Ummeldung / vorläufige Adresse

23. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Errolflynn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ummeldung / vorläufige Adresse

Hi!

Ich glaube, alles wird gut, aber ich wollte mal die Frage stellen, um sicher zu gehen.

Die Situation:
Ich bin aus meiner alten WG endlich gezogen. Laut neuen Vertrags war ich am 1.9. raus. Ich bin allerdings etwas im Umbruch und habe keine neue Wohnung. Ein Zimmer in Berlin bedenke ich zu beziehen, aber erst etwas später (November oder so). Bis dahin wohne ich kurz bei der Familie meiner Freundin und bin nächster Zeit in Frankfurt wegen eines Praktikums unterwegs.

Die Sache wird etwas komplizierter dadurch dass ich nun arbeitslos bin und auch auf einen neuen Aufenthaltstitel warte. Ich habe die meisten Sachen schon zur Familie meiner Freundin weitergeleitet (Bank, Handy, Krankenkasse, etc), aber wenn ich mich offiziell ummelde, muss ich quasi alles wieder mit neuen Behörden anfangen, was die Beamter in meinem jetzigen Wohnort für problematisch halten.

Wie sieht's aus mit der Ummeldung?

Kann ich in meiner alten Wohnung angemeldet bleiben, bis ich permanent nach Berlin umziehe? Post abholen kann ich immer noch: meine alten Mitbewohner sind noch da.

Für jede Hilfe dankbar!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

1) Das hat nichts mit Mietrecht zu tun.
2) Die Meldegestze sehen üblicher weise vor, dass man sich innerhalb bestimmter Fristen (2 Wochen??)ummeldet, damit der Staat immer weiß wo seine Schäfchen sich gerade befinden, ggf. Sozialleistunmgen beziehen oder auch wo ihre ladungsfähige Anschrift ist.

quote:
was die Beamter in meinem jetzigen Wohnort für problematisch halten.
Das sollten Sie dann auch mal näher erläutern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Errolflynn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Entschuldige! War mir etwas unsicher, wo ich das einordnen sollte und ich habe andere Fragen zum Thema Ummeldung in diesem Forum gefunden, deshalb ...

2) Na ja, ich habe meine Absicht umzuziehen nicht verheimlicht: die Frau in der Agentur für Arbeit sagte mir, wenn ich mich ummelden würde, müsste das Praktikum in Frankfurt (nicht mein Wohnort) noch mal von den Kollegen in Berlin genehmigt werden.

Bei der Ausländerbehörde geht es eher darum, dass meine Unterlagen überliefert werden müssen: Aufenthaltstitel wurde erteilt, allerdings muss das Dokument von der Bundesdrückerei noch hergestellt werden. Da ich jetzt eine nur für sechs Wochen gülitige, vorläufige Bescheinigung habe, ist jeder Verzug bei der Abholung des tatsächlichen Scheins halt zu vermeiden.

Um das alles zu vermeiden, würde ich gerne meinen Umzug auf Anfang November verschieben. So könnte ich alle Termine bei Behörden im alten Wohnsitz wahrnehmen und danach in Ruhe mich ummelden. Kündigungsvertrag in der alten Wohnung habe ich bereits unterschrieben (gültig ab 1.9.), aber einen neuen Mietvertrag habe ich noch nicht.

Noch mal entschuldige, dass ich das falsche Forum gewählt habe!

0x Hilfreiche Antwort

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