Umwandlung Kellerraum in Wohnraum

21. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Umwandlung Kellerraum in Wohnraum

Hallo,

habe mal wieder eine Frage. Wir sind ein 3 Parteienhaus wovon 1 Wohnung in Eigentum umgewandelt wurde. Der neue Eigner hat einen (bis vor kurzem als Lagerraum geführten) Kellerraum gekauft. Dieser schließt direkt an unsere Garage an.
Nun soll dieser Kellerraum als Wohnraum umgebaut werden.

Frage: Geht das so einfach? Welche Baumaßnahmen, Vorschriften müssen berücksichtigt werden?

Wie sieht es mit Lärmschutz aus? Der Raum wird direkt unter meinem Wohnzimmer sein.

Da habe ich mich bewußt für eine Erdgeschosswohnung entschieden.... :( und dann wird drunter noch ein Wohnraum geschaffen... super

Viele Grüße,


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"Alpha8"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Alpha8,
zuerst einmal muss das ganze Haus jetzt aus Eigentumswohnungen bestehen. Dafür muss eine Teilungserklärung existieren, die besagt, was Gemeinschaftseigentum und was jeweils Sondereigentum ist.
Jeder Eigentümer kann dann natürlich seine Wohnung incl. Nebenräume vermieten.
Da du Mieter bist, gilt für dich als Ansprechpartner dein Vermieter. Dein Mietvertrag ändert sich ja nicht durch die Umwandlung in Eigentumsanlage.
Für das Verhältnis unter den Eigentümer: da haben die Mieter kein Mitspracherecht.
Ein Keller ist aber nicht für Wohnzwecke gedacht. Dafür gibt es bestimmte Brandschutzbestimmungen/Deckenhöhen, Stromanschluss usw.. Hier kannst du dich natürlich an das Bauamt wenden.
Da du aber nur Mieter bist, kann es ja sein, dass sich an deinen Wohnverhältnissen nichts ändert und du daher überhaupt keine Möglichkeiten hast, hier Einfluss zu nehmen.
Aber ehrlich, wer möchte denn neben einer Garage sein Zimmer haben?
Du must natürlich keine Schalldämmung anbringen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ sika

wenn der besitzer den lagerraum für eigene zwecke umbaut, dürfte das baurechtlich nicht zu beanstanden sein bzw. niemanden interessieren.

anders wäre die sache, wenn der den keller als wohnraum vermieten will, oder so.

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