Umlegen von Internetgebühren auf Gewerbekunden

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
jallo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)
Umlegen von Internetgebühren auf Gewerbekunden

Hallo,

A besitzt ein Bürohaus mit einer zu vermieteten Fläche von 1000 m², er bietet die Büros in verschiedenen Größen ab 10m² an. Im Mietpreis/Nebenkosten sind Stromvorauszahlungen (da die Büros keine eigenen Stromzähler haben), Gas, Wasser, Mitnutzung Küche, Netzwerkinfrastruktur (sofern Server im Serverraum stehen sollen, werden die extra berechnet),... enthalten. Die Mietlaufzeiten betragen meist zwischen 6 und 12 Monaten, so dass Mieter flexibel sein können.
Zurzeit bietet A den Mietern die kostenlose Mitnutzung des DSL 16000 Anschluss an, sowie stellt Mietern wenn gewünscht Rufnummern aus sienem PMX Anschluss zur Verfügung (wird etxra berechnet, die Laufzeiten dafür sind entsprechend auch angepasst an die Mietverträge).

A nutzt das Erdgeschoss für seine Firmen.

Nun plant A eine LWL-Anbindung im Gebäude zu mieten geplant sind vorerst 40Mbit. Dies will er teilweise selber nutzen und auch den Mietern direkt in den Mietkosten/Nebenkosten anbieten, so dass sie bspw. keine langfristigen Verträge mit Providern eingehen müssen.
Die Kosten betragen insgesamt 1150 Euro im Monat inkl. Flat, Firewall, Wartung, schnellstmögliche Störungsbehebung usw.

Besteht die Möglichkeit die Kosten auf die jeweilige m² umzurechnen? Oder kann man es auch nach den genutzten GB/TB den jeweiligen Mietern berechnen?

Wie wäre dies nun grundsätzlich möglich, dass A den Mietern bzw. zukünftigen Mietern auch an diese Kosten beteiligt, da diese selber die Anbindung auch nutzen können.

Freue mich auf Antworten.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Gewerbetreibende untereinander können fast alles vereinbaren, da für sie der Schutz wie bei Verbrauchern nicht notwendig ist.



Zuvor sollte man nachprüfen ob eine Untervermietung der Leistung überhaupt erlaubt ist und sich auch des Haftungsrisikos bewusst sein (deren Folgen sich vertraglich mindern lassen).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

z.B. wie man den Hals aus der Vertrags-Schlinge ziehen kann, wenn die Telekom die angekündigte Flatrate-Drosselung dann umsetzt bzw. der eigene Provider nachzieht
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/telekom-drosselung-kein-grundrecht-auf-flatrates/8279960.html
http://www.zdnet.de/88161361/verbraucherzentrale-nrw-klagt-gegen-telekom-drosselung/


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#3
 Von 
jallo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Mit dem Provider ist alles geklärt, insbesondere da es eine Internetstandleitung ist, stellt dies kein Problem dar.

Was für Grenzen gäbe es aber nun konkret in diesem Fall?
Oder könnte man grundsätzlich nun sagen Mieter B mietet 50m² und zahlt pro m² zusätzlich noch 1 Euro für Internetzugang? oder bspw. einen festen Satz von 50 Euro im Monat?

quote:
z.B. wie man den Hals aus der Vertrags-Schlinge ziehen kann, wenn die Telekom die angekündigte Flatrate-Drosselung dann umsetzt bzw. der eigene Provider nachzieht



Allerdings reden wir hier von einem Gewerbeanschluss und zeitgleich eine sehr teure Internetstandleitung über LWL mit zugesicherter Flat, weswegen man davon ausgehen kann, dass dies hier nicht passieren wird!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

1. Regel: sichere Dich in Verträgen gegen alles ab, auch gegen das von Du annimmst, das es eigentlich nicht eintreten sollte.



quote:<hr size=1 noshade>Was für Grenzen gäbe es aber nun konkret in diesem Fall? <hr size=1 noshade>

Gar keine. Fast.
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher; § 291 StGB Wucher wären die Grenze.

Aber das wird schon der freie Markt verhindern, das Du diese erreichst.

Ansonsten ist die Regel, das Leute auf Pauschalen/Flatrates sehr gut ansprechen, man sollte die Kosten des Internetzugang also durch die Anzahl der Büros teilen.

Wichtig wäre auch eine Mindestbandbreite je Büro zu definieren und vertraglich zu fixieren.



Ich nehme an, das Du an einen LoadBalancer gedacht hast, der zum einen dafür sorgt das die Server im Keller genug Bandbreite bekommen und die Bandbreite in den Büros gleich verteilt wird?
Nicht das ein Hardcore-Nutzer %0% der Bandbreite belegt und alles anderen auf ISDN-Niveau landen.





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