Hallo,
aus gegebenen Anlass, habe ich mal wieder eine Frage, da ich mit meinen Mietern keine Diskussion haben möchte.
Sachverhalt:
Mietshaus 3Parteien mit eigenständigen autarken Etagenheizungen, jeder Mierter hat einen eigenen Gaszähler
Wekche Kosten für die Heizung muß der Mieter und der Vermieter tragen?
Im Beispiel1 wäre eine Reperatur des Ausdehnungsgefäßes bei Mieter A von nöten, obliegt das jetzt dem Vermieter oder dem Mieter bezüglich der Kosten?
Beispiel2 ist eine Wartung der Anlage bei Mieter B von nöten, aber Mieter B ist schon ausgezogen mit Verspäteter Schlüsselübergabe, wer kommt jetzt für die Wartungskosten auf, Mieter B wohnte 5 Jahre in der Wohnung
Die 2 Beispiele sind leider real
Umlagen/Wartung/Peperatur
Fragen zur Miete?
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Zunächst einmal muss in den Mietvertrag geschaut werden, was hinsichtlich Wartungskosten vereinbart wurde. Sollten Wartungskosten für die Therme z.b. gem. § 2 Betriebskostenverordnung mit vereinbart worden sein, so können diese Kosten anteilmäßig für die Wohnzeit in dem Jahr in dem die Wartung anfiel berechnet werden.
Reparaturen an der Heizungsanlage muss immer der Vermieter tragen. Er ist vertaglich verpflichtet die Wohnung und die Heizungsanlage in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Die Reparaturkosten kann der Vermieter aber in seiner Steuererklärung wieder mit angeben.
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"Scientia potentia est."
--- editiert vom Admin
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keine diskussion ist richtig, aber auch weder vor und nachteile für beide parteien
aus den informationen schließe ich warungskosten -> mieter
reperaturen -> vermieter
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