Umzug an einem Feiertag möglich?

13. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mela1983
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 16x hilfreich)
Umzug an einem Feiertag möglich?

Hallo ,

kann den den Umzug an einem Feiertag vollziehen? Oder brauch man da eine Sondergenehmigung (falls es so etwas gibt)?
Unsere Nachbarin droht nämlich schon, die Polizei an diesem Tag zu holen. Nur das kann es ja auch nicht sein. Vorallem ist es für uns auch nicht möglich an anderen Tagen umzuziehen.

Mfg und einen schönen Tag

Mala1983

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Der Schutz von Feiertagen ist in Landesgesetzen geregelt. Schauen Sie z.B. hier:


quote:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Service/Feiertage/FTG.html






17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

(3) 1An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mela1983
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten!
Wir würden an diesem TAg nur die ganzen Umzugskisten sowie Sofa und Kleiderschrank transportieren und dieses passt alles in einen Sprinter zzgl. einem Anhänger. Das ist doch O.K., oder?

Grüße

15x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Also, ich bin 15x umgezogen, aber diese Frage habe ich mir vorher nie gestellt, ob ich es darf.
Frag doch mal bei der Polizei, wie die auf den Anruf reagiert "Hilfe, da zieht jemand um"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mela1983
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Antwort Sika0304.
War es bei dir auch mal am Feiertag? Ich glaube, dass werde ich mal tun, bei der Polizei nachfragen. bye

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Sprinter darf fahren, jedoch, offiziell, nur ohne Anhänger. Oder anders ausgedrückt, alles was eine LKW-Zulassung hat, also auch Kleintransporter, fällt unter das Sonntagsfahrverbot, wenn ein Anhänger dabei ist.

In der Praxis wird es in der Regel aber nicht all zu stark kontroliert bzw. geahndet.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Mela1983,


nur interessehalber: Um welchen Feiertag handelt es sich denn?

Ich kann mir vorstellen, daß der Umzug an einem hohen kirchlichen Feiertag (Weihnachten, Ostern,...) und im ungünstigsten Fall in einer sehr kirchlich ausgerichteten Gegend möglicherweise eher auf 'Gegenwehr' stößt als ein Umzug am Tag der Arbeit oder der Wiedervereinigung.

Ist die nette Dame die Nachbarin der neuen oder der alten Wohnung? In ersterm Fall ist das vielleicht wirklich keine gute Idee mit dem Umzug am Feiertag, denn dann sind weitere Streitigkeiten wegen Nichtigkeiten schon mehr oder weniger vorprogrammiert.

@Mietrechtsexperte: Wenn die militante Nachbarin der Polizei allerdings mitteilt, daß da ein Sprinter entgegen dem Sonntagsfahrverbot am Sonntag mit Hänger unterwegs ist, muß die Polizei der Sache aber m.E. nachgehen und dann wird es weniger schön. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen...


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#8
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Genau,

so sehe ich das auch. Falls die Nörgelfraktion bei deinem derzeitigen Standort ist: IGNORIEREN!!!
Bei deniem neuen Wohnort solltest Du jedoch vielleicht um Verständnis werben.

Gruß

TOP

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