Guten Abend ihr Lieben.
Ich bin kurzfristig nach Absprache mit meinem Vermieter und einer bereits gefundenen Nachmieterin zum 15.03.2019 ausgezogen.
Die Wohnung habe ich besenrein übernommen und musste diese auch so verlassen, also nicht streichen !
Meine Nachmieterin hatte in der Woche vor dem 15.03. bereits Urlaub und hat entschieden, sie streicht die Wohnung.
Beim Streichen der Decke im Schlafzimmer ist ein Stück der Decke "abgebrochen", hat sich gelöst, abgeblättert. Wohl durch die Feuchte der Farbe. Ich bin in solchen Dingen völlig planlos und verstehe so gut wie gar nichts davon. Der Hausverwalter meinte bei Wohnungsübergabe, wohl ist die Decke einfach schon ziemlich oft gestrichen worden.
1.: das Übergabeprotokoll enthält "Wohnung mängelfrei" sowie
"Schlafzimmerdecke blättert Farbe. Klärt Vormieterin mit Nachmieterin direkt."
2.: Das Streichen erfolgte noch während meiner Mietzeit, jedoch freiwillig durch meine Nachmieterin
3.: Nachmieterin hat einen Maler im Bekanntenkreis gefunden, der dies "repariert". Kosten daher viel günstiger.
4.: Mein Vermieter ist heute an mich herangetreten mit der Frage, ob und in wie weit ich mich an den Reparaturkosten beteilige ? Dies behält er dann von der Kaution ein und überweist mir entsprechend weniger.
5.: Welche Klausel betrifft das im Mietvertrag ? Worauf darf ich achten ? Rubrik "Schönheitsreparaturen" oder eher "Instandhaltung" ? Auf welche Beschreibung genau ?
Wer zahlt das nun oder haftet für diesen entstandenen Schaden incl. Reparaturkosten ?
Meine Nachmieterin sträubt sich dagegen total ! Ich ehrlich gesagt schon auch. Es geht jetzt nicht um Unsummen, darum geht es nicht. Lediglich um Informationen von Euch, Erfahrungen.
Ich danke Euch jetzt bereits fürs Lesen und freu mich auf jeden einzelne Antwort von Euch.
Wünsche Euch einen schönen Sonntag-Abend
Liebe Grüße
Marion
Umzug - entstandener Schaden und Verrechnung mit Kaution
31. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2019 | 22:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug - entstandener Schaden und Verrechnung mit Kaution
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#1
Antwort vom 31. März 2019 | 22:45
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Das geht Sie alles nix mehr an.
#2
Antwort vom 31. März 2019 | 22:45
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schließe mich "AltesHaus" an.....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. März 2019 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen vielen lieben Dank, "AltesHaus und Michael32"
Voll schnelle Antwort ! Danke dafür !
So ist mein Gefühl auch von Anfang gewesen. Nur sage ich das meinem Vermieter nicht so direkt, wobei, warum eigentlich nicht ?
Nein, ich möchte ihm schon das Gefühl geben, dass ich mich "belesen" und erkundigt habe. Gibt es hierfür einen Gesetzestext oder einen Paragraphen ? Einfach mal googeln ?
#4
Antwort vom 31. März 2019 | 23:27
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Da müssen Sie nix googlen, auch Ihr VM nicht, allenfalls der Nachmieter hätte mal googlen können wie man Decken und Wände vorbereitet vor dem Streichen ...
#5
Antwort vom 31. März 2019 | 23:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWer zahlt das nun oder haftet für diesen entstandenen Schaden incl. Reparaturkosten ? :
Kommt darauf an, ob das ein Schaden an der Bausubstanz ist oder ein nicht fachgerechtes verursacht hat.
Das können aber Ex-Vermieter und die Nachmieterin untereinander klären, Du bist da raus da nicht Verursacher des Schadens.
Das Gegenteil möge der Ex-Vermieter beweisen.
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