit wir die Temperatur selbst regulieren können (z.B. auch zum Sparen von Heizkosten, wenn die WG mal über mehrere Tage unbewohnt ist), oder reicht es, dass die Heizung generell vom Vermieter eingestellt wird?

Vielen Dank!

-- Editiert von listenliketrees am 13.02.2020 22:59

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von listenliketrees):
Kann ich also Widerspruch gegen die Umlage der Reparaturkosten einlegen

Klar. Würde ich aber warten bis die Nebenkosten abgerechnet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

So wie die Argumentation des Vermieters ist geht es wohl um Schadensersatzansprüche. Auch die gehören natürlich nicht in die Betriebskostenabrechnung sondern müssen gesondert geltend gemacht werden. Allerdings dürfte der Vermieter solche Ansprüche (wenn sie denn berechtigt sind) mit etwaigen Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen verrechnen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bei Schadensersatzansprüchen müsste der Vermieter nachweisen, wer von den Mietern ursächlich verantwortlich ist. Das dürfte in einer WG schwerfallen. Die Dame mit dem Thermostat Zimmer, dürfte ich hier als erste als Verursacherin in Frage kommen. Die würde sich mit Sicherheit dagegen wehren.

Bis eine Heizung defekt ist, weil man "zu viel am Thermostat herum spielt" das dürfte dann schon einige Zeit dauern, wenn es überhaupt durch Nutzung des Thermostats zu einem Schaden kommen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
wenn es überhaupt durch Nutzung des Thermostats zu einem Schaden kommen kann.


Das wage ich auch in Zweifel zu ziehen.
Wenn durch die Nutzung eines Thermostates ein Ausfall der Heizung provoziert werden kann, dann ist ganz einfach die Heizung defekt.


Zitat (von listenliketrees):
dass er es sich vorbehalte, die Kosten für die letzte Reparatur auf die Nebenkostenabrechnung zu setzen,


Das wird an mehreren Punkten scheitern.

1. Als erstes muss er nachweisen, dass das Thermostat überhaupt ursächlich für den "Schaden" / Ausfall der Heizung ist.
2. Muss er nachweisen, dass das Thermostat entgegen irgendwelcher Anweisungen verstellt wurde.
3. Muss er nachweisen, wer das Thermostat verstellt hat.
4. Muss er sich die Frage gefallen lassen, weswegen er das offensichtlich defekte Thermostat nicht tauschen lässt und den Mangel nicht behebt.
5. Ist ein Thermostat dafür da, um die Temperatur im Raum zu regeln. Funktioniert das nicht ist das ein Mangel an der Mietsache, welcher sogar zu einer Mietminderung berechtigen würde.
6. Haben solche Kosten nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
listenliketrees
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die vielen sehr hilfreichen Antworten. Wäre es dann am sinnvollsten, direkt Widerspruch als Reaktion auf die Ankündigung einzulegen, oder wäre es besser wie oben vorgeschlagen auf Nebenkostenabrechnung zu warten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Man braucht auf die Ankündigung nicht zu reagieren, muss es auch nicht.
Ich denke, die Ankündigung soll lediglich Druck machen, um jede Manipulation an den Thermostat möglichst zuverhindern.
Der Vermieter wird wissen, dass er Beweise braucht und der Thermostat (wenn er denn tatsächlich so störungsanfällig ist) ausgetauscht werden sollte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen