Datum:15.01.04 15:09 Antworten Empfehlen (sma.brandner@gmx.de)
Ich habe eine Wohnung in einem 6 Familienhaus mit Eigentumswohnungen vermietet. Alle Wohnungen sind vermietet.
Bisher, und so ist es auch im Mietvertrag, haben alle Mieter Ihre Kehrwoche im wöchentlichen Wechsel und das Schneeräumen im täglichen Wechsel ausgeführt.
Jetzt ist von einigen älteren Mietern der Wunsch geäussert worden, dass die Kehrwoche und das Schneeräumen von einer angestellten Reinigungskraft oder einem Hausmeisterservice ausgeführt wird.
Ist diese Änderung durch die Verwaltung zulässig. Mein Mieter will die doch erheblichen monatlichen Mehrkosten nicht bezahlen und verweisst, m.E. zurecht auf seinen Mietvertrag mit dem er diese Pflichten übernommen hat.
Und ich sehe nicht ein, dass ich diese Kosten nun selbst trage.
Muss der Beschluss für diese Neuerung nicht einstimmig erfolgen?
Hat hier jemand Erfahrung?
Gruss Siegfried
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"Gruss Jetti"
Umstellung Mieterkehrwoche auf Hausmeisterservice
15. Januar 2004
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Frage vom 15. Januar 2004 | 15:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umstellung Mieterkehrwoche auf Hausmeisterservice
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2004 | 16:19
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
Ohne entsprechende Bevollmächtigung ist der Verwalter nicht zum Abschluss eines Hausmeisteranstellungsvertrags bzw. Hausmeisterservices berechtigt. Sollte nichts im Verwaltervertrag festgelegt sein, so muss vor Vertragsabschluss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.
Somit müsstest du prüfen, was im Verwaltervertrag festgelegt ist.
Gem. §25 Abs. 3 WEG
ist die Versammlung nur beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten.
Der Mietvertrag ist eine Sache zwischen dir und deinem Mieter.
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