Umlagefähige Betriebskosten - unerfahren bei Aufstellung

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
UefaFifa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlagefähige Betriebskosten - unerfahren bei Aufstellung

Hallo,
ich habe einem alten Herrn versprochen, dessen Betriebskostenabrechnung aufzusetzen, da er es altersbedingt und mental nicht mehr zu 100% auf die Reihe bekommt.

Nun ergeben sich für mich mehrere, aber insbesondere zwei Fragen:

1. Der Herr hatte erstmals einen Gärtner engagiert, der die Außenanlage und den Steinboden erstmalig gereinigt hatte. Sind auch erstmalige Kosten umlagefähig, wenn nicht klar ist, ob und wann eine Reinigung erneut erfolgen soll, dh man jetzt nicht weiß, ob die Kosten wiederkehrend sind? Wie könnte man die Kosten sonst einfordern?
2. Darf der Zwischenzähler für Strom umgelegt werden? Oder nur der Hauptzähler?

Ich möchte von Anfang an alles richtig machen, deshalb vergebt mir bitte die etwas dümmlichen Fragen.

Liebe Grüße,
Andi

-- Editier von UefaFifa am 17.07.2017 16:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von UefaFifa):
1. Der Herr hatte erstmals einen Gärtner engagiert, der die Außenanlage und den Steinboden erstmalig gereinigt hatte. Sind auch erstmalige Kosten umlagefähig, wenn nicht klar ist, ob und wann eine Reinigung erneut erfolgen soll, dh man jetzt nicht weiß, ob die Kosten wiederkehrend sind?


Die Pflege der Außenanlage dürfte regelmäßig anfallen und somit umlegbar sein.

Reinigung Steinboden halte ich nicht für umlegbar.

Was genau steht in den Mietverträgen zu Nebenkosten?

Zitat (von UefaFifa):
2. Darf der Zwischenzähler für Strom umgelegt werden? Oder nur der Hauptzähler?


Strom für was?

Zitat (von UefaFifa):
Ich möchte von Anfang an alles richtig machen,


Ich schlage dich für das Bundesverdienstkreuz vor wenn dir das auf Anhieb gelingt :devil:

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Für wie viele Wohnungen machen SIe die Abrechnung?

Bevor Sie anfangen, nehmen SIe sich eine alte zur Hand, an der können SIe ja schon mal sehen, wie diese ungefähr auszusehen hat. Bezgl. der Frage, ob der Gärtner umzulegen ist, kommt es auf die Vereinbarungen in den Mietverträgen an, da wäre es gut, wenn Sie diese hier wortgenau einsetzen würen.

.. .nix klappt direkt beim ersten Mal, das ist aber kein Beinbruch, sondern liegt in der Natur der Sache.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Die Pflege der Außenanlage dürfte regelmäßig anfallen und somit umlegbar sein.

Reinigung Steinboden halte ich nicht für umlegbar.


Was ist mit Steinboden gemeint? Betrifft dies einen gepflasterten Bereich auf dem aus den Ritzen das Unkraut wächst gehört diese Arbeit zur Reinigung bzw. zu Gartenarbeit, die umlegbar ist.

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#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bezgl. der Frage, ob der Gärtner umzulegen ist,


Na wer wird denn den Gärtner umlegen wollen? :banana:

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