Umwandlung in Eigentumswohnung ?

27. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)
Umwandlung in Eigentumswohnung ?

Guten Abend,
ich bombardiere sie gleich mit mehreren Fragen, die aber zusammenhängen.

Angenommen Person A besitzt ein reihenhaus mit 7 Wohneinheiten (jede Wohnung eigene Haustür). Er beschließt dieses nun einzeln zu verkaufen (also jede Einheit für sich), überlegt es sich anders.
Zwei Jahre später möchte Familie B eine der leerstehenden Einheiten mieten, fragt vor Vertragsabschluss nach der Verkaufsabsicht. Diese wird verneint (von o.g. Überlegung wird nichts erwähnt). Nur aufgrund dieser Auskunft kommt es zum Vertrag.
8 Monate nach dem Einzug bekommt Familie B einen Brief von einem Immo-Makler. Ihr wird mitgeteilt, dass der Eigentümer verkaufen will, die gemietete Wohnung wird zum Kaufpreis von xyz € angeboten.
Es gibt ein Gespräch, aus diesem geht hervor, dass der Makler bereits 3 Monate vorher mit dem Verkauf der einzelnen Wohnungen begonnen hatte, er gab die ganz oben genannte Info raus - es sei schon vor 3 Jahren im Gepsräch gewesen.

Unabhängig von der Überlegung selbst zu kaufen stellen sich nun folgende Fragen:

1. liegt hier eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung vor? Es handelt sich ja nicht um ein Mehrfamilienhaus im eigentlichen sinne, sondern um ein Reihenhaus mit 7 Wohneinheiten.

2. greift in dem Fall die Sperrfrist von mind. 3 Jahren nach verkauf?

3. Wenn familie B angekündigt hat, selbst kaufen zu wollen, muss sie dann besichtigungen 36 Stunden vorher angekündigt, hinnehmen oder kann sie diese ablehnen?

4. wäre es im fall einer eigenbedarfskündigung eine unzumutbare härte, nach nur 8 Monaten ausziehen zu müssen, damit die Kinder wieder aus dem Umfeld zu reißen? Gar nicht erst eine angemessen Wohnung im näheren Umfeld zu finden (8 personen haushalt).

Danke!



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4 Antworten
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#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

1. Vielleicht waren es ja von Anfang an rechtlich sieben getrennte Objekte.
Ansonsten würde es keinen Unterschied machen.

2. Nur wenn Teileigentum während der Mietzeit des aktuellen Mieters begründet wurde.

3. Eine Ankündigung alleine wird da wohl nicht reichen.

4. Eher nicht. Dann hätte man einen Kündigungsausschluß vereinbaren können/müssen.



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#2
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank!
zu 3. Wie ist das gemeint, welche Ankündigung reicht nicht?

lg

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#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Ankündigung, die Wohnung kaufen zu "wollen".
Da wird der Eigentümer schon mehr "sehen" wollen.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo,

Familie B bekam ein Schreiben vom Makler und hatte darauf hin ein Gesprächstermin. Er fragte gezielt nach (übrigens ohne die Nennung der Rechte und Fristen ), vermittelte dann einen Finanzmakler, der nun für Familie B arbeitet um den Kauf zu ermöglichen. Finanzmakler und Immo-Hai sind in ständigem Kontakt, das Haus ist noch nicht offiziell zum Kauf angeboten (Immoscout, kleinanzeigen etc).

Deshalb die Frage nach dem Zulassen einer Besichtigung nach Telefonischer Ankündigung 36 Stunden vorher.

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