Hallo,
ich habe einem alten Herrn versprochen, dessen Betriebskostenabrechnung aufzusetzen, da er es altersbedingt und mental nicht mehr zu 100% auf die Reihe bekommt.
Nun ergeben sich für mich mehrere, aber insbesondere zwei Fragen:
1. Der Herr hatte erstmals einen Gärtner engagiert, der die Außenanlage und den Steinboden erstmalig gereinigt hatte. Sind auch erstmalige Kosten umlagefähig, wenn nicht klar ist, ob und wann eine Reinigung erneut erfolgen soll, dh man jetzt nicht weiß, ob die Kosten wiederkehrend sind? Wie könnte man die Kosten sonst einfordern?
2. Darf der Zwischenzähler für Strom umgelegt werden? Oder nur der Hauptzähler?
Ich möchte von Anfang an alles richtig machen, deshalb vergebt mir bitte die etwas dümmlichen Fragen.
Liebe Grüße,
Andi
-- Editier von UefaFifa am 17.07.2017 16:42
Umlagefähige Betriebskosten - unerfahren bei Aufstellung
17. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2017 | 16:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlagefähige Betriebskosten - unerfahren bei Aufstellung
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#1
Antwort vom 17. Juli 2017 | 18:33
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zitat1. Der Herr hatte erstmals einen Gärtner engagiert, der die Außenanlage und den Steinboden erstmalig gereinigt hatte. Sind auch erstmalige Kosten umlagefähig, wenn nicht klar ist, ob und wann eine Reinigung erneut erfolgen soll, dh man jetzt nicht weiß, ob die Kosten wiederkehrend sind? :
Die Pflege der Außenanlage dürfte regelmäßig anfallen und somit umlegbar sein.
Reinigung Steinboden halte ich nicht für umlegbar.
Was genau steht in den Mietverträgen zu Nebenkosten?
Zitat2. Darf der Zwischenzähler für Strom umgelegt werden? Oder nur der Hauptzähler? :
Strom für was?
ZitatIch möchte von Anfang an alles richtig machen, :
Ich schlage dich für das Bundesverdienstkreuz vor wenn dir das auf Anhieb gelingt
#2
Antwort vom 17. Juli 2017 | 21:33
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Für wie viele Wohnungen machen SIe die Abrechnung?
Bevor Sie anfangen, nehmen SIe sich eine alte zur Hand, an der können SIe ja schon mal sehen, wie diese ungefähr auszusehen hat. Bezgl. der Frage, ob der Gärtner umzulegen ist, kommt es auf die Vereinbarungen in den Mietverträgen an, da wäre es gut, wenn Sie diese hier wortgenau einsetzen würen.
.. .nix klappt direkt beim ersten Mal, das ist aber kein Beinbruch, sondern liegt in der Natur der Sache.
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#3
Antwort vom 18. Juli 2017 | 09:33
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatDie Pflege der Außenanlage dürfte regelmäßig anfallen und somit umlegbar sein. :
Reinigung Steinboden halte ich nicht für umlegbar.
Was ist mit Steinboden gemeint? Betrifft dies einen gepflasterten Bereich auf dem aus den Ritzen das Unkraut wächst gehört diese Arbeit zur Reinigung bzw. zu Gartenarbeit, die umlegbar ist.
#4
Antwort vom 18. Juli 2017 | 09:36
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatBezgl. der Frage, ob der Gärtner umzulegen ist, :
Na wer wird denn den Gärtner umlegen wollen?
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